Finanzmittel. 18.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Finanzierungsstrategie für die Durchführung dieses Vertrags nach diesem Artikel umzusetzen.
18.2 Die Ziele der Finanzierungsstrategie sind die Verbesserung der Verfügbarkeit, Transparenz, Effizienz und Wirksamkeit der Bereitstellung von Finanzmitteln zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen dieses Vertrags.
18.3 Um Finanzmittel für prioritäre Maßnahmen, Pläne und Programme zu mobilisieren, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern und unter Berücksichtigung des Globalen Aktionsplans, setzt das Lenkungsorgan in regelmäßigen Abständen ein Ziel für diese Finanzierung fest.
18.4 Nach dieser Finanzierungsstrategie:
a) ergreifen die Vertragsparteien die notwendigen und geeigneten Maßnahmen in den Lenkungsorganen der entsprechenden internationalen Mechanismen, Fonds und Gremien, um der wirksamen Zuweisung von vorhersehbaren und vereinbarten Mitteln zur Umsetzung der Pläne und Programme im Rahmen dieses Vertrags die gebührende Priorität und Aufmerksamkeit zu sichern;
b) wird das Ausmaß, in dem die Vertragsparteien, die Entwicklungs- und Schwellenländer sind, ihre Pflichten im Rahmen dieses Vertrags wirksam erfüllen werden, von der wirksamen Zuweisung der in diesem Artikel genannten Finanzmittel abhängen, insbesondere durch entwickelte Länder, die Vertragsparteien sind. Die Vertragsparteien in den Entwicklungs- und Schwellenländern werden der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten für die pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in ihren eigenen Plänen und Programmen gebührenden Vorrang einräumen;
c) stellen die Vertragsparteien in den entwickelten Ländern ebenfalls über bilaterale, regionale und multilaterale Kanäle Finanzmittel für die Umsetzung dieses Vertrags zur Verfügung, die von den Vertragsparteien in den Entwicklungs- und Schwellenländern genutzt werden. Diese Kanäle schließen den in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f genannten Mechanismus ein;
d) erklärt sich jede Vertragspartei bereit, Finanzmittel für nationale Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gemäß ihren nationalen Möglichkeiten und Finanzmitteln zuzusagen und bereitzustellen. Die bereitgestellten Finanzmittel werden nicht für Zwecke verwendet, die mit diesem Vertrag nicht zu vereinbaren sind, insbesondere für Bereiche, die den internationalen Warenhandel betreffen;
e) kommen die Vertragsparteien überein, dass die sich aus Artikel...
Finanzmittel. Für den Bereich „Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre“ werden für die Jahre 2019 bis 2022 jeweils 000.000 € aus dem Innovationsfonds bereitgestellt.
Finanzmittel. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung durch das Parlament sind 3,9 Mio. Euro für das Projekt „Die Geschichte des BMWi und seiner Vorgängerinstitutionen“ im BMWi-Haushalt vorgesehen. Aus diesen Mitteln sind sämtliche Kosten für die Forschungsaufträge und Herausgebertätigkeit, die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und für die Öffentlichkeitsarbeit zu bestreiten. Darin eingeschlossen sind auch Reisekosten, Vervielfältigungskosten, Sitzungsgelder, Umsatzsteuer etc. und ggf. Erstattungen zur Aufrechterhaltung der Lehrverpflichtungen in den wissenschaftlichen Einrichtungen der im Forschungsprojekt tätigen Wissenschaftler.
Finanzmittel. Die Zielerreichung wird durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Innovations- fonds in Höhe von jeweils 000.000 € in den Jahren 2014 bis 2018 unterstützt.
Finanzmittel. Für die genannten Maßnahmen im Bereich „2.5 Internationalisierung“ sind für die Jahre 2014 bis 2018 insgesamt 00.000 € pro Jahr vorgesehen.
Finanzmittel. Für das Schwerpunktfeld „Inneruniversitäre Vernetzung zur Stärkung der For- schungsstrukturen“ werden Mittel aus dem Innovationsfonds von jeweils 000.000 € pro Jahr für die Jahre 2014 bis 2018 bereitgestellt.
Finanzmittel. Für den Bereich „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, von Karriereper- spektiven und der Persönlichkeitsbildung“ werden Mittel aus dem Innovationsfonds von jeweils 000.000 € pro Jahr für die Jahre 2014 bis 2018 bereitgestellt.
Finanzmittel. Der Zweckverband erhebt zur Deckung der Kosten der Abfallwirtschaft Ge- bühren nach Maßgabe der Bestimmungen des HAbfG, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes und der Gebührensatzung.
Finanzmittel. Für den Vertrag (einschließlich Honorare sowie Reise- und sonstiger Kosten) sind Finanzmittel von höchstens 1 000 000 EUR ohne MwSt. veranschlagt. Gemäß den Artikeln 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften ist die Kommission hinsichtlich ihrer vertraglichen Zahlungen von allen Steuern und Abgaben einschließlich der Mehrwertsteuer befreit. Bei dem Angebotspreis muss es sich um einen unveränderlichen Festpreis handeln, der in Euro anzugeben ist. Nach Prüfung der Angebote aus fachlicher Sicht prüft der Bewertungsausschuss, welches Angebot wirtschaftlich am günstigsten ist, wobei nur diejenigen Angebote berücksichtigt werden, die bei der fachlichen Bewertung mindestens 65 von 100 möglichen Punkten erreicht haben. Im Anschluss daran vergleicht der Bewertungsausschuss die in die engere Xxxx gekommenen Angebote in finanzieller Hinsicht gemäß dem folgenden Verfahren:
Finanzmittel. Für den Schwerpunkt „Erhöhung der Anzahl von Frauen auf Professuren und Förde- rung der Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen“ werden für das Jahr 2019 000.000 € und für die Jahre 2020 bis 2022 jeweils 000.000 € aus dem Innovationsfonds bereitgestellt.