Flucht- und Rettungswege Musterklauseln

Flucht- und Rettungswege. Alle Flure, Foyers, Treppenhäuser und Verkehrsflächen in und an Gebäuden des Auftraggebers sind als Flucht- und Rettungswege zu betrachten. Das Einengen sowie das Abstellen von Gegenständen in Flucht- und Rettungswegen, Notausgängen und Notausstiegen sind verboten. Diese sind jederzeit freizuhalten. Die als Feuerwehrzufahrten gekennzeichneten Flächen im Außenbereich sind jederzeit frei zu halten. Das Offenhalten von Rauch- und Brandschutztüren ist verboten.
Flucht- und Rettungswege. Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung frei zu halten. Unterschrift Mitarbeiter Focus Unterschrift Veranstalter 1. Alle, ob jung oder alt, aus Denkendorf und Umgebung sind im Kinder- und Jugendzentrum Focus herzlich willkommen! 2. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder seines Geschlechts diskriminiert oder des Hauses verwiesen werden! 3. Das Kinder- und Jugendzentrum Focus ist ein gewaltfreier Raum, dazu gehören: 4. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes! 5. Rauchen im Kinder- und Jugendzentrum ist verboten! 6. Alkohol wird nur zu bestimmten Veranstaltungen / Öffnungszeiten, im Rahmen des Jugendschutzgesetzes verkauft. Das heißt, kein Alkohol an unter 16 jährige und offensichtlich alkoholisierte Personen. 7. Es dürfen keine mitgebrachten Getränke oder Speisen bei Veranstaltungen oder Öffnungszeiten nach 18 Uhr konsumiert werden. 8. Konsum und Handel illegaler Drogen sowie Diebstahl und Glücksspiel sind auch im Kinder- und Jugendzentrum Focus verboten. 9. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur angeleint mit ins Haus gebracht werden. Auf Verlangen der MitarbeiterInnen müssen diese das Haus umgehend verlassen. 10. Aus Rücksicht auf Nachbarn und Anwohner, ist Lärm im Außenbereich nach 22:00 Uhr zu vermeiden. 11. Das Hausrecht haben alle MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendzentrums Focus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. 12. Alle Besucher werden gebeten, im Haus und dem angrenzenden Gelände auf Sauberkeit zu achten.
Flucht- und Rettungswege. Flucht- und Rettungswege sind im Gebäude Gänge, Flure, notwendige Treppen, Notausgänge und Verkehrswege. Sie müssen in Gebäuden und im Freien ständig und vollumfänglich freigehalten werden. Diese Wege sind im Objekt mit Rettungszeichen und in den Rettungswegplänen gekennzeichnet. Zufahrten zur Liegenschaft, zu Gebäuden, Angriffswege für die Feuerwehr sowie Hydranten sind unbedingt freizuhalten. Rettungszeichen dürfen nicht verstellt oder verdeckt, eigenmächtig verändert oder entfernt werden.
Flucht- und Rettungswege. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. • Der Zugang zu Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen darf nicht versperrt werden. • Bei Unfällen oder Schadensereignissen ist der Auftraggeber zu informieren. Bei Personenschäden ist der Rettungsdienst anzufordern.
Flucht- und Rettungswege. Es ist immer zu gewährleisten, dass auf der Baustelle ausreichend Flucht- und Rettungswege vorhanden sind. In jedem Bereich der Baustelle, in dem Unfälle geschehen können, muss die Zufahrt von Rettungswagen gewährleistet sein. Ausgewiesene Rettungswege müssen freigehalten werden, gleiches gilt für Hydrantenanschlüsse und Feuerlöscheinrichtungen. Ausgewiesene Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten.
Flucht- und Rettungswege. Der Veranstalter hat in eigener Verantwortung zwingend die einschlägigen Unfallverhütungs- vorschriften für Fluchtwege und Rettungswege sowie die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Fluchtwege des gesamten Veranstaltungshauses freigehalten werden. Bei Veranstaltungen, die nach den genehmigten Bestuhlungsplänen bestuhlt sind (Maximalbestuhlung), ist es nicht gestattet, zusätzliche Stühle aufzustellen und/oder Stehplätze anzubieten. Der Vermieter behält sich vor, weitere sicherheitstechnische Auflagen (u.a. Sicherheitsdienst etc.) anzuordnen. Hierbei kann die grundsätzliche maximal mögliche Besucheranzahl (z.B. bei Stehkonzerten) von der genehmigten Anzahl abweichen.
Flucht- und Rettungswege. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Notausgangstüren müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Rettungswege, Ausgangstüren und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Flure dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Alle Flure dienen im Gefahrfall als Rettungswege.
Flucht- und Rettungswege.  Flucht- und Rettungswege sind durch Schilder ausgewiesen.  Sammelplätze sind auf den Flucht- und Rettungswegeplänen ausgewiesen und beschildert.  Aufzüge dürfen im Brandfall nicht genutzt werden.  Aufstellflächen und Wege für die Feuerwehr müssen immer frei gehalten werden.  Flucht- und Rettungswegezeichen dürfen nicht verstellt werden.  Abstellen und Lagern in Flucht- und Rettungswegen ist verboten. Diese dürfen nicht eingeengt werden.
Flucht- und Rettungswege. Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
Flucht- und Rettungswege. Die Subveranstalter erhalten vor Beginn der Veranstaltung sowohl einen Plan mit allen für ihre Fläche relevanten Flucht- und Rettungswegen als auch eine den Räumsektoren entsprechende Anweisung darüber, in welche Richtung bzw. über welchen Weg ihre Fläche geräumt werden soll. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten. Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten, Kabel- und Leitungsverlegungen müssen hier zwingend mit Kabelbrücken versehen werden. Die Kennzeichnungen der Rettungswege dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder anderweitig unkenntlich gemacht werden. Die Rettungswege dürfen nicht durch abgestellte oder in den Weg hineinragende Gegenstände eingeengt werden.