ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds endet am 30. Juni.
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ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen an- gefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen Investmen- tanteilen– unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres spätestens im Oktober an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen Geschäfts- stellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt ge- führt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 01. Juli und endet am 30. JuniJuni des Folgejahres.
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ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehensgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres spätestens im Dezember an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werdenwer- den. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können kön- nen zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. September und endet am 3031. JuniAugust des Folgejahres.
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ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Für die Anteilklasse „1“ schüttet die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen In- vestmentanteilen – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres spätestens im Dezember an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- können ebenfalls anteilig zur Ausschüttung herangezogen werden. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen Aus- schüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Bei der Anteilklasse „ACC“ werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern in der Anteilklasse wiederangelegt (The- saurierung). Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 01. September und endet am 3031. JuniAugust des Folgejahres.
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ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet unabhängig von der Anteilklasse grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehensgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres spätestens im Dezember an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- können ebenfalls zur Ausschüttung Aus- schüttung herangezogen werden. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können kön- nen zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. Juli und endet am 30. JuniJuni des Folgejahres.
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ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen an- gefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen Investmen- tanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres zugehö- rigen Ertragsausgleichs- an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen heran- gezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen Geschäfts- stellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt ge- führt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 01. Juli und endet am 30. JuniJuni des Folgejahres.
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ERTRAGSVERWENDUNG UND GESCHÄFTSJAHR. Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen In- vestmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – unter Berücksichtigung Berücksichti- gung des zugehörigen Ertragsausgleichs – jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres Ertragsausgleichs- an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – Ertragsausgleichs- können ebenfalls eben- falls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind zulässig. Soweit die Anteile in einem Depot bei der Verwahrstelle verwahrt werden, schreiben deren Geschäftsstellen Ge- schäftsstellen die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. Das Geschäftsjahr des Fonds beginnt am 1. Januar und endet am 3031. JuniDezember.
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