Feuerwehr. Die Ortsfeuerwehr Lehen wird als Löschzug Nr. 9 in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Freiburg im Breisgau eingegliedert und den anderen Löschzügen der Freiwilligen Feuer- wehr gleichgestellt. Der Kommandant der Ortsfeuerwehr Lehen wird zum Löschzug- führer dieses Löschzuges bestellt. Das vorhandene Löschfahrzeug sowie sämtliche Gerätschaften verbleiben im Stadtteil Freiburg-Lehen. Im Stadtteil Freiburg-Lehen sollen zwei Brandmelder errichtet werden. Die Satzung der Gemeinde Lehen über die Erhebung der Feuerwehrabgabe vom 7. Xxxx 1969 wird aufgehoben.
Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Neureut bleibt als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe erhalten. Grundlagen für die Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe bilden das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg und die Satzung für die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe. Die Abteilung Neureut wird bei Bränden und Notständen in ihrem Einsatzbereich gleichzeitig mit der Berufsfeuerwehr alarmiert und eingesetzt. Arbeitseinsätze ohne besonders kostspie- lige Aufwendungen kann die Abteilung Neureut mit eigenem Gerät auf Anordnung ihres Ab- teilungskommandanten oder dessen Vertreters selbstständig durchführen. Der Einsatzleiter gibt dem Inspektor vom Dienst bei der Berufsfeuerwehr Kenntnis von Art, Umfang, Beginn und Beendigung des Einsatzes und stimmt mit ihm den evtl. notwendigen Einsatz der Berufs- feuerwehr ab.
Feuerwehr. 24.1. Für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Besuchern / Zuschauern stellt die AGH während der Veranstaltungsdauer einen Pikettdienst der Feuerwehr sicher. Der Veranstalter trägt die damit verbundenen Kosten.
24.2. Der Veranstalter stellt sicher, dass sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrischen Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen stets frei zugänglich und unverstellt bleiben. Beauftragte der AGH sowie Behördenvertreter haben jederzeit Zugang zu allen Anlagen, die der Feuerbekämpfung dienen.
24.3. Der Veranstalter zeigt den vorgesehenen Einsatz von pyrotechnischem Material und Lasern den zuständigen Bewilligungsbehörden und der AGH mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an. Eine entsprechende Bewilligung wird durch den Veranstalter auf seine Kosten eingeholt.
Feuerwehr. Die Aufgaben nach dem Brandschutzhilfeleistungsgesetz (BrSHG) vom 05.10.1970 werden von der öffentlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Oberursel (Taunus)“ einheitlich für das gesamte Stadtgebiet wahrgenommen.
Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr der bisherigen Gemeinde Stockhausen bleibt als gleichberechtigte Feuerwehr des Stadtteiles Stockhausen bestehen. Der Wehrführer untersteht dem Stadtbrandinspektor, der die Belange der An- gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Gemeinde und dem Leiter des Brandschutzamtes vertritt.
Feuerwehr. Die freiwillige Ortsfeuerwehr Rathmannsdorf bleibt als Grundwehr erhalten, einschließlich der vorhandenen Technik.
Feuerwehr. Die freiwilligen Feuerwehren der am Zusammenschluss beteiligten Städte und Gemeinden bleiben als selbständige Löschgruppen der freiwilligen Feuerwehr der neuen Stadt Meschede bestehen.
Feuerwehr. Wir bringen den Neubau einer Nord- und einer Südwestwache als Standorte für Berufsfeuerwehr und Ausbildungswache auf den Weg und sorgen für eine Fortschreibung der bedarfsgerechten Sanierung der Feuerwehrhäuser in den Stadtteilen. Zudem wollen wir Zusammenschlüsse von freiwilligen Feuerwehren unterstützen. Wir wollen eine regionale Kooperation zur Entwicklung einer Alarm-App für Hilfskräfte in die Wege leiten und das Defikataster für Defibrillatoren bekannter machen. Dabei soll überprüft werden, ob eine Einbin- dung in die Braunschweig-App möglich ist.
Feuerwehr. 27.1. Der Veranstalter stellt sicher, dass sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen stets frei zugänglich und unverstellt bleiben. Beauftragte der Eventpark AG sowie Behördenvertreter haben jederzeit Zugang zu allen Anlagen.
Feuerwehr. Die Ortsfeuerwehr Kappel wird als Löschzug in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Freiburg im Breisgau eingegliedert und den anderen Löschzügen der Frei- willigen Feuerwehr gleichgestellt. Der Kommandant der Ortsfeuerwehr Kappel wird zum Löschzugführer dieses Löschzuges bestellt. Das vorhandene Löschfahrzeug sowie sämtliche Gerätschaften verbleiben im Stadtteil Freiburg-Kappel. Im Stadtteil Freiburg-Kappel sollen zur gegebenen Zeit Brandmelder errichtet werden. Eine Feuerwehrabgabe wird nicht erhoben.