Beschreibung der Dienstleistung Musterklauseln

Beschreibung der Dienstleistung. Spot-X Basic enthält 20 benutzerdefinierte Nachrichten/Monat Kostenlos eingehende Nachrichten Unbegrenzte SOS- Nachrichten Kostenloses Versenden von vordefinierten Nachrichten Unbegrenzte Check-In Nachrichten Tracking in Intervallen von 10, 30 und 60 Minuten • Sollte der SPOT-Dienst länger als 24 Stunden ununterbrochen nicht verfügbar sein, wird die vorausbezahlte Grundgebühr anteilig für die Dauer der Dienstunterbrechung durch Gutschrift auf eine Ihrer nächsten Rechnungen erstattet. • Ist die Leistung ständig oder regelmäßig nicht verfügbar, können Ihnen gewährleistungsrechtliche Ansprüche zustehen. Ist eine Verbesserung der Leistung (z.B. durch Austausch des Gerätes) nicht möglich, können weitere Rechtsbehelfe (Preisminderung, Kündigung des Vertrages) greifen. Unbeschadet der gerichtlichen Zuständigkeit können Sie bei der RTR-GmbH ein Schlichtungsverfahren beantragen, wenn wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Beschreibung der Dienstleistung. Die von dem Kunden in Auftrag gegebene Internetseite wird nach seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen erstellt. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, aus entsprechenden Vorlagen der Alfahosting GmbH das gewünschte Format und Design auszuwählen. Die für die Erstellung der Internetseite erforderlichen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logo) liefert der Kunde. Der Kunde hat sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass ihm sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den von ihm der Alfahosting GmbH gelieferten Inhalten zustehen. Der Kunde stellt die Alfahosting GmbH im Innenverhältnis von allen Ansprüchen und Kosten frei, die der Alfahosting GmbH aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Die Alfahosting GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für Inhalte, die der Kunde liefert. Sofern der Kunde keine eigenen Inhalte verwenden möchte, kann die Alfahosting GmbH diese für den Kunden kostenpflichtig erstellen. Auf Grundlage der Wünsche und Vorstellungen des Kunden entwirft die Alfahosting GmbH die Internetseite des Kunden und übermittelt ihm diese im Entwurf. Änderungswünsche kann der Kunde einmalig kostenlos per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Jede weitere Änderung der Internetseite ist kostenpflichtig, es sei denn, die Alfahosting GmbH hat die Notwendigkeit der Änderung zu vertreten. Eine Umgestaltung der Internetseite, die erheblich vom zugestimmten Angebot abweicht, ist jedoch ausgeschlossen. Nach schriftlicher Bestätigung des Entwurfs der Internetseite durch den Kunden wird, basierend auf dem Entwurf, die Internetseite erstellt und dem Kunden übermittelt. Der Kunde hat die Internetseite auf deren sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und eventuell erforderliche und/oder gewünschte Änderungen binnen einer Frist von 2 Wochen mitzuteilen. Änderungen, die von der Alfahosting GmbH zu vertreten sind, erfolgen kostenfrei, jede anderweitig erforderliche Änderung ist kostenpflichtig. Eine Veröffentlichung der entworfenen Internetseite erfolgt erst nach Bestätigung durch den Kunden. Sofern durch den Kunden innerhalb der vorstehenden Frist keine Mitteilung erfolgt, ist die Alfahosting GmbH berechtigt, die in Auftrag gegebenen Leistungen gegenüber dem Kunden abzurechnen. Die Alfahosting GmbH ist berechtigt, vom Kunden geforderte Änderungswünsche zurückzuweisen, wenn diese technisch oder zeitlich unzumutbar sind, die Anzahl der Änderungen ein zumutbares Maß überschreitet oder die Änderungswünsch...
Beschreibung der Dienstleistung. 3.1. Gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ist der Anbieter verpflichtet, die Anwendung bereitzustellen, und der Benutzer ist verpflichtet, die Anwendung ordnungsgemäß zu nutzen.
Beschreibung der Dienstleistung. 2.1 MB X stellt dem Kunden die B2B Connect App für die Dauer der Vereinbarung für Testzwecke zur Verfügung.
Beschreibung der Dienstleistung. Der Auftraggeber kann in CaseWare Cloud einen Datenanalyse-Auftrag erstellen und die für den Auftrag erforderlichen Informationen (eindeutige Projektbezeichnung, ERP-System des zu prüfenden Unternehmens, Information, falls abweichendes Geschäftsjahr) an Audicon übermitteln. Audicon generiert eine Auftragsbestätigung in CaseWare Cloud und legt dabei die wesentlichen Rahmendaten des Auftrags an. Zusätzlich gibt Audicon dem Auftraggeber eine Checkliste in CaseWare Cloud frei, die der Vorbereitung der Auftragsdurchführung dient. Sollten dem Auftraggeber die GoBD-Daten des zu prüfenden Unternehmens noch nicht zur Verfügung stehen, unterstützt Audicon bei der Datenbeschaffung, indem der Auftraggeber die in der Checkliste hinterlegte, entsprechende Datenanforderung herunterladen kann. Auf Basis dieses Dokumentes sollte das zu prüfende Unternehmen den GoBD-Export erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Nachdem der Auftraggeber die GoBD-Daten in CaseWare Cloud hochgeladen hat, führt Audicon folgende Analyseschritte für den Auftraggeber aus: - Datenimport - Datenaufbereitung - Parametrisierung bestimmter Prüfungsschritte - Durchführung der Datenanalysen (Prüfungsschritte der IDEA App TaxAudit Professional) - Excel-Export der Datenanalyse-Ergebnisse - Zuordnung der Excel-Dateien zu einer vorgegebenen Ordnerstruktur Zusammen mit den Datenanalyse-Ergebnissen im Excel-Format lädt Audicon das IDEA Projekt in CaseWare Cloud hoch. Mit Hilfe des IDEA Projekts ist der Auftraggeber in der Lage, weiterführende Analysen in IDEA durchzuführen. Dazu muss der Auftraggeber mindestens eine IDEA Lizenz besitzen.
Beschreibung der Dienstleistung. Der Auftraggeber kann in CaseWare Cloud einen Datenanalyse-Auftrag erstellen und die für den Auftrag erforderlichen Informationen (eindeutige Projektbezeichnung, ERP-System des zu prüfenden Unternehmens, Information, falls abweichendes Geschäftsjahr) an Audicon übermitteln. Audicon generiert eine Auftragsbestätigung in CaseWare Cloud und legt dabei die wesentlichen Rahmendaten des Auftrags an. Zusätzlich gibt Audicon dem Auftraggeber eine Checkliste in CaseWare Cloud frei, die der Vorbereitung der Auftragsdurchführung dient. Sollten dem Auftraggeber die GoBD-Daten des zu prüfenden Unternehmens noch nicht zur Verfügung stehen, unterstützt Audicon bei der Datenbeschaffung, indem der Auftraggeber die in der Checkliste hinterlegte, entsprechende Datenanforderung herunterladen kann. Auf Basis dieses Dokumentes sollte das zu prüfende Unternehmen den GoBD-Export erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Nachdem der Auftraggeber die GoBD-Daten in CaseWare Cloud hochgeladen hat, führt Xxxxxxx folgende Tätigkeiten für den Auftraggeber aus: - Datenimport - Datenaufbereitung - Überführung des Fibu-Journals in ein angepasstes ADSx-Format und Excel-Export - Test-Import der aufbereiteten Datei in die App Claudia Audicon stellt anschließend dem Auftraggeber die aufbereitete Datei in CaseWare Cloud zur Verfügung.
Beschreibung der Dienstleistung. Im Rahmen des Verwendungszwecksauskunftsdiensts mit erweitertem Beleg verpflichtet sich XxxxxXxxx, den von dem Vertragsnehmer angegebenen Schuldnern einen „erweiterten Beleg“ auszustellen, der Angaben zu den im Rahmen dieses Vertrags verwalteten Lastschriftverfahren beinhaltet und unter anderem auch den Verwendungszweck mit bis zu 640 Zeichen angibt. Die Verwendungszwecksauskunft mit erweitertem Beleg kann von CaixaBank in physischem oder elektronischem Format bereitgestellt werden. Jeder erweiterte Beleg enthält die Angaben zu dem von CaixaBank verwalteten Vorgang sowie die sonstigen Inhalte.
Beschreibung der Dienstleistung. Die nachfolgend beschriebenen Funktionen beschränken sich auf das Depot, für das dieser Service in Anspruch genommen wird, und die dazugehörigen Konten. Der Portfolio-Service ermöglicht es dem Nutzer, - jederzeit Zugang zu einer Gesamtübersicht über sein Portfolio (d. h. sein Depot und seine Konten) sowie zu einem detaillierten Bericht zu haben; - Informationen zum aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktgeschehen zu erhalten; - von der BCV Anlagevorschläge zu erhalten und deren Umsetzung in Auftrag zu geben; - Börsenaufträge zu erfassen, sofern der Nutzer ausschliesslich in der Schweiz wohnhaft ist.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.