Fahrgemeinschaften Musterklauseln
Fahrgemeinschaften. Im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Durchführung unserer Lehrgangsmaßnahmen bitten wir um die Bildung von Fahrgemeinschaften, bzw. die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Organisation von Fahrgemeinschaften, bzw. den Kauf von Gemeinschaftstickets für öffentliche Verkehrsmittel, erhalten Sie von der Geschäftsstelle des DSLV, jeweils ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, eine Kontaktliste der Lehrgangsteilnehmer mit Name, Vorname, Land, PLZ, Wohnort, E-Mail, Mobilnummer. Sofern Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten ablehnen, informieren sie bitte die Geschäftsstelle im Zuge der Lehrgangsanmeldung bzw. bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn telefonisch oder per e-mail.
Fahrgemeinschaften. 1. Dauerparkberechtigungen für Fahrgemeinschaften sind bei der PBW schriftlich und unter Meldung aller Mitglieder einer Fahrgemeinschaft mit Name, Adresse und den amtlichen Kfz-Kennzeichen aller im Rahmen der Fahrgemeinschaft eingesetzten Fahrzeuge zu beantragen.
2. Unabhängig von der Anzahl der Mitglieder einer Fahrgemeinschaft und der eingesetzten Fahrzeuge besteht nur eine (1) Dauerparkberechtigung. Eine zeitgleiche Nutzung der Parkfläche durch mehr als ein Fahrzeug ist unzulässig.
3. Wird der Vertrag vom Parkplatznutzer, der den Vertrag für die Fahrgemeinschaft mit der PBW geschlossen hat, gekündigt, endet die Parkberechtigung für die Fahrgemeinschaft insgesamt, es sei denn, dass für die Fahrgemeinschaft ein Fortsetzungsvertrag geschlossen wird.
