Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich Musterklauseln

Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich. Das Deutschland-Ticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbe- grenzten Nutzung der Xxxx des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutsch- landtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunterneh- men, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Stra- ßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennah- verkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind. Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristi- schen oder historischen Zwecken betrieben werden. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschland-Ticket ist grund- sätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z.B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets für den Schienenverkehr bekanntgegeben. Das Deutschland-Ticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahraus- weis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburts- datum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird in Form einer Chip- karte und als Handyticket ausgegeben. Das Deutschland-Ticket kann von den Vertrag haltenden Unternehmen, die das Deutschland-Ticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen, vorläufig bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023 als digital kontrollierbares Pa- pierticket (mit Barcode) ausgegeben werden. Ein als Papierticket ausgegebenes Deutschland-Ticket gilt für maximal einen Kalendermonat. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Das Deutschland-Ticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 5 Jahren. Das Deutschland-Ticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklas- se. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkarte...