Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling ECB Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder einem anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet.
(2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling ECB Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling ECB Basket Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist.
(3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder die Regel und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling ECB Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder einem anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet.
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines eTriParty Repos übereigneten Wertpapiere während der Laufzeit nach Maßgabe der Vertragswerke von CmaX auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet.
(2) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vertragswerke von CmaX geregelt.
Substitution. 1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Geldnehmer vom Geldgeber ver- langen kann, die Effekten insgesamt oder teilweise durch andere gleichwertige Effek- ten ersetzen zu dürfen („Substitution“).
Substitution. 8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen: • Die andere Person erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen; und • Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann; und • Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
Substitution. The Issuer may at any time, without the consent of the Noteholders, substitute for the Issuer any other company (other than an insurance undertaking) which is directly or indirectly controlled by the Issuer, as new issuer (the "New Issuer") in respect of all obligations arising under or in connection with the Notes with the effect of releasing the Issuer of all such obligations, if:
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder ein anderes entsprechendes TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet.
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder eines anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. Ziffer 3.2.3.1 Abs. (2) Satz 2 gilt insoweit entsprechend.
(2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Equity Basket Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist.
(3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.
Substitution. 19.1 Wenn ein Xxxx nicht in der Lage ist, an einem Dienst teilzunehmen, kann der Xxxx über denAuftraggeber und mit Zustimmung des Unternehmens unter den folgenden kumulativen Bedingungen durch einen anderen Xxxx ersetzt werden:
Substitution. 22.1 COMPAS GMBH ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen durch unterbeauftragte Dritte ausführen zu lassen. Die Regelungen in Abschnitt IV. Ziffer 14 dieser AGB bleiben unberührt.