Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit Musterklauseln

Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird nach diesem Recht ausgelegt, unbeschadet etwaigen Widersprüche zu anderen Rechten. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, werden alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, vor den Gerichten in Stuttgart (Deutschland) entschieden und der Kunde stimmt hiermit der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu und verzichtet auf Einwände gegen die Gerichtsbarkeit oder den Gerichtsstand dieser Gerichte. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, unterliegen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. (a) Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder ausservertraglichen Schuldverhältnisse, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen schweizerischem Recht und sind nach diesem auszulegen, mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen oder Klauseln, die ausdrücklich die Anwendung eines anderen Rechts für bestimmte Zwecke vorschreiben. (b) Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschliesslich aller ausservertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen der alleinigen Zuständigkeit der Schweizer Gerichte und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der alleinigen Zuständigkeit der Schweizer Gerichte für diese Zweck.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist Zürich.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. 23.1. Der Vertrag und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales. 23.2. Vorbehaltlich der Bedingung 23.3 sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen (einschließlich in Bezug auf außervertragliche Verpflichtungen). 23.3. Jede Partei kann bei jedem zuständigen Gericht eine bestimmte Leistung, einen vorläufigen oder endgültigen Unterlassungsanspruch oder einen anderen Anspruch ähnlicher Art oder Wirkung geltend machen. 23.4. Vorbehaltlich der Bedingung 23.3 verzichtet jede Partei auf Einwände gegen die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales und erklärt sich damit einverstanden, sich dieser zu unterwerfen.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist das Handelsgericht Wien.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Italiens.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. 15.1 Alle Probleme, Fragen und Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieser DVV unterliegen belgischem Recht und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss anderer (belgischer, ausländischer oder internationaler) Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -bestimmungen, die dazu führen würden, dass das Recht eines anderen Landes als Belgien anwendbar wäre. 15.2 Für alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieser DPA sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von TEAMLEADER ORBIT BV zuständig. I. Verarbeitete personenbezogene Kundendaten:
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, vorbehaltlich anwendbarer kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, ist Frankfurt am Main, Deutschland. Wenn und soweit Sie Dienstleistungen von unserer Londoner Niederlassung unter diesen Terms¸ erhalten, gilt englisches Recht für diese Bedingungen und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Englische Gerichte haben in diesem Fall die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten, die in Verbindung mit diesen Bedingungen entstehen, vorbehaltlich anwendbarer Bestimmungen des Kollisionsrechts.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Services 5 3. Prices 6 4. Orders, Transactions and Open Positions 6 5. Online Facility 7 6. Transaction Confirmations and Account Statements 9 7. Consent to Electronic Communication 10 8. Margin and Collateral 11