Estland Musterklauseln

Estland. Agricultural Board Teaduse 2 Saku 75501 Harju county ESTLAND Zentrales Fax: + 000 0000 000 Ministry of Rural Development and Food Directorate of Plant Production Inputs 0, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx Xxxxxx 00000 XXXXXXXXXXXX Tel: +000000000000, Fax: +000000000000 E-Mail: xx0x000@xxxxxxxx.xx Oficina Española de Variedades Vegetales Ministerio de Medio Ambiente y Medio Rural x Xxxxxx x/ Xxxxxxx XXX, 62 28014 Madrid Tel: +00000000000 Fax: +00000000000 GNIS-Service Officiel de Contrôle et de Certification 00, xxx xx Xxxxxx
Estland a. Estland kann seine zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Proto- kolls geltenden Rechtsvorschriften über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flä- chen und Wäldern durch Schweizer Staatsangehörige und Gesellschaften, die nach Schweizer Gesetzen gegründet wurden und in Estland weder niedergelassen noch eingetragen sind und dort auch keine Zweigniederlassungen oder -stellen haben, ab dem Beitritt Estlands zur EU sieben Jahre lang beibehalten. Auf keinen Fall darf ein Schweizer Staatsangehöriger beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern ungünstiger als am Tag der Unterzeichnung des Protokolls oder restriktiver als Staatsangehörige dritter Länder behandelt werden. Aufgrund dieser Bestimmun- gen hat Estland am 12. Februar 2003 das Gesetz über Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien und die Änderungen zum Bodenreformgesetz verabschiedet.
Estland. 1. The Ministry of Foreign Affairs, Legal Division, Consular Department; Islandi väljak 1, 15049 Tallinn, Tel.: +000 0000 000, Fax:+000 000 0000;
Estland. Xxxxx Xxxx, Außenminister ▪ VVE als bester Weg vorwärts und bestmöglichster Kompromiss. ▪ Mögliche neue Verhandlungen bringen höchstwahrscheinlich keine besseren Ergebnisse, sondern man verliert Jahre. Xxxxx Xxxxxxx, Präsidentin ▪ Ratifizierung des VVE durch Finnland würde den Prozess in anderen EU Staaten nicht voranbringen. Xxxxx Xxxxxxxx, Premierminister ▪ Befürworter des VVE in seiner jetzigen Form ▪ Fordert Staaten, die VVE bereits ratifiziert haben, auf, Änderungen am Text grundsätzlich zu akzeptieren, um Kompromiss zu finden zwischen „Lagern“, die Ratifizierung des VVE fortsetzen wollen und denen, die VVE für tot erklären; Änderungen sollen aber nur marginal ausfallen. Xxxxx Xxxxxxxx, Außenminister ▪ Stimmt Umbenennung zu, Begriff „Verfassung“ sei ein Fehler gewesen. Xxxxxxx Xxxxxx, Präsident ▪ (1) Vorschlag der Herausnahme einzelner Elemente des VVE und Inkraft setzen im Rahmen der bestehenden Verträge: engere Zusammenarbeit integrationswilliger Mitgliedstaaten in Bereichen Inneres und Justiz sowie Äußeres und Verteidigung; bessere Einbeziehung der nationalen Parlamente in die europäischen Entscheidungs- prozesse; eine Primärrechtsänderung sei dazu nicht erforderlich; (2) und Wiederaufgreifen seiner Kerneuropa- Idee („Pionier-Gruppe“): engere Zusammenarbeit der Euro-Gruppe im Bereich Wirtschaft und Soziales. ▪ Fortsetzung des „Europa der Projekte“ wie in Hampton Court im Xxxxxx 2005 beschlossen, insbes. im Bereich Bildung, Energie und Forschung. Xxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxx und Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Außen- und Europaminister Schreiben an die österreichische Außenministerien im April 2006: ▪ Nutzung der Passerelle-Klausel in Art. 42 EUV zur Reform und Vergemeinschaftung der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit; ▪ Nutzung der Passerelle-Klausel in Art. 137.2 EGV bezüglich Teile der Sozialpolitik; ▪ Aufgrund des Selbstorganisationsrechts der Organe: Verbesserung der Zusammenarbeit der mit außenpolitischen Fragen beschäftigten Gremien des Rates und der Kommission sowie Steigerung der Transparenz des Ministerrates; ▪ Stärkung des Kontroll- und Informationsrechte des Europäischen Parlaments; Stärkung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Koordinierungsinstrumente der EU im Rahmen der Euro-Gruppe; ▪ Vorabimplementierung der VVE-Protokolle über eine stärkere Einbindung der nationale Parlamente. Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxx, Premierminister ▪ Das Europa der Projekte/Europa der Ergebnisse habe Priorität gegenüber der Zukunft des VVE. ▪ Engere Zusammenarbeit...
Estland. Agricultural Board Teaduse 2 Saku 75501 Harju county ESTLAND Zentrales Fax: + 372 6712 604 Ministry of Rural Development and Food Directorate of Plant Production Inputs 6, Kapnokoptiriou Str Athens 10433 GRIECHENLAND Tel: +302102124199, Fax: +302102124137 E-Mail: ax2u017@minagric.gr Oficina Española de Variedades Vegetales Ministerio de Medio Ambiente y Medio Rural y Marino c/ Alfonso XII, 62 28014 Madrid Tel: +34913476659 Fax: +34913476703 GNIS-Service Officiel de Contrôle et de Certification 44, rue du Louvre
Estland. Die Regierung der Republik Estland hat am 29. Mai 2014 beschlossen, sich der Erklärung der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Malta, Rumäniens, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge aus Anlass seiner Unterzeichnung anzuschließen.
Estland. 4929 15 K. rotbraun ungezähnt tadellos postfrisch, Mi. 150.- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1yU ** 25,— 4946 5 K mit zweitem Pernau im Aufdruck, postfrisches Kabinettstück mit Unterrand, gepr. Krischke BPP, 80.- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5IV ** 25,— 4947 15 Kop. mit Aufdruck in Type I, tadellos gestempelter Viererblock, gepr. Xxxxxxxx, Xx. 128.- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7(4) ] 30,— 4948 20 K. grün, Aufdrucktype I, gestempelt auf Briefstück (abgelöst und mit Falz replaziert), Zähnung ausgabetypisch, gepr. Xxxxxxxx, Xx. 100.-. . 8I ] 30,— 4949 30 Kop. mit Aufdruck in Type I, tadellos gestempelter Viererblock, gepr. Xxxxxxxx, Xx. 128.- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9(4) ] 30,— 4959 10 Fr. mit Abart IV tadellos postfrisch, Mi. 100.- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III/IV ** 25,— 4963 F+10 Flugpostmarke mit Aufdruckfehler “fehlender Punkt auf Aérinne”, postfrisches Kabinettstück mit Unterrand, Mi. 100.- . . . . . . . . . . . V/III ** 30,— 5037 8 Pfg Hindenburg mit Aufdruck auf Firmenbrief mit 2x violettem Notstempel “Günsbach” als Entwerter nach Kolmar, unterfrankiert, aber reiner Bedarf! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.