Erstattung. AGB-TeutoOWL 10-22/06 1. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettläge- rigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Abonnent durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages wird je Ausfalltag von dem für das Abo-Ticket entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. Bei übertragbaren Tickets ist eine Erstattung nicht möglich. 2. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich.
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Samples: Subscription Agreement
Erstattung. AGB-TeutoOWL 10-22/06
(1. ) Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettläge- rigkeit Bettlägerigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Abonnent durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages wird je Ausfalltag von dem für das Abo-Ticket entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. Bei übertragbaren Tickets ist eine Erstattung nicht möglich.
(2. ) Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich.. Ergänzende AGB des WestfalenTarifs für den Bezug von Abo-Tickets im Teilraum TeutoOWL
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Samples: Abo Agb
Erstattung. AGB-TeutoOWL 10-22/06
1. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettläge- rigkeit Bettlägerigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Abonnent Abon- nent durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses Kran- kenhauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung Er- rechnung des zu erstattenden Betrages wird je Ausfalltag von dem für das Abo-Ticket entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. Bei übertragbaren Tickets ist eine Erstattung nicht möglich.
2. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich.
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Samples: Abo Agb
Erstattung. AGB-TeutoOWL 10-22/06
1. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettläge- rigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Abonnent durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages wird je Ausfalltag von dem für das Abo-Ticket entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. Bei übertragbaren Tickets ist eine Erstattung nicht möglich.
2. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich.
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Samples: Bestellschein: Schülercard Bielefeld