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Substitution Musterklauseln

Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling CTD Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder ein anderes entsprechendes TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. (2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling CTD Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist. (3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines eTriParty Repos übereigneten Wertpapiere während der Laufzeit nach Maßgabe der Vertragswerke von CmaX auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. (2) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vertragswerke von CmaX geregelt.
Substitution. 1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Geldnehmer vom Geldgeber ver- langen kann, die Effekten insgesamt oder teilweise durch andere gleichwertige Effek- ten ersetzen zu dürfen („Substitution“). 2) Substitution kann gestützt auf eine Vereinbarung von derjenigen Partei für Effekten oder Geldleistungen verlangt werden, welche sie als Wertausgleich geliefert bzw. be- zahlt hat. Diese Effekten oder Geldleistungen sind durch gleichwertige Effekten oder Geldleistungen zu ersetzen. 3) Die Vertragsparteien einigen sich über Bedingungen und Modalitäten der Transakti- onen gemäss Ziffer 11.1 und 11.2. 4) Die Substitution erfolgt innert der usanzmässigen Erfüllungsfrist gegen zeitgleiche Rücklieferung der zu ersetzenden Effekten oder der Geldleistungen an den Substituie- renden im Sinne von Ziffer 6. Mit erfolgter Substitution treten die gemäss der Substi- tutionsvereinbarung gelieferten Effekten oder Geldleistungen an die Stelle der zurück- gelieferten Effekten oder Geldleistungen. 5) Sämtliche Auslagen (Steuern, Gebühren oder Kosten) im Zusammenhang mit der Substitution trägt der Substituierende.
Substitution. The Issuer may, without the consent of the Noteholders, if no payment of principal of or interest on any of the Notes is in default, at any time substitute for the Issuer any Subsidiary of the Issuer as principal debtor in respect of all obligations arising from or in connection with this issue (the “Substitute Debtor”) provided that: (a) die Nachfolgeschuldnerin alle Verpflichtungen der Emittentin im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen rechtswirksam übernimmt; (a) the Substitute Debtor, in a manner legally effective, assumes all obligations of the Issuer in respect of the Notes; (b) die Nachfolgeschuldnerin und die Emittentin alle für die Ersetzung notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen von staatlichen Stellen und Aufsichtsbehörden erhalten haben, sämtliche dieser Genehmigungen und Zustimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam sind und die Verpflichtungen der Nachfolgeschuldnerin aus den Schuldverschreibungen gemäß ihren Bestimmungen wirksam und rechtsverbindlich und durch jeden Gläubiger durchsetzbar sind; (b) the Substitute Debtor and the Issuer have obtained all necessary governmental and regulatory approvals and consents for such substitution and that all such approvals and consents are in full force and effect and that the obligations assumed by the Substitute Debtor in respect of the Notes are valid and binding in accordance with their respective terms enforceable by each Noteholder; (c) die Nachfolgeschuldnerin alle für die (c) the Substitute Debtor can transfer to the Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen erforderlichen Beträge in der erforderlichen Währung an die Zahlstelle überweisen kann, ohne zum Abzug oder Einbehalt von Steuern oder sonstigen Abgaben gleich welcher Art verpflichtet zu sein, die in dem Land erhoben werden, in dem die Nachfolgeschuldnerin oder die Emittentin ihren Sitz hat oder steuerlich ansässig ist; Paying Agent in the currency required and without being obligated to deduct or withhold any taxes or other duties of whatever nature levied by the country in which the Substitute Debtor or the Issuer has its domicile or tax residence, all amounts required for the fulfilment of the payment obligations arising under the Notes; (d) die Nachfolgeschuldnerin sich verpflichtet hat, jeden Gläubiger hinsichtlich solcher Steuern, Abgaben, Festsetzungen oder behördlichen Lasten freizustellen, die einem Gläubiger im Zusammenhang mit der Ersetzung auferlegt werden;
Substitution. 8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen: Die anderePerson erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen;und Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten nochdurchführen kann; und Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus. 8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben. 8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
Substitution. Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich zur Substitution der Vertretung aus diesem Mandatsvertrag an einen bei ihm beschäftigten Rechtsanwaltsanwärter (Konzipienten) oder einen andern Rechtsanwalt berechtigt. Eine exklusive oder überwiegende Vertretung durch den fertigenden Rechtsanwalt selbst muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Die daraus möglicherweise entstehenden Mehrkosten trägt der Mandant. Der Rechtsanwalt ist auch berechtigt einzelne Teilleistungen der Vertretung an Dritte (zB externe Sachverständige) weiterzugeben, soweit der Mandant diesem zustimmt. Der Rechtsanwalt haftet diesfalls nur für ein Auswahlverschulden.
Substitution. The Issuer may at any time, without the consent of the Noteholders, replace the Issuer with a company which is directly or indirectly controlled by the Issuer, as new issuer (the New Issuer) in respect of all obligations arising under or in connection with the Notes, with the effect of releasing the Issuer of all such obligations, if: (a) die Emittentin sich nicht mit einer fälligen Zahlung (a) the Issuer is not in default of any payment due under auf die Schuldverschreibungen in Verzug befindet; the Notes; (b) die Neue Anleiheschuldnerin sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen übernimmt;
Substitution. The Issuer will procure that there will at all times be a Warrant Agent and a Calculation Agent. The Issuer is entitled to appoint other banks of international standing as Warrant Banken als Optionsstelle bzw. eine international anerkannte Bank oder einen Finanzberater mit einschlägiger Expertise als Berechnungsstelle zu bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Verwaltungsstelle zu beenden. Im Fall einer solchen Beendigung oder falls die bestellte Verwaltungsstelle nicht mehr als Verwaltungsstelle in der jeweiligen Funktion tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere international anerkannte Bank als Optionsstelle bzw. eine international anerkannte Bank oder einen Finanzberater mit einschlägiger Expertise als Berechnungsstelle. Eine solche Bestellung oder Beendigung der Bestellung ist unverzüglich gemäß § 9 oder, falls dies nicht möglich sein sollte, durch eine öffentliche Bekanntmachung in sonstiger geeigneter Weise bekannt zu machen.
Substitution. 8.1. Der Vermögensverwalter darf Unteraufträge erteilen, um die Anlageziele zu erreichen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 8.2. Der Vermögensverwalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des Unterbeauftragten, jedoch nicht für dessen Handlungen im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages. Auch hier bestehen nur Ansprüche zwischen dem Kunden und dem betreffenden Unterbeauf- tragten. 8.3. Hat der Unterauftragnehmer ein eigenes Ermessen bei der Erfüllung des Unterauftrages, hat ihn der Vermögensverwalter auf die Einhaltung der Anlageziele des Kunden zu verpflichten.
Substitution. 22.1 COMPAS GMBH ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen durch unterbeauftragte Dritte ausführen zu lassen. Die Regelungen in Abschnitt IV. Ziffer 14 dieser AGB bleiben unberührt.