Common use of Eröffnung weiterer Gemeinschaftskonten Clause in Contracts

Eröffnung weiterer Gemeinschaftskonten. Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Konten und Depots für die Kontoinhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung zu den getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten.

Appears in 12 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de

Eröffnung weiterer Gemeinschaftskonten. Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Konten und Depots für die Kontoinhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung zu den getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird die anderen ande- ren Kontoinhaber hierüber unterrichten.

Appears in 4 contracts

Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.edekabank.de

Eröffnung weiterer Gemeinschaftskonten. Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Konten und Depots für die Kontoinhaber Konto- inhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung zu den getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de