Exportgesetze Musterklauseln

Exportgesetze. Die Software einschließlich der Dokumentation unterliegt den US-Exportkontrollgesetzen einschließlich Export Administration Act und damit verbundenen Vorschriften und unterliegt möglicherweise auch Export- oder Importbestimmungen anderer Länder. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Bestimmungen genau einzuhalten und jegliche Lizenzen zu erwerben, die für den Export, Re-Export oder Import von Software oder Dokumentation erforderlich sind.
Exportgesetze. Die Services sind möglicherweise den Ausfuhrbeschränkungsgesetzen, einschliesslich dem US-Export-Kontrollgesetz [U.S. Export Administration Act] und dessen verbundenen Verordnungen, unterworfen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sich strikt an all diese Verordnungen zu halten und bestätigt, dass er die Verantwortung trägt, Genehmigungen für die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Einfuhr von Services zu erhalten.
Exportgesetze. Die Software einschließlich der Dokumentation unterliegt den US-Exportkontrollgesetzen
Exportgesetze. 20.1 Der Lieferant bestätigt, dass die Waren und die dazugehörigen technischen Daten den Exportkontrollgesetzen, Bestimmungen oder ähnlichem der Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx (XXX) und/oder der Europäischen Union (EU) und/oder nationalen Exportkontrollgesetzen, Bestimmungen oder ähnlichem anderer Nationen unterliegen können oder unterliegen, und stimmt zu, dass er die Waren oder die technischen Daten, einschließlich, ohne Einschränkung, Dokumentationen oder Informationen, die solche technischen Daten einbeziehen, von ihnen abgeleitet wurden oder offenlegen, nicht transferieren, exportieren oder reexportieren wird, ohne sich dabei an alle geltenden Exportkontrollgesetze, Bestimmungen und ähnliches der USA, EU oder andere nationale Exportkontrollgesetze, Bestimmungen oder ähnliches zu halten.
Exportgesetze. Die Produkte der Firma unterliegen den US- Exportkontrollgesetzen und können weiteren Export- und Importvorschriften in anderen Ländern unterliegen. Wenn die Firma vor einem etwaigen Zugriff dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt hat, verpflichtet sich der Endbenutzer, die Produkte unter keinen Umständen, gleich welcher Art, zu exportieren. Der Endbenutzer stellt die Firma, einen etwaigen Unterlizenznehmer in der Vertriebskette, ATCC oder eine andere solche Biomaterialquelle frei und hält diese schadlos, und zwar von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Schadenersatzzahlungen, Bußgeldern, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltskosten), die aus oder in Verbindung mit einer Verletzung von Vertragspflichten des Endbenutzers gemäß diesem Abschnitt entstehen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.