Folgeschaden Musterklauseln

Folgeschaden. Jegliche weitere Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen, dem Einsatz und der Verwendung der Arbeitsergebnisse sowie den daraus resultierenden Ergebnissen, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Arbeitsausfall, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, zusätzliche Aufwendungen des Auftraggebers, Datenrekonstruktion und -wiederherstellung oder Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Folgeschaden. Wenn nach einem ersatzpflichtigen Schaden innerhalb von 72 Stunden ein nicht vermeidbarer Folgeschaden durch normale Witterungseinflüsse entsteht und wurden alle notwendigen und zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen, so ist dieser Folgeschaden mitversichert.
Folgeschaden. Verluste oder Kosten, die Ihnen infolge eines versicherten Ereignisses entstehen, einschließlich entgangener Einnahmen oder Gewinne oder zusätzlicher Kosten, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz erfasst sind.