Common use of Exportbeschränkungen Clause in Contracts

Exportbeschränkungen. Der Kunde darf die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze der USA oder einer anderen anwendbaren Gerichtsbarkeit verwenden. Der Kunde darf die Produkte nicht verwenden, wenn der Kunde eine „eingeschränkte“ Person oder Organisation ist oder für eine solche Person oder Organisation arbeitet, einschließlich derjenigen, die auf der „Specially Designated Nationals“-Liste des US-Finanzministeriums, der „Denied Persons or Entity“-Liste des US-Handelsministeriums, der „Debarred“-Liste des US-Außenministeriums aufgeführt sind, oder einer ähnlichen Liste ausgeschlossener Parteien ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung. Der Kunde darf die Produkte nicht exportieren, weiter-exportieren oder übertragen, wenn diese direkt oder indirekt für verbotene Aktivitäten verwendet werden, die in Teil 744 der US-Exportverwaltungsbestimmungen beschrieben sind, einschließlich bestimmter nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen, Raketensysteme oder unbemannter Luftfahrzeuge.

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