Common use of Fehlerbehebung Clause in Contracts

Fehlerbehebung. 1. Stellt der Kunde einen Fehler fest, so ist dieser ohne Verzug mit allen erforderlichen Unterlagen (Auszüge der Dateien, Fehlerbeschreibung sowie eventuelle Dumps, etc.) an MOVEC zu melden. MOVEC kann gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Der Kunde unterstützt MOVEC im erforderlichen Umfang unentgeltlich und ermöglicht MOVEC nach vorheriger Ankündigung den Remote-Zugriff zu seiner Anwendung. MOVEC gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. Handelt es sich um einen umgehbaren Fehler, wird MOVEC eine Anleitung zur Fehler-Umgehung geben. Die Korrektur erfolgt dann mit dem nächsten Release. Handelt es sich um einen Fehler, der ein Weiterarbeiten unmöglich macht, wird dem Kunden unverzüglich eine bereinigte Programmversion zur Verfügung gestellt. Die Installationen hat der Kunde selbst durchzuführen; auf seinen Wunsch erledigt MOVEC die Installationen gegen gesondertes Entgelt.

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