Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist Einlagensicherung AUSTRIA GmbH X-0000 Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/XX0 E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für be- stimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fällen, in denen Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu stellen ist. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Ver- bindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Bei Gemeinschaftskonten werden die erstattungsfähigen Einlagen im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Einleger verteilt, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen übermittelt. Gedeckte Einlagen werden nicht ausbezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert der Einlage geringer ist als die Verwaltungs- kosten, die der Sicherungseinrichtung bei der Auszahlung entstehen würden.
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Samples: Kontoeröffnungsantrag, Kontoeröffnungsantrag
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist Einlagensicherung AUSTRIA die: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH X-0000 Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/XX0 Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Xxxxxxxx 000000 00000 Xxxxxx Telefon: 000 000000000 E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxx.xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 100.000 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxx.xxx-xxxxxx.xx. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen Durchschrift für die Kundin/den Kunden (z. B. bei Personenmehrheiten) Empfangsbestätigung durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für be- stimmte Einlagen den Einleger ✗ Empfangsbestätigung durch den Einleger ✗ Empfangsbestätigung durch den Einleger ✗ geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems Einla- gensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage Anfra- ge auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fällen, in denen Einlagen Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu stellen istVerarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Ver- bindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Bei Gemeinschaftskonten werden die erstattungsfähigen Einlagen Welche Daten im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Einleger verteiltEinzelnen ver- arbeitet und in welcher Weise genutzt werden, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich besondere Regelungen richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen.
1. Wer ist für die Aufteilung Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist: Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Einlagen übermitteltVerarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. Gedeckte Einlagen werden nicht ausbezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und 6 Abs. 1 b DSGVO)
b) Im Rahmen der Wert der Einlage geringer ist als die Verwaltungs- kosten, die der Sicherungseinrichtung bei der Auszahlung entstehen würden.Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)
c) Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)
d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)
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Samples: Girokonto Übertragungsantrag
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist Einlagensicherung AUSTRIA GmbH X-0000 Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/XX0 die Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV Xxxxxxxxx 00 0000 Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx Telefon: +000 000 00 00 E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxx@xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx Bevor das Einlagensicherungssystem nicht verfügbare Einlagen erstatten kann, wird der Entschädi- gungsanspruch Ihrer Einlage geprüft. Ist Ihre Einlage erstattungsfähig, benötigt das Einlagensiche- rungssystem für die fristgerechte Überweisung eine Kontoverbindung. Dazu wird das Einlagensiche- rungssystem mit Ihnen in Kontakt treten. Es wird Ihnen Ihre Einlagen erstattungsfähige Einlage (bis zu 100 000 EURCHF 100‘000) ab dem 1. Januar 2026 spätestens innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls gemäss Art. 7 EAG erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die folgenden Erstattungsfristen in den folgenden Übergangszeiträumen:
a) bis zum 31. Dezember 2020: bis zu 20 Arbeitstage;
b) vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022: bis zu 15 Arbeitstage;
c) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025: bis zu zehn (10) Arbeitstage. Während der Übergangszeiträume hat das Einlagensicherungssystem, wenn es den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattetan die Einleger erstatten kann, auf Antrag des Einlegers innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der gedeckten Einlagen an den Einleger auszuzahlen, um dessen Lebenshaltungskosten zu decken. Das Einlagensicherungssystem hat die Auszahlung des angemessenen Betrags nach Prüfung des An- trags des Einlegers auf Basis der ihnen bereits vorliegenden Daten sowie der von den Mitgliedsbanken bereitzustellenden Daten vorzunehmen. Der ursprüngliche Anspruch des Einlegers auf Auszahlung ei- nes Betrags in Höhe seiner gedeckten Einlagen gemäss Art. 12 EAG verringert sich in diesem Fall um den durch das Einlagensicherungssystem ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Le- benshaltungskosten. Haben Sie die Erstattung den Ihnen aus der Einlagensicherung zustehenden Entschädigungsanspruch innerhalb dieser der oben genannten Fristen nicht erhaltenerhalten oder anerkannt, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen gemäss Art. 58 EAG nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein Ablauf von drei (3) Jahren eine Erstattung nicht mehr erfolgen kann. Weitere Informationen sind erhältlich über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedecktin den FAQs auf der EAS-Webseite unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx. Für be- stimmte die Erstattung von zeitlich begrenzten Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteiltnach Art. Ihr Kreditinstitut wird 9 EAG haben Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fällen, in denen Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der als Einleger an das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich beim zu- ständigen Einlagensicherungssystem innerhalb von zwölf sechs Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich unter Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen einen Antrag an die Sicherungseinrichtung Sicherungsein- richtung zu stellen iststellen. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Ver- bindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Bei Gemeinschaftskonten werden die erstattungsfähigen Einlagen im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Einleger verteilt, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen übermittelt. Gedeckte Einlagen werden nicht ausbezahlt, wenn Sofern in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer der Einlage stattgefunden hat und der Wert der Einlage geringer ist als die Verwaltungs- kostenVerwaltungskosten, die den Sicherungseinrichtungen bei einer Erstattung entstünden, wird seitens der Sicherungseinrichtung bei der Auszahlung entstehen würdenkeine Erstattung von gedeckten Einlagen vorgenommen.
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Samples: General Terms and Conditions
Erstattung. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist Einlagensicherung AUSTRIA GmbH Fonds de Garantie des Dépôts Luxembourg, 283, route d’Arlon, L-1150 Luxemburg (Postanschrift: X-0000 Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/0/XX0 E-MailXxxxxxxxx). Tel.: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Es (+352) 26 25 1 - 1 (Telefonzentrale), Fax: (+352) 26 25 1 - 2601, xxxx@xxxx.xx, xxx.xxxx.xx Diese wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 100.000 EUR) spätestens innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen erstatteterstatten. Haben Falls Sie die Erstattung nicht innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum möglicherweise eine Frist für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kanngilt. Weitere Informationen sind erhältlich über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxx.xx Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedecktdas Einlagensicherungssystem gesichert. Für be- stimmte bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt gesichert sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. In Fällen, in denen Einlagen * Grundlegende Information aus dem Gesetz vom 18. Dezember 2015 über 100 000 EUR hinaus gesichert sind, bedarf es eines gesonderten Antrags der Einleger an das Einlagensicherungssystem, der grundsätzlich innerhalb Ausfallrisiken von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu stellen istKreditinstituten und bestimmten Investmentunternehmen. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Ver- bindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Kreditinstitut gegenüberstehenGrundsätze zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten Mit personenbezogenen Daten werden alle Informationen bezeichnet, die sich auf eine identifizierte oder identifizier- bare natürliche Person beziehen (nachstehend „personen- bezogene Daten“). Ab dem 25. Mai 2018 wird die Banque de Luxembourg (nachfolgend die „Bank“) dafür Sorge tra- gen, dass personenbezogene Daten gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachfolgend „DSGVO“) verarbeitet werden. Diese Grundsätze zum Schutz und zur Verarbeitung perso- nenbezogener Daten (nachfolgend die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Bei Gemeinschaftskonten werden „Grundsätze“) rich- ten sich an alle Personen, die erstattungsfähigen Einlagen im Sicherungsfall zu gleichen Teilen auf die Einleger verteilt, außer die Einleger des Gemeinschaftskontos haben dem Kreditinstitut vor Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich besondere Regelungen mit der Bank in Beziehung stehen und informieren diese über alle Verpflichtungen der Bank in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche für die Aufteilung Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte dieser Personen hinsichtlich der Einlagen übermitteltVerarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Gedeckte Einlagen werden nicht ausbezahltDie Grundsätze sind ein wesent- licher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
1. Von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Personen (nachfolgend der „Kunde“) Die Bank verarbeitet personenbezogene Daten von Privatpersonen oder juristischen Personen, wenn zu denen sie in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in einer direkten oder indirekten Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert der Einlage geringer ist als die Verwaltungs- kostensteht, die der Sicherungseinrichtung bei der Auszahlung entstehen würdenstand oder möglicherweise stehen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen