Datenschutzrechtliche Bestimmungen Musterklauseln

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des an- wendbaren Datenschutzrechts verpflichtet. Der Auf- tragnehmer sichert ferner zu, dass er die mit der Da- tenverarbeitung betrauten Personen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes ver- traut macht und sie auf das Datengeheimnis iSd. an- wendbaren Datenschutzrechts verpflichtet hat. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung die- ses Vertrags und der Tätigkeit der Personen fort. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die er- forderlich sind, um die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts sicherzustellen. Maßnahmen sind erforderlich, wenn der Aufwand in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Schutzniveau steht. Da technische und organisatorische Maßnahmen der Weiterentwicklung unterliegen, ist es dem Auftrag- nehmer gestattet, alternative Maßnahmen umzuset- zen, sofern dabei das vorgeschriebene Schutzniveau nicht unterschritten wird. Nach Beendigung der Kontaktaufnahme bzw der Be- ratungstätigkeit im Sinne dieser Vereinbarung hat der Auftragnehmer die erhaltenen Kontaktdaten unver- züglich zu löschen. Weiterzuleitende Kontaktdaten: Nachname Telefonnummer Postanschrift E-Mail-Adresse ANHANG 6‌
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Verkehrsun- ternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Da- ten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermit- teln. Die dem elektronischen Fahrgeldmanagement angeschlosse- nen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen a. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er diese befolgt.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket)
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Begründung und Verwaltung sowie Beendigung der Beteiligung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Nähere De- tails sind der jeweiligen Datenschutzinformation der PATRIZIA zu entnehmen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. (1) Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die eft personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Ver­ kehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Ver­ kehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanage­ ment­Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Ver­ lustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertrags­ verhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeld­ management angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Ken­ nung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der*die Auftragnehmer*in ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung des Datenge- heimnisses im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts verpflichtet. Der*die Auftrag- nehmer*in sichert ferner zu, dass er*sie die mit der Datenverarbeitung betrauten Perso- nen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und sie auf das Datengeheimnis iSd. anwendbaren Datenschutzrechts verpflichtet hat. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags und der Tätigkeit der Personen fort. Der*die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, die technischen und organisatorischen Maßnah- men zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung des anwendbaren Datenschutz- rechts sicherzustellen. Maßnahmen sind erforderlich, wenn der Aufwand in angemesse- nem Verhältnis zum angestrebten Schutzniveau steht. Da technische und organisatori- sche Maßnahmen der Weiterentwicklung unterliegen, ist es dem*der Auftragnehmer*in gestattet, alternative Maßnahmen umzusetzen, sofern dabei das vorgeschriebene Schutzniveau nicht unterschritten wird. Nach Beendigung der Kontaktaufnahme bzw der Beratungstätigkeit im Sinne dieser Verein- barung hat der Auftragnehmer die erhaltenen Kontaktdaten unverzüglich zu löschen. Auftraggeber*in: Für den*die Auftragneh- mer*in: Vorname Nachname Vorname Nachname Weiterzuleitende Kontaktdaten: Vorname Nachname Telefonnummer Postanschrift E-Mail-Adresse Anhang 6
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der VRR erhält eine Kopie des Vertrags und ggf. des Zusatzvertrags zwischen dem Besteller und dem Verkehrsunternehmen. Über den Abschluss eines Zusatzvertrags sowie die Zahl der hiervon betroffenen FirmenTickets wird der Besteller durch die VRS-GmbH informiert. Im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des Abonnementverfahrens kann das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität des Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei erfragen. Die Vertragsdaten des Kunden werden an die Auskunftei übermittelt und Auskünfte über erfolgte Zwangsvollstreckungen, Pfändungen, Adressverifizierung, Insolvenz und Konkurs eingeholt. Bei einer negativen Auskunft über Auskunftsmerkmale wird der Abonnementvertrag durch das Verkehrsunternehmen nicht angenommen. Die Daten werden maximal 6 Monate unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen gespeichert. Der Kunde willigt durch Abschluss des Abonnementvertrags ein, dass das Verkehrsunternehmen Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, erhebt und speichert. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen dem VRR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden übermitteln. Die dem Ticketverfahren angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten des Kunden werden nicht weitergeleitet.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrages ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement- Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Abonnenten übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeldmanagement angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.