Flüge. (1) Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind wir verpflichtet, Sie auf die Existenz einer sog. "Community list" aufmerksam zu machen, die Angaben über Luftfahrtunternehmen enthält, die in der EU einem Betriebsverbot unterliegen. Die Community Liste kann unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx/xxxxx_xx.xxx eingesehen werden.
(2) Wir sind verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft(en) (oder, falls die Fluggesellschaft(en) nicht bekannt ist, über die in Frage kommende(n) Fluggesellschaft(en)) zu informieren, die Ihren Flug zum Zeitpunkt der Buchung durchführen wird (werden), wenn Sie eine Flug-Kreuzfahrtpauschalreise gebucht haben. Wenn wir Sie zum Zeitpunkt der Buchung nur über die voraussichtliche(n) Fluggesellschaft(en) informieren können, werden wir Sie hinsichtlich der tatsächlichen Fluggesellschaft(en) informieren, sobald uns diese bekannt ist (sind). Jede Änderung der Fluggesellschaft(en) nach Bestätigung Ihrer Buchung wird Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt.
(3) Wir sind zum Zeitpunkt der Buchung nicht immer in der Lage, Ihre Flugzeiten zu bestätigen. Die Flugzeiten auf Ihrer Bestätigungsrechnung dienen nur als Richtwerte und sind freibleibend und unverbindlich. Die aktuellen Zeiten werden auf Ihren E-Tickets angezeigt, die ca. zwei Wochen vor Abflug verfügbar sind. Sie müssen Ihre Tickets daher sofort nach Erhalt sehr sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Flugzeiten haben. Es ist möglich, dass sich die Flugzeiten auch nach der Ausstellung von Tickets ändern - wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
(4) Jede Änderung der Fluggesellschaft, Ihres Abflughafens, der Flugroute oder der Flugzeiten berechtigt Sie nicht zur Stornierung oder Änderung anderer Arrangements oder zur Nichtzahlung unserer normalen Gebühren, es sei denn, dies ist in diesen Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt.
(5) Wenn der Beförderer, bei dem Sie eine bestätigte Flug-Buchung haben, einem wie oben beschrieben Betriebsverbot unterliegt, aufgrund dessen wir/der Beförderer Ihnen keine geeignete Alternative anbieten können, gelten die Bestimmungen der Klausel 9 (Änderungen und Stornierung durch uns).
(6) Es liegt in der Verantwortung des Gastes, a) die Regelungen zum Freigepäck aller gebuchten Flüge zu überprüfen; wenn Sie Ihre Anreise vom/zum Schiff bei verschiedenen Flugunternehmen oder in unterschiedlichen Klassen gebucht haben, können sich die Gepäckregelungen unterscheiden – bitte überprüfen Si...
Flüge. Alle Flugreisen werden in der Economy Class durchgeführt. Zuschläge für andere Klassen gelten entsprechend der Angaben. Die Preise können je nach Verfügbarkeit bei der jeweiligen Fluggesellschaft erheblich variieren. Wir und die beteiligten Fluggesellschaften behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Flugpläne zu ändern, andere Flugzeugtypen zu verwenden und andere Fluggesellschaften zu konsultieren. Das Ändern des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Alle Flughafen- und Sicherheitssteuern sind in den Paketpreisen enthalten. Ausnahmen sind im Prospekt vermerkt. Wir behalten uns das Recht vor, neue Steuern einzuführen oder bestehende Steuern zu erhöhen (z. B. Erhöhung des Treibstoffs). Wenn Sie ohne Reiseleiter reisen, sind Sie für die mögliche Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Informationen finden Sie in den Reisedokumenten. Fehlende Bestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen, zusätzliche Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Flüge. 19.1 Flüge zum Ausgangspunkt oder vom Endpunkt der Kreuzfahrt werden vom Unternehmen bei anerkannten Fluggesellschaften als Nebenleistung zugekauft. Das Unternehmen ist daher nicht in der Lage, vorab die Fluggesellschaft oder den Flugzeugtyp für die betreffende Beförderung zu benennen. Das Flugticket wird vom Unternehmen im Voraus gebucht und kann daher im Falle einer Stornierung unter keinen Umständen rückerstattet werden. Der Flugpreis ist vom Reisenden daher im Fall einer Stornierung, ungeachtet des Zeitpunktes der Stornierung und der Stornierungsbestimmungen für die Kreuzfahrt, zu bezahlen.
19.2 Der Reisende erhält die Bestätigung der Flugzeiten und -routen mit seinen Reiseunterlagen, die ihm etwa 10 Tage vor Abreise zugesandt werden.
19.3 Für Reisen an anderen als den in der Broschüre und/oder der offiziellen Webseite veröffentlichten Tagen oder mit einem besonderen Beförderer oder einer besonderen Route kann ein höherer Preis verlangt werden. In diesem Fall wird der Reisende vor der Buchung entsprechend informiert.
19.4 Das Unternehmen ist nicht der Luftbeförderer oder eine Fluggesellschaft gemäß The Civil Aviation (Denied Boarding, Compensation and Assistance) Regulations 2005 ( „ 2 0 0 5 R e g u l a t i o n s ” ) . D i e Ve r p f l i c h t u n g e n g e m ä ß d i e s e n Entschädigungsbestimmungen obliegen ausschließlich dem Luftbeförderer und/oder der Fluggesellschaft und alle Ansprüche in Verbindung mit Stornierung, Verspätung oder verweigertem Boarding bei der Luftbeförderung müssen daher an den Luftbeförderer gestellt werden.
19.5 Das Unternehmen ist gemäß den „2005 Regulations“ nicht haftbar. Diese Verantwortlichkeiten liegen voll und ganz beim Luftbeförderer, an den der Reisende alle Ansprüche richten muss. Bei der Ausübung seiner Rechte gemäß den „2005 Regulations“ darf der Reisende die Rechte des Unternehmens gemäß den vorliegenden Buchungsbedingungen nicht beeinträchtigen.
19.6 Sofern An- und/oder Hin- und Rückflug zum Start- oder Endpunkt der Kreuzfahrt vom Unternehmen für den Reisenden bei einer Fluggesellschaft gebucht werden, informiert das Unternehmen den Reisenden gemäß den Unterlagen, die die Fluggesellschaft liefert und die zu den Reiseunterlagen gehören, über die Flugzeiten. Der Flugplan dient lediglich Informationszwecken. Der Beförderungsvertrag des Reisenden und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten bestehen zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden sicherzustellen, da...
Flüge. Alle Flugreisen werden in der Economy Class durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Abgaben. Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entspre- chenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Ausgestellte Tickets können nicht umgebucht oder annulliert werden.
Flüge. SCC wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbe- förderungsleistungen informieren. Sollten bei der Anmeldung die ausführenden Flug- gesellschaften noch nicht feststehen, so wird SCC dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald SCC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug im Einzelnen durch- führen wird, wird SCC dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften nen- nen, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell- schaft, wird SCC den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Eine Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, findet sich unter: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx_xx. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, die auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt werden. Die Beförderung erfolgt in der Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis auch in der Business- und in der 1. Klasse, soweit diese zur Verfügung stehen. Flüge an an- deren Tagen als den gebuchten Reisetagen, z. B. infolge von Vor- oder Nachprogram- men, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luft- verkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkungen akzeptiert.
Flüge a) Norwegian, Ryanair, Germanwings, Swiss, Austrian Airlines, Aer Lingus: 100%.
b) Lufthansa, SAS, Icelandair, WOW Air:
Flüge. Alle Flugreisen werden in der Economyklasse durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flug- zeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften aus- drücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Flug- gesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehen- der Abgaben. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie selber für die rechtzeitige Einfindungszeit am Flughafen am Tage Ihres Weiter- oder Rückfluges verantwortlich. Das gilt auch für den Fall von Flugplanänderungen, die nach Ihrem Abflug aus der Schweiz erfolgen. Bei versäumten Weiter- oder Rückflügen gehen allfällige Mehrkosten zu Ihren Lasten. Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Flugge- sellschaft und Tarifklasse. Ausgestellte Tickets können nicht umgebucht oder annulliert werden. In der Regel müssen die Flugscheine bei Buchung ausgestellt werden. Umbuchun- gen, Annullationen oder Namensänderungen kosten 100%. Dazu erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 (Fernreisen CHF 200.-) pro Ticket.
Flüge. Wird zusätzlich zu einer Pauschalreise eine Beförderungsleistung durch eine Luftverkehrsgesellschaft erbracht, die Hannover 96 anbietet und separat berechnet und wird in der Reisebeschreibung sowie in der Reisebestätigung ausdrücklich und eindeutig hierauf hingewiesen, so vermittelt Hannover 96 in soweit Fremdleistungen. Soweit Hannover 96 danach eine Beförderungsleistung nur vermittelt, haftet Hannover 96 auch nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Eine Haftung wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Beförderungsleistung richtet sich nach den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Luftfahrtverkehrsgesellschaft
Flüge. Insbesondere wird hierbei auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück-, und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-
Flüge. SG Sea Cloud wird den Kunden mittels SCC über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Sollten bei der Anmeldung die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht feststehen, so wird SG Sea Cloud dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald SG Sea Cloud weiß, welche Fluggesellschaft den Flug im Einzelnen durchführen wird, wird SG Sea Cloud dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften nennen, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird SG Sea Cloud den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Eine Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, findet sich unter: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxxx/xxx-xxx_xx. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, die auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt werden. Die Beförderung erfolgt in der Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis auch in der Business- und in der 1. Klasse, soweit diese zur Verfügung stehen. Flüge an anderen Tagen als den gebuchten Reisetagen, z. B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkungen akzeptiert.