Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 und B 3.3.3 folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 21.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A B 22.1 genannten ObliegenheitenObliegen- heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 A 3.3.1.2 und B A 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 21.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 B3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendesB3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt berech- tigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem Aufterdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in den Nrn. A 22.1 21.1 bis A 21.4 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil der Nrn. B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei leis- tungsfrei sein.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 20.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 B3.3.3.1 und B 3.3.3 B3.3.3 folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei leistungs- frei sein.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in den Nrn. A 22.1 18.1 und A 18.2 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil der Nrn. B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten dieser Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 3-3.1.2 und B 3.3.3 3-3.3 (Gemeinsamer Allge- meiner Teil) folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. A 22.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil der Nrn. B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten Obliegenheitendieser Obliegen- heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 B3-3.1 und B 3.3.3 folgendesB3-3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Ab- schnitt A 22.1 genannten Ziffer 21.1 genannte Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 Abschnitt C3 Ziffer 3.3.1.2 und B Abschnitt C3 Ziffer 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Wohngebäude Versicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten ObliegenheitenObliegen- heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 D 3.3.1.2 und B D 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 bis 3 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 8.1 b) und B 3.3.3 folgendes8.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt be- rechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 24.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 und B 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A B 22.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 A 3.3.1.2 und B A 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A B 22.1 genannten ObliegenheitenObliegen-heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 A 3.3.1.2 und B A 3.3.3 folgendesFolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in den Nrn. A 22.1 genannten 18.1 und A 18.2 genann- ten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil der Nrn. B 3.3.1.3 3.3.1.2 und B 3.3.3 folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in A 22.1 genannten Ziffer 21.1 ge- nannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil B 3.3.1.3 Ziffern 35.1 und B 3.3.3 folgendes35.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Wohngebäudeversicherung