Ferienbezug. 1Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend bezogen werden. 2Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die 1 Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend zusammen- hängend bezogen werden. 2Die .
2 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mitar- beitenden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die 1 Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend zusammen- hängend bezogen werden. 2Die .
2 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mit- arbeitenden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die 1 Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend zusammenhängend bezogen werden. 2Die .
2 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mitarbeiten- den im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden wer- den kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die 1 Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend zusammenhängend bezogen werden. 2Die .
2 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mitarbeiten- den im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die 1 Die Ferien sind grundsätzlich während im Lauf des betreffenden Kalenderjahres Kalenderjahrs zu beziehenbezie- hen. Mindestens einmal im pro Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend bezogen werden. 2Die zusammenhängen.
2 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mitarbei- tenden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die 1 Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend zusammenhän- gend bezogen werden. 2Die .
2 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mitar- beitenden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ferienbezug. 1Die Ferien sind grundsätzlich während des betreffenden Kalenderjahres zu beziehen. Mindestens einmal im Jahr müssen zwei Wochen zusam- menhängend zusammenhän- gend bezogen werden. 2Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist vor der Festlegung des Zeitpunkts der Ferien anzuhören. Die Arbeitgeberin entspricht den Wünschen der Mitarbeitenden Mitar- beitenden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, legt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezugs fest.fest.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag