Ferien Feiertage Musterklauseln

Ferien Feiertage. In den Schulferien des Landes Baden-Württemberg entfällt das Kursprogramm. Im Gegenzug fällt im Monat August keine Kursgebühr an. Umfasst die Vertragslauf- zeit diesen Kalendermonat, verschiebt sich das Ende der Vertragslaufzeit um einen Monat nach hinten. An Feiertagen fällt der Kursbetrieb, soweit nicht anders vereinbart, aus.
Ferien Feiertage. Der Ferien-/ und Feiertagsanspruch wird in Form einer Ferien-/Feiertagsvergütung pro geleisteter Arbeitsstunde abgegolten und in der Salärabrechnung entsprechend ausgewiesen. Während des Ferien-/Feiertagsbezugs erfolgt keine Salärzahlung. Der Ferienbezug richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen und wird in der Regel im letzten Quartal des Vorjahres geplant. Auf die Wünsche der Mitarbeitenden wird nach Möglichkeit eingegangen.
Ferien Feiertage. Die Ferientage werden in Form einer Entschädigung von 9.615% für Mitarbeiter ab dem 20. bis 50. Altersjahr; 10.385% für Mitarbeiter unter 20 Jahren und für Mitarbeiter über 50 Jahren, sofern der GAV des Einsatzbetriebes nichts anderes vorsieht, ausbezahlt und im Einsatzvertrag separat ausgewiesen. Dasselbe gilt für die Feiertage die mit 3.462% (oder je nach GAV des Einsatzbetriebes) vergütet werden. Die Auszahlung des Ferienguthabens kann nur in Verbindung mit einem Ferienbezug (auch einzelne Tage) erfolgen. Der Ferienbezug muss angemeldet und auf dem Arbeitsrapport ausgewiesen werden. Das jeweilige Guthaben wird auf Verlangen im Backoffice mitgeteilt. Der 13. Monatslohn wird mit einer Entschädigung von 8.33% des vereinbarten Grundlohnes, sofern der GAV des Einsatzbetriebes nichts anderes vorsieht, ausbezahlt.
Ferien Feiertage. Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Ferien- und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Ferien Feiertage 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.