Datenschutzrechtliche Bestimmungen Musterklauseln

Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des an- wendbaren Datenschutzrechts verpflichtet. Der Auf- tragnehmer sichert ferner zu, dass er die mit der Da- tenverarbeitung betrauten Personen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes ver- traut macht und sie auf das Datengeheimnis iSd. an- wendbaren Datenschutzrechts verpflichtet hat. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung die- ses Vertrags und der Tätigkeit der Personen fort. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die er- forderlich sind, um die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts sicherzustellen. Maßnahmen sind erforderlich, wenn der Aufwand in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Schutzniveau steht. Da technische und organisatorische Maßnahmen der Weiterentwicklung unterliegen, ist es dem Auftrag- nehmer gestattet, alternative Maßnahmen umzuset- zen, sofern dabei das vorgeschriebene Schutzniveau nicht unterschritten wird. Nach Beendigung der Kontaktaufnahme bzw der Be- ratungstätigkeit im Sinne dieser Vereinbarung hat der Auftragnehmer die erhaltenen Kontaktdaten unver- züglich zu löschen. Weiterzuleitende Kontaktdaten: Nachname Telefonnummer Postanschrift E-Mail-Adresse ANHANG 6‌
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Verkehrsun- ternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. 14.1 Bestimmungen für Abonnements und Tickets mit Ratenkauf (PrimaTicket) (1) Das Vertragsverkehrsunternehmen nutzt die personenbezogenen Adressdaten, die zur Geschäftsabwicklung erhoben und verarbeitet werden, auch zur Informa- tion über das VRS-Angebot und/oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken, sofern der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinaus- gehende Daten, wie Telefonnummer (auch für SMS) und E-Mail-Adresse werden nur genutzt, wenn der Fahrgast der Nutzung zugestimmt hat. Sonstige nicht ver- tragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des neuen Bundesdatenschutz- gesetzes. Der Vertragspartner kann die Nutzung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken (Werbung) jederzeit durch Mitteilung an das Vertragsverkehrs- unternehmen widerrufen. Ebenso kann durch Mitteilung an das zuständige Ver- tragsverkehrsunternehmen die Übermittlung und Verwendung der Daten für die Markt- und Meinungsforschung widerrufen werden. (2) Weiterhin werden die Daten auch mit dem Ziel verwendet, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Ticket-Verfahren teilnehmen, zu er- möglichen. Hierfür gibt es eine verbundweit gültige Sperrliste, in der alle auf Ver- anlassung des Vertragspartners und der Verkehrsunternehmen gesperrten elekt- ronischen Tickets eingetragen werden. Folgende Daten werden hierfür an die VRS GmbH übermittelt: Kartennummer, Vertragsverkehrsunternehmen, Verkaufster- minalnummer, Fahrausweistyp, Preisstufe und Datum der Ausgabe. Die Verkehrs- unternehmen melden hierzu täglich die von ihnen gesperrten Tickets an die VRS GmbH. Diese fasst die Meldungen zusammen und stellt die Daten als Gesamtsperr- liste den Verkehrsunternehmen zur Verfügung. 14.2 Bestimmungen für SchülerTickets
Datenschutzrechtliche Bestimmungen a. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er diese befolgt. b. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen dieser AVV und befolgt die Weisungen des Auftraggebers regelmäßig während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung. Die Ergebnisse der Kontrollen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, soweit diese für die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers relevant sind und soweit Informationen und Daten betroffen sind, die den konkreten Auftrag betreffen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der VRR erhält eine Kopie des Vertrags und ggf. des Zusatz- vertrags zwischen dem Besteller und dem Verkehrsunter- nehmen. Über den Abschluss eines Zusatzvertrags sowie die Zahl der hiervon betroffenen FirmenTickets wird der Besteller durch die VRS-GmbH informiert. Im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des Abonnement- verfahrens kann das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität des Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei erfragen. Die Vertragsdaten des Kunden werden an die Auskunftei übermittelt und Auskünfte über erfolgte Zwangs- vollstreckungen, Pfändungen, Adressverifizierung, Insolvenz und Konkurs eingeholt. Bei einer negativen Auskunft über Auskunftsmerkmale wird der Abonnementvertrag durch das Verkehrsunternehmen nicht angenommen. Die Daten wer- den maximal 6 Monate unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen gespeichert. Der Kunde willigt durch Abschluss des Abonnementvertrags ein, dass das Verkehrsunternehmen Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, erhebt und speichert. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen dem VRR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlust- meldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertrags- verhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden übermitteln. Die dem Ticketverfahren angeschlosse- nen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten des Kunden werden nicht weitergeleitet.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Ver­ kehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Ver­ kehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanage­ ment­Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Ver­ lustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertrags­ verhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeld­ management angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Ken­ nung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Begründung und Verwaltung sowie Beendigung der Beteiligung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Nähere De- tails sind der jeweiligen Datenschutzinformation der PATRIZIA zu entnehmen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. (1) Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die eft personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist. (2) Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die eft die Geschäftsdaten – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies zu eigenen Zwecken der eft unter Einschluss der verbundenen Unternehmen nötig ist oder die eft ein berechtigtes Interesse an dem geschäftsmäßigen Zweck hat.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. (1) Der Auftragnehmer hält die für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der Art. 28 bis 33 DS-GVO.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, daß Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Die Daten werden aber nicht an Dritte weitergegeben.