Fernmeldegeheimnis und Datenschutz Musterklauseln

Fernmeldegeheimnis und Datenschutz. 1. TalkTalk wahrt das Fernmeldegeheimnis und nutzt die Kun- dendaten unter strikter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetzesvorschriften. 2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen per- sönlichen Daten von TalkTalk während der Vertragsdauer gespeichert werden. 3. TalkTalk darf die Daten der Kunden im In- und Ausland bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten lassen, soweit und solange dies für die Leistungserbringung und den Erhalt des für die entsprechenden Leistungen geschuldeten Entgeltes notwendig ist. 4. Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann TalkTalk mit Behörden sowie Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt. 5. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass TalkTalk die Tele- kommunikationsdienstleistungen bearbeitet und nutzt.
Fernmeldegeheimnis und Datenschutz. RICS und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes und des TKG. Handlungen des RICS in Befolgung gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
Fernmeldegeheimnis und Datenschutz. (1) Multiconnect wahrt das Fernmeldegeheimnis. (2) Für Leistungen, die dem deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) und seiner Nebengesetze, unterliegen, ist Multiconnect ge- genüber dem Kunden Verantwortlicher nach DSGVO für den Schutz personenbezogener Daten. (3) Multiconnect trifft angemessene technische und organisato- rische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet ihre Beschäftigten und Gehilfen zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes, sofern sie Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die Datenschutzerklä- rung zu den Leistungen der Multiconnect ist unter www.multi- xxxxxxx.xx/xxx einsehbar. (4) Der Kunde unterstützt Multiconnect bei der Erfüllung ihrer da- tenschutzrechtlichen Pflichten im erforderlichen Umfang. (5) Zur Vertragserfüllung darf Multiconnect die Daten des Kunden oder seines Kunden verarbeiten und diese auch an Dritte übermit- teln, soweit das zur Abrechnung, Beitreibung, Behebung techni- scher Störungen oder Missbrauchsbekämpfung erforderlich ist. (6) Multiconnect darf Bestandsdaten des Kunden (oder dessen Kunden) an Dritte weitergeben, wenn ein überwiegendes berech- tigtes Interesse der Multiconnect oder eines Dritten besteht, z.B. die Herausgabe von Kontaktdaten des Kunden als Mehrwertdiens- tanbieter bei Fragen oder Beanstandungen zu einer Mehrwertnum- mer oder die Herausgabe im Einzelfall zur Verfolgung eines nach- gewiesenen oder glaubhaft gemachten Rechtsverstoßes. Die Weitergabe erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Kunde wird darüber, soweit erheblich, informiert. (7) Die Herausgabe von Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen einer natürlichen Per- son bleibt unberührt. Der Kunde wird, soweit gesetzlich zulässig, darüber informiert. (8) Für Leistungen der Multiconnect, bei denen der Kunde gemäß DSGVO für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich ist, kann eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden. (9) Bei Leistungen, die durch ausländische Netzbetreiber umge- setzt werden, ist (auch) das dortige geltende Recht für den Umgang mit Daten oder dem Kommunikationsgeheimnis maßgeblich.