Feiertagszuschläge Musterklauseln

Feiertagszuschläge. 1. Fällt ein Feiertag auf einen Werktag, an dem an sich Anspruch auf Arbeitsruhe unter Fortzahlung des Entgeltes besteht, und werden an einem solchen Feiertag Arbeitsstunden innerhalb der Regel- oder Schichtarbeitszeit geleistet, gebührt dem Arbeit- nehmer, falls ihm eine Ersatzruhezeit gewährt wird, ein Zuschlag von 50 % oder, falls keine Ersatzruhe- zeit gewährt wird, ein Zuschlag von 150 % des Überstundengrundgehaltes. In diesen Fällen wer- den keine Überstundenzuschläge gemäß Punkt B.) vergütet.
Feiertagszuschläge. Alle Dienstnehmer, die am 1. Jänner, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 24., 25. und 26. Dezember zum Dienst eingeteilt sind, erhalten je Feiertag 1/30 des Monatsentgeltes zusätzlich.
Feiertagszuschläge. 5 Zuschlagspflichtige Arbeitszeit
Feiertagszuschläge. Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, erhält einen Zuschlag von 50%. Für den Ostersonntag und -montag, den 1. Mai, den Pfingstsonntag und -montag sowie den 24.12., 1. und 2. Weihnachtsfeiertag ist ein Zuschlag von 100% zu zahlen. Auf Antrag der ArbeitnehmerInnen können mit Zustimmung der Arbeitgeberin die jeweiligen Zuschläge für jeden Feiertag, an dem gearbeitet wird, mit einem zusätzlichen freien Tag abgegolten werden.
Feiertagszuschläge. Alle Dienstnehmer, die am 1. Jänner, Ostersonntag, Ostermon- tag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 24., 25. und 26. Dezember zum Dienst eingeteilt sind, erhalten je Feiertag 1/30 des Mo- natsentgeltes zusätzlich. Schichtplan zu erstellen. Dieser regelt die Einsatzzeiten und die zeitliche Lage der Pau- sen. Dieser ist den Besatzungsmitgliedern mitzuteilen. Hinsichtlich des Rücktransportes von Dienstnehmern, die auf- grund eines Unfalles oder einer Krankheit im Ausland verblei- ben, gilt Folgendes: Überführungskosten bei in Ausübung des Dienstes unverschul- det verunglückten bzw. erkrankten Dienstnehmern zu dem laut polizeilichem Meldezettel nachgewiesenen Wohnort in Öster- reich sind dann vom Dienstgeber zu tragen, wenn nicht eine Versicherungseinrichtung diese Kosten zur Gänze ersetzt. Bei teilweisem Kostenersatz ist der Differenzbetrag vom Dienstge- ber zu tragen. Ergänzend zu den Bestimmungen der ersten drei Teile dieses Kollektivvertrages gelten in der Personenschifffahrt/Tagesaus- flugsschifffahrt folgende Bestimmungen. Soweit Bestimmungen des vierten Teils Bestimmungen der ersten drei Teile dieses Kol- lektivvertrages widersprechen, gehen die Bestimmungen des vierten Teils vor. Die Dienstnehmer sind entsprechend ihrer Verwendung laut Gehaltstabelle Landdienst in der Ausflugsschifffahrt in Klasse 1 einzustufen. Ab 2 vollendeten Dienstjahren in Folge beim Unter- nehmen kommt Klasse 2 zur Anwendung. Die Gewährung einer Jubiläumsgabe setzt eine ununterbrochene Dienstzeit von 25 bzw. von 35 Jahren voraus. Saisondienstver- träge beim gleichen Dienstgeber sind für die Jubiläumsgabe zusammenzurechnen, sofern zwischen den Saisondienstver- trägen jeweils nicht mehr als 7 Monate liegen. In diesem Fall sind für die Jubiläumsgabe auch die Monate der Unterbrechung anzurechnen. Für Saisondienstverträge, die vor Inkrafttreten dieses Kollektiv- vertrages und seiner Lohn- und Gehaltstabellen abgeschlossen wurden und durch Zeitablauf vor dem 1.11.2003 enden, gelten die Lohn- und Gehaltstabellen zu diesem Kollektivvertrag nur unter der Voraussetzung, dass sich aufgrund dieser Tabellen ein höherer Gesamtbezug ergibt, als aufgrund der bisherigen Gehaltstabellen bzw. der bisherigen einzelarbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Ist das nicht der Fall, gelten die bisherigen Re- gelungen bzw. die bisherigen kollektivvertraglichen bzw. einzel- arbeitsvertraglichen Vereinbarungen für die betreffenden Sai- sondienstverhältnisse bis zu deren Beendigung weiter. Soweit an Sonn- und Feier...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.