Fachaufsicht. Für die nach § 3 übertragenen Zuständigkeiten für Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung ist der Landrat / die Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg untere Fachaufsichtsbehörde, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist (§ 17 Abs. 3 LVwG i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden in Schleswig-Holstein).
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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag
Fachaufsicht. Für die nach § 3 übertragenen Zuständigkeiten für Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung ist die Landrätin bzw. der Landrat / die Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg untere Fachaufsichtsbehörde, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist (§ §17 Abs. 3 LVwG i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden in Schleswig-Holstein).
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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Fachaufsicht. Für die nach § 3 übertragenen Zuständigkeiten für Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung ist der Landrat / die Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg Ostholstein untere Fachaufsichtsbehörde, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist (§ 17 Abs. 3 LVwG i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden in Schleswig-Holstein).
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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag
Fachaufsicht. Für die nach § 3 übertragenen Zuständigkeiten für Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung ist der Landrat / die Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg untere Fachaufsichtsbehörde, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes ande- res bestimmt ist (§ 17 Abs. 3 LVwG i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner allge- meiner unterer Landesbehörden in Schleswig-Holstein).
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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag
Fachaufsicht. Für die nach § 3 übertragenen Zuständigkeiten für Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung ist der Landrat / die Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg untere Fachaufsichtsbehörde, soweit durch Rechtsvorschrift Rechts- vorschrift nichts anderes bestimmt ist (§ 17 Abs. 3 LVwG i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer Landesbehörden in Schleswig-Holstein).
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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag