Beschreibung der Dienstleistung Musterklauseln

Beschreibung der Dienstleistung. Spot-X Basic enthält 20 benutzerdefinierte Nachrichten/Monat Kostenlos eingehende Nachrichten Unbegrenzte SOS- Nachrichten Kostenloses Versenden von vordefinierten Nachrichten Unbegrenzte Check-In Nachrichten Tracking in Intervallen von 10, 30 und 60 Minuten
Beschreibung der Dienstleistung. Spot-X Unlimited enthält Unbegrenzte benutzerdefinierte Nachrichten/Monat Kostenlos eingehende Nachrichten Unbegrenzte SOS-Nachrichten Kostenloses Versenden von vordefinierten Nachrichten Unbegrenzte Check-In Nachrichten Tracking in Intervallen von 2.5, 5, 10, 30 und 60 Minuten
Beschreibung der Dienstleistung. Die von dem Kunden in Auftrag gegebene Internetseite wird nach seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen erstellt. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, aus entsprechenden Vorlagen der Alfahosting GmbH das gewünschte Format und Design auszuwählen. Die für die Erstellung der Internetseite erforderlichen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logo) liefert der Kunde. Der Kunde hat sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass ihm sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den von ihm der Alfahosting GmbH gelieferten Inhalten zustehen. Der Kunde stellt die Alfahosting GmbH im Innenverhältnis von allen Ansprüchen und Kosten frei, die der Alfahosting GmbH aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Die Alfahosting GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für Inhalte, die der Kunde liefert. Sofern der Kunde keine eigenen Inhalte verwenden möchte, kann die Alfahosting GmbH diese für den Kunden kostenpflichtig erstellen. Auf Grundlage der Wünsche und Vorstellungen des Kunden entwirft die Alfahosting GmbH die Internetseite des Kunden und übermittelt ihm diese im Entwurf. Änderungswünsche kann der Kunde einmalig kostenlos per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Jede weitere Änderung der Internetseite ist kostenpflichtig, es sei denn, die Alfahosting GmbH hat die Notwendigkeit der Änderung zu vertreten. Eine Umgestaltung der Internetseite, die erheblich vom zugestimmten Angebot abweicht, ist jedoch ausgeschlossen. Nach schriftlicher Bestätigung des Entwurfs der Internetseite durch den Kunden wird, basierend auf dem Entwurf, die Internetseite erstellt und dem Kunden übermittelt. Der Kunde hat die Internetseite auf deren sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und eventuell erforderliche und/oder gewünschte Änderungen binnen einer Frist von 2 Wochen mitzuteilen. Änderungen, die von der Alfahosting GmbH zu vertreten sind, erfolgen kostenfrei, jede anderweitig erforderliche Änderung ist kostenpflichtig. Eine Veröffentlichung der entworfenen Internetseite erfolgt erst nach Bestätigung durch den Kunden. Sofern durch den Kunden innerhalb der vorstehenden Frist keine Mitteilung erfolgt, ist die Alfahosting GmbH berechtigt, die in Auftrag gegebenen Leistungen gegenüber dem Kunden abzurechnen. Die Alfahosting GmbH ist berechtigt, vom Kunden geforderte Änderungswünsche zurückzuweisen, wenn diese technisch oder zeitlich unzumutbar sind, die Anzahl der Änderungen ein zumutbares Maß überschreitet oder die Änderungswünsch...
Beschreibung der Dienstleistung. 2.1 MB X stellt dem Kunden die B2B Connect App für die Dauer der Vereinbarung für Testzwecke zur Verfügung. 2.2 Der Kunde muss sich für die Nutzung der B2B Connect App über B2B Connect registrieren. 2.3 Die B2B Connect App ermöglicht die mobile Nutzung bestimmter B2B Connect Funktionen auf mobilen Geräten in der Werkstatt. Die B2B Connect App bietet beispielsweise die Zusatzfunktion eines FIN-Scans, mit dem eine FIN direkt über die Kamera des mobilen Xxxxxx ohne manuelle Eingabe in B2B Connect erfasst werden kann, so dass z.B. passende in Frage kommende Ersatzteile für das entsprechende Modell direkt in der B2B Connect App angezeigt werden. 2.4 Für die Teilesuche und -auswahl in der B2B Connect App erfolgt eine automatisierte Weiterleitung in die PartsInfo App, die ebenfalls von MB X betrieben wird. Für die Nutzung der PartsInfo App gelten ggf. zusätzliche Bedingungen und Hinweise, die in der PartsInfo App bereitgestellt werden. Nach erfolgreicher Teilesuche und -auswahl in der PartsInfo App wird der Kunde automatisch in die B2B Connect App zurückgeleitet. 2.5 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der zur Verfügung gestellten B2B Connect App um eine Testversion handelt. Der Kunde darf die B2B Connect App in seinem operativen Geschäft nutzen. 2.6 MB X hat in diesem Zusammenhang das Recht, die Funktionalitäten der B2B Connect App von Zeit zu Zeit zu überarbeiten, insbesondere wenn dies zu Entwicklungszwecken erforderlich ist. 2.7 MB X behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der B2B Connect App vorübergehend und auch kurzfristig zu unterbrechen. Der Kunde erkennt daher an, dass es während der Nutzung zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der mit der B2B Connect App bereitgestellten Zusatzfunktionen kommen kann. In einem solchen Fall stehen dem Kunden die jeweiligen Funktionen von B2B Connect weiterhin über die bisherigen Nutzungswege zur Verfügung, so dass B2B Connect weiterhin im Werkstattbetrieb gemäß den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen genutzt werden kann. 2.8 Die Bereitstellung der B2B Connect App zu Testzwecken erfolgt ohne zusätzliche Vergütung. 2.9 MB X stellt einen Support-Kanal für Kunden per E-Mail zur Verfügung. Supportanfragen werden während der Geschäftszeiten von MB X zwischen 9.00 und 17.00 Uhr bearbeitet. Der Kunde erkennt an, dass die Beantwortung solcher Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann, die je nach Umfang der Anfragen mehrere Arbeitstage dauern kann. 2.10 Der Kunde erklärt sich bereit, an Nutzerinterviews ...
Beschreibung der Dienstleistung. Die nachfolgend beschriebenen Funktionen beschränken sich auf das Depot, für das dieser Service in Anspruch genommen wird, und die dazugehörigen Konten. Der Portfolio-Service ermöglicht es dem Nutzer, - jederzeit Zugang zu einer Gesamtübersicht über sein Portfolio (d. h. sein Depot und seine Konten) sowie zu einem detaillierten Bericht zu haben; - Informationen zum aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktgeschehen zu erhalten; - von der BCV Anlagevorschläge zu erhalten und deren Umsetzung in Auftrag zu geben; - Börsenaufträge zu erfassen, sofern der Nutzer ausschliesslich in der Schweiz wohnhaft ist.
Beschreibung der Dienstleistung. 3.1. Gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ist der Anbieter verpflichtet, die Anwendung bereitzustellen, und der Benutzer ist verpflichtet, die Anwendung ordnungsgemäß zu nutzen. 3.2. Als Gegenleistung für die Zustimmung des Benutzers zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen gewährt der Anbieter dem Benutzer eine nicht übertragbare, nicht exklusive, weltweite Lizenz zur Nutzung der Anwendung und der Plattform, allerdings nur damit der Klient die Übungen mit Hilfe der Anwendung und unter Aufsicht des Spezialisten ausführen kann. Es wird keine andere Lizenz gewährt. Der Benutzer darf ohne die direkte vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Informationen aus der Anwendung und / oder der Plattform ändern, kopieren, verteilen, übertragen, anzeigen, ausführen, reproduzieren, veröffentlichen oder lizenzieren, sowie keine abgeleiteten Werke erstellen, übertragen oder verkaufen. 3.3. Wenn der Benutzer das Konto in der Anwendung direkt erstellt oder auf indirektem Wege Daten an die oder von der Anwendung übermittelt, speichert, sendet oder empfängt, so gewährt der Benutzer dem Anbieter sowie seinen Vertretern, Agenten oder Mitarbeitern eine weltweite, nicht exklusive, lizenzgebührfreie, unbefristete, unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung, dem Hosting, der Speicherung, der Erstellung abgeleiteter Werke und zur Reproduktion solcher Daten, ausgenommen privater Daten, die nicht anonymisiert sind. Die Rechte, die der Benutzer durch diese Lizenz gewährt, dienen dem begrenzten Zweck, unsere Anwendung und Plattform zu betreiben, auszuführen, zu verbessern und neue Anwendungen zu entwickeln. Diese Lizenz bleibt auch nach Beendigung oder Aussetzung dieser Nutzungsbedingungen, ungeachtet des Grundes für eine solche Kündigung oder Aussetzung, bestehen.
Beschreibung der Dienstleistung. Der Auftraggeber kann in CaseWare Cloud einen Datenanalyse-Auftrag erstellen und die für den Auftrag erforderlichen Informationen (eindeutige Projektbezeichnung, ERP-System des zu prüfenden Unternehmens, Information, falls abweichendes Geschäftsjahr) an Audicon übermitteln. Audicon generiert eine Auftragsbestätigung in CaseWare Cloud und legt dabei die wesentlichen Rahmendaten des Auftrags an. Zusätzlich gibt Audicon dem Auftraggeber eine Checkliste in CaseWare Cloud frei, die der Vorbereitung der Auftragsdurchführung dient. Sollten dem Auftraggeber die GoBD-Daten des zu prüfenden Unternehmens noch nicht zur Verfügung stehen, unterstützt Audicon bei der Datenbeschaffung, indem der Auftraggeber die in der Checkliste hinterlegte, entsprechende Datenanforderung herunterladen kann. Auf Basis dieses Dokumentes sollte das zu prüfende Unternehmen den GoBD-Export erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Nachdem der Auftraggeber die GoBD-Daten in CaseWare Cloud hochgeladen hat, führt Audicon folgende Analyseschritte für den Auftraggeber aus: - Datenimport - Datenaufbereitung - Parametrisierung bestimmter Prüfungsschritte - Durchführung der Datenanalysen (Prüfungsschritte der IDEA App TaxAudit Professional) - Excel-Export der Datenanalyse-Ergebnisse - Zuordnung der Excel-Dateien zu einer vorgegebenen Ordnerstruktur Zusammen mit den Datenanalyse-Ergebnissen im Excel-Format lädt Audicon das IDEA Projekt in CaseWare Cloud hoch. Mit Hilfe des IDEA Projekts ist der Auftraggeber in der Lage, weiterführende Analysen in IDEA durchzuführen. Dazu muss der Auftraggeber mindestens eine IDEA Lizenz besitzen.
Beschreibung der Dienstleistung. Der Auftraggeber kann in CaseWare Cloud einen Datenanalyse-Auftrag erstellen und die für den Auftrag erforderlichen Informationen (eindeutige Projektbezeichnung, ERP-System des zu prüfenden Unternehmens, Information, falls abweichendes Geschäftsjahr) an Audicon übermitteln. Audicon generiert eine Auftragsbestätigung in CaseWare Cloud und legt dabei die wesentlichen Rahmendaten des Auftrags an. Zusätzlich gibt Audicon dem Auftraggeber eine Checkliste in CaseWare Cloud frei, die der Vorbereitung der Auftragsdurchführung dient. Sollten dem Auftraggeber die GoBD-Daten des zu prüfenden Unternehmens noch nicht zur Verfügung stehen, unterstützt Audicon bei der Datenbeschaffung, indem der Auftraggeber die in der Checkliste hinterlegte, entsprechende Datenanforderung herunterladen kann. Auf Basis dieses Dokumentes sollte das zu prüfende Unternehmen den GoBD-Export erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Nachdem der Auftraggeber die GoBD-Daten in CaseWare Cloud hochgeladen hat, führt Xxxxxxx folgende Tätigkeiten für den Auftraggeber aus: - Datenimport - Datenaufbereitung - Überführung des Fibu-Journals in ein angepasstes ADSx-Format und Excel-Export - Test-Import der aufbereiteten Datei in die App Claudia Audicon stellt anschließend dem Auftraggeber die aufbereitete Datei in CaseWare Cloud zur Verfügung.
Beschreibung der Dienstleistung. Im Rahmen des Verwendungszwecksauskunftsdiensts mit erweitertem Beleg verpflichtet sich XxxxxXxxx, den von dem Vertragsnehmer angegebenen Schuldnern einen „erweiterten Beleg“ auszustellen, der Angaben zu den im Rahmen dieses Vertrags verwalteten Lastschriftverfahren beinhaltet und unter anderem auch den Verwendungszweck mit bis zu 640 Zeichen angibt. Die Verwendungszwecksauskunft mit erweitertem Beleg kann von CaixaBank in physischem oder elektronischem Format bereitgestellt werden. Jeder erweiterte Beleg enthält die Angaben zu dem von CaixaBank verwalteten Vorgang sowie die sonstigen Inhalte.

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  • Beschreibung Mit dem Dienst „Voice Pilot“ können verschiedene Funktionen des PCM und andere Dienste per Spracheingabe bedient werden. Mittels Online- Spracherkennung wird die natürliche Sprache unterstützt.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Gewährleistung/Haftung 9.1 Die Twinworx GmbH steht dafür ein, dass die überlassenen Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen allgemein für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind; sie ist jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen, auf Ihre Richtigkeit hin und zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet. 9.2 Die Twinworx GmbH, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen haften nicht für durch Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen anlässlich ihrer Tätigkeit bei dem Kunden verursachte Schäden, es sei denn der Twinworx GmbH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen fällt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden zur Last. Im Übrigen ist die Haftung der Twinworx GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch für vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder in Fällen der unerlaubten Handlung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet die Twinworx GmbH darüber hinaus nur für vorhersehbare Schäden. 9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Twinworx GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Twinworx GmbH-Mitarbeiter/innen durch den Kunden übertragenen Tätigkeiten geltend machen. Die Twinworx GmbH wird den Kunden über jede Inanspruchnahme durch Dritte schriftlich in Kenntnis setzen. 9.4 Sollte der Kunde seiner Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach 2.4. nicht nachkommen, so stellt er die Twinworx GmbH von allen bisher entstandenen und künftig entstehenden Ansprüchen der Twinworx GmbH- Mitarbeiter/innen auf Equal Treatment und allen sonstigen sich aus der Pflichtverletzung ergebenden Schäden frei. Die Twinworx GmbH verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.