Datenschutzrechtliche Bestimmungen Musterklauseln
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des an- wendbaren Datenschutzrechts verpflichtet. Der Auf- tragnehmer sichert ferner zu, dass er die mit der Da- tenverarbeitung betrauten Personen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes ver- traut macht und sie auf das Datengeheimnis iSd. an- wendbaren Datenschutzrechts verpflichtet hat. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung die- ses Vertrags und der Tätigkeit der Personen fort. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die er- forderlich sind, um die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts sicherzustellen. Maßnahmen sind erforderlich, wenn der Aufwand in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Schutzniveau steht. Da technische und organisatorische Maßnahmen der Weiterentwicklung unterliegen, ist es dem Auftrag- nehmer gestattet, alternative Maßnahmen umzuset- zen, sofern dabei das vorgeschriebene Schutzniveau nicht unterschritten wird. Nach Beendigung der Beratungs- bzw Informations- tätigkeiten gemäß Punkt 1.2. dieser Vereinbarung hat der Auftragnehmer die erhaltenen Kontaktdaten unverzüglich zu löschen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Verkehrsun- ternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket)
(1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen Adressdaten, die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet werden, auch zur Informa- tion über das VRS-Angebot und/oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinaus- gehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und E-Mail-Adresse werden nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutz- gesetzes. Der Vertragspartner kann die Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die Übermittlung und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen werden.
(2) Weiterhin werden die Daten auch mit dem Ziel verwendet, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren teilnehmen, zu er- möglichen. Hierfür gibt es eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Ver- anlassung des Vertragspartners und der Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen Tickets eingetragen werden. Folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: Kartennummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufster- minalnummer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrs- unternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperr- liste den Verkehrsunternehmen zur Verfügung.
14.2 Bestimmungen für SchülerTickets
Datenschutzrechtliche Bestimmungen a. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er diese befolgt.
b. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen dieser AVV und befolgt die Weisungen des Auftraggebers regelmäßig während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung. Die Ergebnisse der Kontrollen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, soweit diese für die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers relevant sind und soweit Informationen und Daten betroffen sind, die den konkreten Auftrag betreffen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 1. Mitarbeiter von Xxxx’Oha sind zur Verschwiegenheit über anvertraute oder sonst bekanntwerdende persönliche Verhältnisse des Kunden verpflichtet. Die Ablage der Pflege- und Therapiedokumentation wird mit dem Kunden vereinbart.
2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Vertragserfüllung personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien von Daten (etwas Gesundheitsdaten), insbesondere im Zusammenhang mit der Pflegeanamnese (Ist- Standerhebung) gespeichert, verarbeitet und, sofern erforderlich, an Dritte (insbesondere die jeweilige betreuende Person, psychiatrische Fachärzte, Psychologen) übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Leistungs- und Qualitätskontrolle, der erforderlichen der Pflege und Betreuung sowie der Dokumentation und Verrechnung gemäß der DSG und der DSGVO. Die personenbezogenen Daten, die im Zuge des Vertrages sowie des nachfolgenden Vertragsverhältnisses erhoben werden, werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich für die Dauer von 10 Jahren nach Ende des Vertragsverhältnisses, sofern dies für die Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist, auch für den entsprechenden Zeitraum darüber hinaus, gespeichert.
3. Sofern für die Leistungserbringung notwendige Zustimmungen zur Datenverarbeitung, die in der zugrundeliegenden Vereinbarung entsprechend als „notwendige Zustimmungen“ bezeichnet sind, widerrufen werden, kann die beauftragte Leistung nicht weiter erbracht werden. In diesem Fall ist die Caritas dazu berechtigt – unbeschadet und zusätzlich zu den Beendigungsmöglichkeiten nach Punkt 9 – den zugrundeliegenden Vertrag zu beenden. Darauf wird der Kunde bei Einlangen des Widerrufs ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Vertragsbeendigung (bis zum endgültigen Ende des Auftragsverhältnisses) die dafür notwendige Datenverarbeitung im geringstmöglichen Ausmaß weiterhin durchgeführt, sofern der Kunde keiner sofortigen Beendigung des Auftragsverhältnisses (vor Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist) zustimmt. Darüber wird der Kunde im Falle eines Widerrufes einer notwendigen Zustimmung ebenfalls informiert.
4. Ein Widerruf optionaler Zustimmungen, die als „optionale Zustimmungen“ in der zugrundeliegenden Vereinbarung bezeichnet sind, hat keinen Einfluss auf das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses.
5. Der Kunde gewährleistet, dass er Dritte (Angehörige, sonstige Ansprechpartner), deren Daten er Xxxx’Oha bekannt gibt, über die Verarbeitung durch Xxxx’Oha als Ansprechperson/N...
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Ver- kehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilneh- men, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmel- dung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnis- ses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeldmanagement ange- schlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergelei- tet.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. (1) Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die eft personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist.
(2) Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die eft die Geschäftsdaten – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies zu eigenen Zwecken der eft unter Einschluss der verbundenen Unternehmen nötig ist oder die eft ein berechtigtes Interesse an dem geschäftsmäßigen Zweck hat.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Begründung und Verwaltung sowie Beendigung der Beteiligung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Nähere De- tails sind der jeweiligen Datenschutzinformation der PATRIZIA zu entnehmen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für den Gebrauch der C³ GmbH gespeichert. Datenmaterial wird an Dritte weder verkauft, noch kostenfrei überlassen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Verkäufer ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung ermächtigt, zum Zweck der Abwicklung des Vertrages und allfälliger daraus resultierender Rechtsstreitigkeiten die ihm von der/vom Käufer/In mitgeteilten personenbezogenen Daten zu verarbeiten.