Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstande- nen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstande- nen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rech- nungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs- Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rech- nungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeit- raum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden ander- weitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die ebase erteilt bei einem Konto flex, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen (Online-)Kontoauszug mit Rechnungsabschluss elektronisch auf einem dauerhaften Datenträger durch Einstellung in den Online-Postkorb zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung); dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der ebase) verrechnet. Die ebase kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, gemäß Punkt „Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern“ der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der ebase oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Verein- barung Zinsen berechnen. Der (Online-)Kontoauszug mit Rechnungsabschluss wird in den Online-Postkorb zum Abruf gemäß den Regelungen unter Punkt „Kommunikationswege und -sprache“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase und unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informationserteilung“ sowie unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung gestellt, d. h., der Kunde kann die eingestellten Dokumente ansehen, herunterladen, ausdrucken und speichern. Soweit der Kunde die Dokumente nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Dokumente am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zuge- gangen. Ausgenommen hiervon sind Dokumente, für die gesetzliche Vorgaben oder be- sondere Umstände eine postalische Zustellung erforderlich machen. Der Kunde hat das Recht, einen zusätzlichen Einzelversand der Kontoauszüge mit Rechnungsabschluss per Post gegen ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu verlangen.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. F 3173.11 – 11/2017 ebase erteilt bei einem Konto flex, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen (Online-)Kontoauszug mit Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen bei- derseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der ebase) ver- rechnet. ebase kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, gemäß Punkt „Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder nach der mit dem Kunden anderwei- tig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Der (Online-)Kontoauszug mit Rechnungsabschluss wird in den Online-Postkorb zum Abruf gemäß den Rege- lungen unter Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit Bedingungen für Konten bei der ebase für Privatanleger Seite 2 von 2 dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung gestellt, d. h., der Kunde kann die eingestellten Dokumente ansehen, herunter- laden, ausdrucken und speichern.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die BKM erteilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in die- sem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der BKM) verrechnet.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die Raisin Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Raisin Bank) verrechnet. Die Raisin Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach diesen Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die ING erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rech- nungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der ING) verrechnet. Die ING kann auf den Saldo, der sich aus Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die ING bei Erteilung des Rechnungsabschlusses beson- ders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die ING erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rech nungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der ING) verrechnet. Die ING kann auf den Saldo, der sich aus der Verrech nung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Auf diese Folge wird die ING bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berich tigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gut schrift nicht erteilt wurde.
Erteilung der Rechnungsabschlüsse. Die S Broker AG & Co. KG erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der S Broker AG & Co. KG) verrechnet. Die S Broker AG & Co. KG kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Ziffer 12 dieser Geschäfts- bedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Ver- einbarung Zinsen berechnen.