EVENTS OF DEFAULT AND NETTING 21. VERTRAGSVERSTÖSSE UND NETTING Musterklauseln

EVENTS OF DEFAULT AND NETTING 21. VERTRAGSVERSTÖSSE UND NETTING. 21.1 The following shall be construed as Events of Default if at any time: 21.1.1 you fail to comply fully and immediately with any obligation to make any payment to us or close any open position when due or required by us; 21.1.2 you default in any other obligation to us under the Agreement or in relation to any transaction or commit any breach of any other obligations under the Agreement including but not limited to satisfying any Margin call; 21.1.3 any representation or warranty made by you was or has become or subsequently would, if repeated at any time, be incorrect; 21.1.4 due to market fluctuations or for any other reason we shall at our absolute discretion consider that we hold insufficient Margin or determine that any security held by us is inadequate to meet your Liabilities regardless of current market quotations; 21.1.5 we consider it necessary or desirable to prevent what we consider is or might be a violation by you of any applicable laws or regulations or is or may be Market Abuse (as defined in the FCA Rules); 21.1 Als Vertragsverstöße gelten, wenn: 21.1.1 Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht vollumfänglich und umgehend nachkommen oder offene Positionen bei Fälligkeit oder nach Aufforderung durch uns nicht schließen; 21.1.2 Sie anderen Verpflichtungen laut diesem Vertrag uns gegenüber oder in Verbindung mit Transaktionen nicht nachkommen oder andere Pflichten dieses Vertrages verletzen, u.a. wenn Sie Ihre Nachschusspflichten (Margin Call) nicht erfüllen; 21.1.3 sich Zusagen oder Garantien Ihrerseits als inkorrekt herausgestellt haben oder herausstellen würden, wenn diese zu einem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit wiederholt würden; 21.1.4 wir aufgrund von Marktfluktuationen oder aus anderen Gründen in unserem alleinigen Ermessen erachten, dass wir eine zu geringe Margin halten oder bestimmen, dass von uns gehaltene Sicherheiten nicht ausreichen, um Ihre Verbindlichkeiten unabhängig von den aktuellen Marktnotierungen zu decken; 21.1.5 wir es als erforderlich oder wünschenswert ansehen, zu verhindern, was unserer Ansicht nach einen Verstoß Ihrerseits gegen anwendbares Recht oder Regulierung en darstellt oder wenn es sich dabei um Marktmissbrauch handelt oder handeln könnte (wie in den FCA-Bestimmungen dargelegt);

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.