Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling ECB Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder einem anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet.
(2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling ECB Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling ECB Basket Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist.
(3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder die Regel und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos übereigneten Wertpapiere bzw. übertragenen Ansprüche aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift während der Laufzeit nach Maßgabe der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX oder eines anderen entsprechenden TPCM verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet. Ziffer 3.2.3.1 Abs. (2) Satz 2 gilt insoweit entsprechend.
(2) Es ist der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als zentraler Kontrahent ausdrücklich gestattet, im Rahmen eines GC Pooling Equity Basket Repos übereignete oder übertragene Wertpapiere bzw. Ansprüche jederzeit auszutauschen, soweit dies zur Erfüllung einer Rücklieferverpflichtung aus einem GC Pooling Equity Basket Repo oder einem sonstigen Substitutionsvorgang erforderlich ist.
(3) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vereinbarungen von CmaX oder durch die Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM geregelt.
Substitution. (1) Es ist dem Verkäufer gestattet, die im Rahmen eines eTriParty Repos übereigneten Wertpapiere während der Laufzeit nach Maßgabe der Vertragswerke von CmaX auszutauschen (right of substitution). Ersatzsicherheiten werden dem Käufer automatisch aus dem über CmaX verfügbaren Bestand an freien und für den jeweiligen Basket zulässigen Sicherheiten des Verkäufers übertragen oder übereignet.
(2) Das Substitutionsverfahren sowie die näheren Voraussetzungen werden durch die Vertragswerke von CmaX geregelt.
Substitution. 1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Geldnehmer vom Geldgeber ver- langen kann, die Effekten insgesamt oder teilweise durch andere gleichwertige Effek- ten ersetzen zu dürfen („Substitution“).
2) Substitution kann gestützt auf eine Vereinbarung von derjenigen Partei für Effekten oder Geldleistungen verlangt werden, welche sie als Wertausgleich geliefert bzw. be- zahlt hat. Diese Effekten oder Geldleistungen sind durch gleichwertige Effekten oder Geldleistungen zu ersetzen.
3) Die Vertragsparteien einigen sich über Bedingungen und Modalitäten der Transakti- onen gemäss Ziffer 11.1 und 11.2.
4) Die Substitution erfolgt innert der usanzmässigen Erfüllungsfrist gegen zeitgleiche Rücklieferung der zu ersetzenden Effekten oder der Geldleistungen an den Substituie- renden im Sinne von Ziffer 6. Mit erfolgter Substitution treten die gemäss der Substi- tutionsvereinbarung gelieferten Effekten oder Geldleistungen an die Stelle der zurück- gelieferten Effekten oder Geldleistungen.
5) Sämtliche Auslagen (Steuern, Gebühren oder Kosten) im Zusammenhang mit der Substitution trägt der Substituierende.
Substitution. 8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen: • Die andere Person erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen; und • Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann; und • Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
Substitution. The Issuer may, without the consent of the Noteholders, if no payment of principal of or interest on any of the Notes is in default, at any time substitute for the Issuer any Subsidiary of the Issuer as principal debtor in respect of all obligations arising from or in connection with this issue (the “Substitute Debtor”) provided that:
(a) die Nachfolgeschuldnerin alle Verpflichtungen der Emittentin im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen rechtswirksam übernimmt;
(a) the Substitute Debtor, in a manner legally effective, assumes all obligations of the Issuer in respect of the Notes;
(b) die Nachfolgeschuldnerin und die Emittentin alle für die Ersetzung notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen von staatlichen Stellen und Aufsichtsbehörden erhalten haben, sämtliche dieser Genehmigungen und Zustimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam sind und die Verpflichtungen der Nachfolgeschuldnerin aus den Schuldverschreibungen gemäß ihren Bestimmungen wirksam und rechtsverbindlich und durch jeden Gläubiger durchsetzbar sind;
(b) the Substitute Debtor and the Issuer have obtained all necessary governmental and regulatory approvals and consents for such substitution and that all such approvals and consents are in full force and effect and that the obligations assumed by the Substitute Debtor in respect of the Notes are valid and binding in accordance with their respective terms enforceable by each Noteholder;
(c) die Nachfolgeschuldnerin alle für die (c) the Substitute Debtor can transfer to the Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus den Schuldverschreibungen erforderlichen Beträge in der erforderlichen Währung an die Zahlstelle überweisen kann, ohne zum Abzug oder Einbehalt von Steuern oder sonstigen Abgaben gleich welcher Art verpflichtet zu sein, die in dem Land erhoben werden, in dem die Nachfolgeschuldnerin oder die Emittentin ihren Sitz hat oder steuerlich ansässig ist; Paying Agent in the currency required and without being obligated to deduct or withhold any taxes or other duties of whatever nature levied by the country in which the Substitute Debtor or the Issuer has its domicile or tax residence, all amounts required for the fulfilment of the payment obligations arising under the Notes;
(d) die Nachfolgeschuldnerin sich verpflichtet hat, jeden Gläubiger hinsichtlich solcher Steuern, Abgaben, Festsetzungen oder behördlichen Lasten freizustellen, die einem Gläubiger im Zusammenhang mit der Ersetzung auferlegt werden;
Substitution. 19.1 Wenn ein Xxxx nicht in der Lage ist, an einem Dienst teilzunehmen, kann der Xxxx über denAuftraggeber und mit Zustimmung des Unternehmens unter den folgenden kumulativen Bedingungen durch einen anderen Xxxx ersetzt werden:
a. der Vertreter muss alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen erfüllen;
b. der Antrag auf Substitution spätestens 7 Tage vor Beginn des Dienstes gestellt werden; und
c. die Bedingungen der an der Durchführung des Vertrages beteiligten Dienstleister stehen der Substitution nicht entgegen.
19.2 Der Auftraggeber, der Xxxx und die ihn ersetzende Person haften dem Unternehmen gegenüber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch fälligen Teils des Preises, der Änderungskosten und der durch den Ersatz entstehenden Mehrkosten.
Substitution. 22.1 COMPAS GMBH ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen durch unterbeauftragte Dritte ausführen zu lassen. Die Regelungen in Abschnitt IV. Ziffer 14 dieser AGB bleiben unberührt.
Substitution. 25.1 Der Auftraggeber kann das Mehrtagespaket unter den folgenden Bedingungen auf eine andere Person übertragen.
a. der Vertreter muss alle mit der Vereinbarung verbundenen Bedingungen erfüllen;
b. die Substitution muss spätestens 7 Tage vor Beginndes Dienstes oder zumindest unter Einhaltung einer angemessenen Frist erfolgen, innerhalb derer die erforderlichen Maßnahmen zur Ersetzung der Person ergriffen werden können;
c. die Bedingungen der an der Durchführungdes Vertrages beteiligten Dienstleister stehen der Substitution nicht entgegen.
25.2 Der Auftraggeber und die Person, die das Mehrtagespaket übernimmt, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des ausstehenden Betrages sowie für alle zusätzlichen Gebühren, Zuschläge und sonstigen Kosten, die sich aus der Substitution ergeben, einschließlich der Änderungskosten.
Substitution. 4.1 MALOUAN Treuhand GmbH ist zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages berechtigt, Mitarbeiter, externe Berater und andere Dritte beizuziehen. Der Kunde stimmt zu, dass MALOUAN Treuhand GmbH hierfür Informationen und Daten des Kunden oder von MALOUAN Treuhand GmbH im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag in zweckmässiger Weise diesen zur Verfügung stellen kann.