FAMILIENZUWACHSUNTERSTÜTZUNG FÜR KINDER Musterklauseln

FAMILIENZUWACHSUNTERSTÜTZUNG FÜR KINDER. A.) Für jedes, während des Bestandes des Arbeitsver- hältnisses lebend geborene sowie adoptierte oder in Pflege genommene Kind eines:einer Arbeitnehmer:in gebührt eine einmalige Familienzuwachsunterstüt- zung in der Höhe von EUR 200,00 sobald der:die Ar- beitnehmer:in die Geburtsurkunde/den Adoptionsbe- scheid/die Pflegebewilligung des örtlichen Jugend- wohlfahrtträgers des Kindes vorlegt. B.) Stehen beide Elternteile in einem Arbeitsverhältnis zum ASFINAG-Konzern, hat jeder Elternteil Anspruch auf eine Familienzuwachsunterstützung in der Höhe von EUR 100,00. XX. BESTATTUNGSKOSTENBEITRAG‌ Stirbt der:die Ehepartner:in, Lebensgefährt:in oder das eigene Kind eines:einer Arbeitnehmer:in, so erhal- ten diese, falls die verstorbene Person bis zum Tode im Haushalt des:der Arbeitnehmer:in gelebt hat, einen einmaligen Bestattungskostenbeitrag in Höhe von EUR 1.000,00. Stehen beide Elternteile in einem Ar- beitsverhältnis zum ASFINAG-Konzern, hat jeder El- ternteil Anspruch auf einen Bestattungskostenbeitrag in der Höhe von EUR 500,00. Der Anspruch auf den Be- stattungskostenbeitrag besteht auch bei Totgeburten eigener Kinder und in jenen Fällen, in denen das eige- ne Kind nach einer Lebendgeburt vor Begründung ei- nes gemeinsamen Haushalts verstirbt.
FAMILIENZUWACHSUNTERSTÜTZUNG FÜR KINDER. A.) Für jedes, während des Bestandes des Arbeitsver- hältnisses lebend geborene sowie adoptierte oder in Pflege genommene Kind eines Arbeitnehmers gebührt eine einmalige Familienzuwachsunterstützung in der Höhe von EUR 200,00 sobald der Arbeitnehmer die Ge- burtsurkunde/den Adoptionsbescheid/die Pflegebe- willigung des örtlichen Jugendwohlfahrtträgers des Kindes vorlegt. B.) Stehen beide Elternteile in einem Arbeitsverhält- nis zur ASFINAG, hat jeder Elternteil Anspruch auf ei- ne Familienzuwachsunterstützung in der Höhe von EUR 100,00. XX. BESTATTUNGSKOSTENBEITRAG Stirbt der Ehepartner, Lebensgefährte oder das eige- ne Kind eines Arbeitnehmers, so erhält dieser, falls der Ehepartner, Lebensgefährte oder das Kind bis zum Tode im Haushalt des Arbeitnehmers gelebt ha- ben, einen einmaligen Bestattungskostenbeitrag in Höhe von EUR 1.000,00. Stehen beide Elternteile in ei- nem Arbeitsverhältnis zum ASFINAG-Konzern hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Bestattungskostenbei- trag in der Höhe von EUR 500,00.

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  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Technische Unterstützung Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

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