Folgen des Rücktritts. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Im Fall des Rücktritts sind wir und Sie verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Wir behalten aber unseren Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der im Zeitpunkt des Rücktritts abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
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Folgen des Rücktritts. Treten Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs- schutz. Ist der Versicherungsfall bereits eingetreten, dür- fen wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurückden Versicherungsschutz nicht versagen, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, wenn Sie weisen nachnachweisen, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung Ein- tritt des Versicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder auf den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich istder Leistung Einfluss gehabt hat. Im Fall des Rücktritts sind wir und Sie verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurück zu gewährenzurückzugewähren; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Wir behalten aber unseren Anspruch An- spruch auf den Teil des Beitrages, der der im Zeitpunkt Zeit- punkt des Rücktritts abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
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