Ersthelfer. Ersthelfer vor Ort (z. B. Polizeibeamte, Einsatzkräfte eines anerkannten Rettungs- und Hilfsdienstes, z. B. Feuerwehr-Einsatzkräfte), die bei einem Unfall oder Notfall unverzüglich an den Unfallort / Einsatzort kommen, um Hilfe und Unterstützung zu leisten.
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Ersthelfer. Ersthelfer vor Ort (z. B. Polizeibeamte, Einsatzkräfte eines anerkannten Rettungs- und Hilfsdienstes, z. B. Feuerwehr-Einsatzkräfte), die bei einem Unfall oder Notfall unverzüglich an den Unfallort / Einsatzort kommen, um Hilfe und Unterstützung zu leisten. werden kann. Dazu gehört auch das Fehlen von Flüssigkeiten (außer Kraftstoff).
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Samples: Versicherungsbedingungen, Rahmenvertrag Über Die Organisation Von Geschäftsreisen Zugrunde Liegt