Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherte. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird der Versicherer den Versicherten auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung in Textform hinweisen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Consult by Hiscox Insurance Application Model
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter der Versicherte eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer Versicher- er von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Versicherten ent- sprechenden Versicherte entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherte. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung Ver- letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit Obliegen- heit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit, dass der Versicherer den Versicherten auf die diese Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung in Textform hinweisenhingewiesen hat.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe, Cyber Insurance Agreement
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter der Versicherte eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer Versicher- er von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Versicherten ent- sprechenden Versicherte entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherte. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung Ver- let- zung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Ver- si- cherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit Obliegen- heit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit, dass der Versicherer den Versicherten auf die diese Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung in Textform hinweisenhingewiesen hat.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Agreement
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten ent- sprechenden Verhältnis entsprechenden Ver- hältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherte. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird der Versicherer Ver- sicherer den Versicherten auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit Leistungsfrei- heit durch gesonderte Mitteilung in Textform hinweisen.
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Samples: Insurance Agreement, Versicherungsvertrag
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter Verletzen die Versicherten eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Versicherten die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt hatverletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des der Versicherten ent- sprechenden entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versichertetragen die Versicherten. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Versicherten die Obliegenheit arglistig verletzt hathaben. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des der Versicherten wird der Versicherer den Versicherten auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung Leistungsfreiheit in Textform geschriebener Form hinweisen.
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Samples: Pro Cyber Versicherung, Insurance Policy
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter Verletzen die Versicherten eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Versicherten die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt hatverletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des der Versicherten ent- sprechenden entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versichertetragen die Versicherten. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Versicherten die Obliegenheit arglistig verletzt hathaben. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des der Versicherten wird der Versicherer den Versicherten auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung Leistungsfreiheit in Textform hinweisen.
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Samples: Cyber Insurance Application
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter eine versicherte Person eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt hatverletzt wurde. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten ent- sprechenden entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versichertedie versicherte Person. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Die (teilweise) Leistungsfreiheit setzt voraus, dass der Versicherer die versicherte Person vor Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird der Versicherer den Versicherten auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung in Textform hinweisenauf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
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Samples: D&o Insurance Application
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter eine versicherte Person eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer Ver- sicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt hatwurde. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer Ver- sicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten ent- sprechenden entsprech- enden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit trägt der Versichertedie versicherte Person. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Die (teilweise) Leistungsfreiheit setzt voraus, dass der Versicherer die versicherte Per- son vor Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird der Versicherer den Versicherten auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung Mit- teilung in Textform hinweisenauf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
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Samples: D&o Selbstbehaltsversicherung
Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt ein Versicherter der Versicherte eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich ver- letzt verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Versicherten ent- sprechenden entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherte. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungs- falles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers Ver- sicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherten wird ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit, dass der Versicherer den Versicherten auf die diese Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leis- tungsfreiheit durch gesonderte Mitteilung in Textform hinweisenhingewiesen hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen