Common use of Erstmusterprüfung Clause in Contracts

Erstmusterprüfung. Die Kosten für die Qualitätsprüfung von erstmalig vorgestellten Mustern (Erstmusterprüfung) trägt der AG. Sollten aufgrund von Mängeln weitere Musterprüfungen (Wiederholungsprüfungen) erforderlich sein, so gehen die Prüfkosten zu Lasten des AN. Der AN hat Anspruch auf Aushändigung eines Erstmusterprüfberichts bzw. eines Prüfberichts für Wiederholungsprüfungen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)