Common use of Folgen einer Obliegenheitsverletzung Clause in Contracts

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 genannten Obliegen- heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 und A 3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B A 22.1 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 Teil B 3.3.1.3 und A B 3.3.3 Folgendesfolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: www.continentale.de, makler.continentale.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 A 20.1 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 Teil B3.3.3.1 und A 3.3.3 FolgendesB3.3.3 folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei leistungs- frei sein.. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Teil B3.2 kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:

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Samples: www.gdv.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 genannten Obliegen- heitendieser Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 B 3-3.1.2 und A 3.3.3 FolgendesB 3-3.3 (Gemeinsamer Allge- meiner Teil) folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: www.fvv.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 den Nrn. A 18.1 und A 18.2 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A der Nrn. B 3.3.1.2 und A B 3.3.3 Folgendesfolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. B 3.2 kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:

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Samples: www.mecklenburgische.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 und A 3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: www.ostangler.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 genannten Obliegen- Obliegen-heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 und A 3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: dema-makler.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B A 22.1 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A Teil B 3.3.1.2 und A B 3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: www.vwfs.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B Nr. A 22.1 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A der Nrn. B 3.3.1.2 und A B 3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. B 3.2 kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:

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Samples: www.mecklenburgische.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B A 22.1 genannten Obliegen- heitenObliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A Teil B 3.3.1.2 und A B 3.3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem Aufterdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: www.gothaer.de

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 genannten dieser Obliegen- heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A 3.3.1.2 B3-3.1 und A 3.3.3 B3-3.3 Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

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Samples: rhion.digital

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in B 22.1 genannten Obliegen- heitenden Nrn. A 18.1 und A 18.2 genann- ten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach A der Nrn. B 3.3.1.2 und A B 3.3.3 Folgendesfolgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Nr. B 3.2 kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:

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Samples: www.mecklenburgische.de