Feuerwehr. Die Ortsfeuerwehr Tiengen wird als Löschzug in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Freiburg im Breisgau eingegliedert und den anderen Löschzügen der Frei- willigen Feuerwehr gleichgestellt. Der Kommandant der Ortsfeuerwehr Tiengen wird zum Löschzugführer dieses Löschzuges bestellt. Das vorhandene Löschfahrzeug sowie sämtliche Gerätschaften verbleiben im Stadtteil Freiburg-Tiengen. Im Stadtteil Freiburg-Tiengen sollen zur gegebenen Zeit Brandmelder errichtet werden. Die Satzung der Gemeinde Tiengen über die Erhebung der Feuerwehrabgabe vom 9. Januar 1964 wird aufgehoben.
Feuerwehr. 24.1. Für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Besuchern / Zuschauern stellt die AGH während der Veranstaltungsdauer einen Pikettdienst der Feuerwehr sicher. Der Veranstalter trägt die damit verbundenen Kosten.
24.2. Der Veranstalter stellt sicher, dass sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrischen Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen stets frei zugänglich und unverstellt bleiben. Beauftragte der AGH sowie Behördenvertreter haben jederzeit Zugang zu allen Anlagen, die der Feuerbekämpfung dienen.
24.3. Der Veranstalter zeigt den vorgesehenen Einsatz von pyrotechnischem Material und Lasern den zuständigen Bewilligungsbehörden und der AGH mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an. Eine entsprechende Bewilligung wird durch den Veranstalter auf seine Kosten eingeholt.
Feuerwehr. Die Ortsfeuerwehr Opfingen wird als Löschzug in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Freiburg im Breisgau eingegliedert und den anderen Löschzügen der Frei- willigen Feuerwehr gleichgestellt. Der Kommandant der Ortsfeuerwehr Opfingen wird zum Löschzugführer dieses Löschzuges bestellt. Das vorhandene Löschfahrzeug sowie sämtliche Gerätschaften verbleiben im Stadtteil Freiburg-Opfingen. Im Stadtteil Freiburg-Opfingen sollen zur gegebenen Zeit Brandmelder errichtet werden. Die Satzung der Gemeinde Opfingen über die Erhebung der Feuerwehrabgabe vom 5. Dezember 1966 wird aufgehoben.
Feuerwehr. Die Aufgaben nach dem Brandschutzhilfeleistungsgesetz (BrSHG) vom 05.10.1970 werden von der öffentlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Oberursel (Taunus)“ ein- heitlich für das gesamte Stadtgebiet wahrgenommen.
Feuerwehr. Die freiwilligen Feuerwehren in Grünwettersbach und Palmbach bleiben als besondere Abtei- lung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe erhalten. Grundlagen für die Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe bilden das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg und die Satzung für die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe. Die Abteilungen Grünwettersbach und Palmbach der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe wer- den bei Bränden und Notständen in ihrem Einsatzbereich gleichzeitig mit der Berufsfeuerwehr alarmiert und eingesetzt. Arbeitseinsätze ohne besonders kostspielige Aufwendungen können die Abteilungen Grün- wettersbach und Palmbach mit eigenem Gerät auf Anordnung ihrer Abteilungskommandan- ten oder deren Vertreter selbstständig durchführen. Der jeweilige Einsatzleiter gibt dem In- spektor vom Dienst bei der Berufsfeuerwehr Kenntnis von Art, Umfang, Beginn und Beendi- gung des Einsatzes und stimmt mit ihm den evtl. notwendigen Einsatz der Berufsfeuerwehr ab.
Feuerwehr. Die Organisation der Feuerwehr erfolgt nach den Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV). Der Standort der Feuerwehr befindet sich im Feuerwehrmagazin im Ortsteil [Name]. Das Feuerwehrmagazin im Ortsteil [Name] wird weiter betrieben.
Feuerwehr. Die Feuerwehr Bern erfüllt die Aufgaben für die fusionierte Ge- meinde. Die Feuerwehr Ostermundigen wird als Kompanie der Milizfeuer- wehr in die Feuerwehr der fusionierten Gemeinde integriert.
Feuerwehr. Stadt Ulm Feuerwehr und Katastrophenschutz Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxx ...und dem Betreiber der BMA... Betreiber ...über den Betrieb eines FSD und eines FSE xx Xxxxxx.
Feuerwehr. Freiwillige Dienstleistungen: Obligatorische Dienstleistungen:
Feuerwehr. Die Details zur Betriebsfeuerwehr sind im entsprechenden Reglement ersichtlich.