Common use of Folgeprämien Clause in Contracts

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 11 contracts

Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 8 contracts

Samples: www.alt-partner.at, www.alt-partner.at, Jahresnettobeitrag Modul Cyberversicherung

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs Frist- ablaufs die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 4 contracts

Samples: stone.de, www.dauercampingversicherung24.de, www.kvs-versicherungsmakler.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 2 contracts

Samples: refactoring.vvs-gmbh.de, www.wifo-marketingportal.com

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.kuv24-media.de, www.carlrieck.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen rück- ständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs dem Fristablauf die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. 3.

Appears in 1 contract

Samples: www.carlrieck.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines ei- nes Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 1 contract

Samples: coverager.com

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform schriftlich eine Zahlungs- frist bestimmen, die von mindestens zwei Wochen betragen mussbestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nach- bildung der eigenhändigen Unterschrift. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und Dabei sind die Rechtsfolgen angibtanzugeben, die mit dem Fristablauf Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung ohne Beachtung dieser Vorschriften ist unwirksam. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Folgenprämie im Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden verhindert war. Nach Fristablauf dem Ablauf der Frist kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag das Versicherungsverhältnis ohne Ein- haltung einer Frist Kündigungsfrist kündigen, sofern wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten Beträge in Zahl- ung im Verzug ist. Der Versicherer darf die Die Kündigung kann bereits mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbindenverbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu Versicherungs- nehmer in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in im Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisenaufmerksam machen. Die Wirkungen der Kündigung wird unwirksamfallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Kündigung oder des Fristablaufs Zahlungsfrist die Zahlung leistetnachholt, sofern nicht der Versicherungsfall Ver- sicherungsfall bereits eingetreten ist. Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die in diesem Punkt genannten Rechts- folgen nicht aus.

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Samples: www.easy-insure.eu

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs Frist- ablaufs die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. 3.

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Samples: www.dauercampingversicherung24.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer dem ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform Text- form auffordern und eine Zahlungs- frist bestimmen, die Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen betragen musssetzen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist Ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt nach Ablauf der Zahlungs- frist noch mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Versicherer von Zahlungsaufforderung nach Ziffer 8.2.2 Absatz 3 darauf hingewiesen wurde. Ist der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf Versicherungsnehmer nach Ablauf der Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforde- rung nach Ziffer 8.2.2. Absatz 3 darauf hingewiesen hat. der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungs- nehmer danach innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- schutz. Ist die Zahlung der ge- schuldeten Beträge Jahresprämie in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Ver- sicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird Ferner kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs für die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten istZukunft jährliche Prämienzahlung verlangen.

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Samples: www.peschke-muc.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig recht- zeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist bestimmenZahlungsfrist be- stimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall Versiche- rungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist Zah- lungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kündi- gung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.germanu.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer der Ver- sicherungsnehmerin auf dessen deren Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils ge- trennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein ein, und ist der Versicherungsnehmer die Ver- sicherungsnehmerin bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhal- tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer die Versicherungs-nehmerin bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.carlrieck.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmerin auf dessen deren Kosten in Textform eine Zahlungs- frist bestimmenZahlungsfrist setzen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.germanu.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer dem ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform auffordern und eine Zahlungs- frist bestimmen, die von mindestens zwei Wochen betragen musssetzen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist Ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt nach Ablauf der Zahlungsfrist noch mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Versicherer von Zahlungsaufforderung nach Ziffer 8.2.2 Absatz 3 darauf hingewiesen wurde. Ist der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf Versicherungsnehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 8.2.2 Absatz 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Ver- sicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten Beträge einer Rate in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird Ferner kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs für die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten istZukunft jährliche Prämienzahlung verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kopter-profi.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs Frist- ablaufs die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

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Samples: www.wifo-marketingportal.com

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

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Samples: www.carlrieck.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Kunstversicherung

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils ge- trennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein ein, und ist der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten geschul- deten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf Hi- erauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich ausdrück- lich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

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Samples: www.carlrieck.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmerin auf dessen deren Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein ein, und ist der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer die Versicherungs-nehmerin bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

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Samples: Jahresnettobeitrag D&o Versicherung

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer dem ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform Text- form auffordern und eine Zahlungs- frist bestimmen, die Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen betragen musssetzen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist Ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt nach Ablauf der Zahlungs- frist noch mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Versicherer von Zahlungsaufforderung nach Ziffer 8.2.2 Absatz 3 darauf hingewiesen wurde. Ist der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf Versicherungsnehmer nach Ablauf der Zahlungs- frist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag Vertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 8.2.2 Absatz 3 darauf hingewiesen hat. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsneh- mer danach innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- schutz. Ist die Zahlung der ge- schuldeten Beträge Jahresprämie in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Ver- sicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. Der Versicherer darf die Kündigung mit der Bestim- mung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf wird Ferner kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs für die Zahlung leistet, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten istZukunft jährliche Prämienzahlung verlangen.

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Samples: www.deutsche-modellsport-organisation.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung Prämien- rechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer dem Versicherungsnehmer dürfen wir Ihnen auf dessen Ihre Kosten in Textform eine Zahlungs- frist Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind. Bei zusammengefassten Verträgen werden wir die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer sind Sie bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Nach Fristablauf kann der Versicherer können wir den gesamten Versicherungsvertrag ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer Sie mit der Zahlung der ge- schuldeten geschuldeten Beträge in Verzug istsind. Der Versicherer darf Wir dürfen die Kündigung Kündi- gung mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbinden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug istsind. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer werden wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder des Fristablaufs die Zahlung leistetleisten, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. 3.

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Samples: www.carlrieck.de

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform schriftlich eine Zahlungs- frist bestimmen, die Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen betragen mussbestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und Dabei sind die Rechtsfolgen angibtanzugeben, die mit dem Fristablauf Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung ohne Beachtung dieser Vorschriften ist unwirksam. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Folgenprämie im Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung ohne sein Verschulden verhindert war. Nach Fristablauf dem Ablauf der Frist kann der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag das Versicherungsverhältnis ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist Kündigungsfrist kündigen, sofern wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der ge- schuldeten Beträge in im Verzug ist. Der Versicherer darf die Die Kündigung kann bereits mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbindenverbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in im Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinweisenaufmerksam machen. Die Wirkungen der Kündigung wird unwirksamfallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Kündigung oder des Fristablaufs Zahlungsfrist die Zahlung leistetnachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die in diesem Punkt genannten Rechtsfolgen nicht aus.

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Samples: www.alt-partner.at

Folgeprämien. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmerin auf dessen deren Kosten in Textform schriftlich eine Zahlungs- frist bestimmen, die Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen betragen mussbestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffert und Dabei sind die Rechtsfolgen angibtanzugeben, die mit dem Fristablauf Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung, ohne Beachtung dieser Vorschriften, ist unwirksam. Bei zusammengefassten Verträgen wird der Versicherer die Beträge jeweils getrennt angeben. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein dem Ablauf der Frist ein, und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt die Versicherungsnehmerin zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten Folgeprämie in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Versicherungsnehmerin an der rechtzeitigen Zahlung ohne ihr Verschulden verhindert war. Nach Fristablauf Der Versicherer kann nach dem Ablauf der Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag Frist das Versicherungsverhältnis ohne Ein- haltung Einhaltung einer Frist Kündigungsfrist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer wenn die Versicherungsnehmerin mit der Zahlung der ge- schuldeten Beträge in im Verzug ist. Der Versicherer darf die Die Kündigung kann bereits mit der Bestim- mung Bestimmung der Zahlungsfrist so verbindenverbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu die Versicherungsnehmerin in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in im Verzug ist. Hierauf wird der Versicherer den Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin bei der Kündigung ausdrücklich hinweisenaufmerksam machen. Die Wirkungen der Kündigung wird unwirksamfallen fort, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin innerhalb eines Monats nach dem Ablauf der Kündigung oder des Fristablaufs Zahlungsfrist die Zahlung leistetnachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Die Nichtzahlung von Zinsen oder Kosten löst die in diesem Punkt genannten Rechtsfolgen nicht aus.

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