Weitere Haftung Musterklauseln

Weitere Haftung. 12.1 WallDecaux haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungs- gehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften WallDecaux und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. 12.2 Soweit XxxxXxxxxx technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Weitere Haftung. Der Lieferant haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für weite- ren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden des Lieferanten entsteht. Weitere Ansprüche, namentlich für das Verhalten von Hilfspersonen, sind ausgeschlossen.
Weitere Haftung. 14.1 Andere als die in diesen AGB ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. 14.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht insoweit zwingendes Recht entgegensteht.
Weitere Haftung. Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genann- ten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechts- grund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmit- telbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
Weitere Haftung. 13.1 Yunex haftet nur für die Richtigkeit der von Yunex am WAN- Exit-Punkt des von Yunex genutzten Rechners bereitgestellten Daten. 13.2 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträ- germaterial beschränkt sich die Ersatzpflicht von Yunex auf die Wiederinstallation gesicherter Daten. 13.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für den von ihm veranlass- ten Datenzugriff und die Erfüllung der in diesem Zusammen- hang anwendbaren rechtlichen Vorschriften. 13.4 Nutzt der Kunde den Fernzugriff zur Vornahme von Änderun- gen an seinem eigenen System, ist er alleine dafür verantwort- lich. 13.5 Andere als im Vertrag und diesen Allgemeinen Lieferbedin- gungen ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an der Lieferung selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungs- verluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder an- dere mittelbare und unmittelbare Schäden bestehen nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und jedenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Schweizer- franken. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
Weitere Haftung. 13.1 Siemens haftet nur für die Richtigkeit der von Siemens am WAN-Exit-Punkt des von Siemens genutzten Rechners bereit- gestellten Daten. 13.2 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträ- germaterial beschränkt sich die Ersatzpflicht von Siemens auf die Wiederinstallation gesicherter Daten. 13.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für den von ihm veranlass- ten Datenzugriff und die Erfüllung der in diesem Zusammen- hang anwendbaren rechtlichen Vorschriften. 13.4 Nutzt der Kunde den Fernzugriff zur Vornahme von Änderun- gen an seinem eigenen System, ist er alleine dafür verantwort- lich. 13.5 Andere als im Vertrag und diesen Allgemeinen Lieferbedin- gungen ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an der Lieferung selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungs- verluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder an- dere mittelbare und unmittelbare Schäden bestehen nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und jedenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Schweizer- franken. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
Weitere Haftung. 17.1 Andere als die in diesen AGB ausdrücklich genannten Ansprü- che des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese ge- stellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten An- sprüche auf Schadenersatz, Min- derung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind wegbedungen. 17.2 In keinem Fall bestehen Ansprü- che des Käufers auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nut- zungsverluste, Verluste von Auf- trägen, entgangener Gewinn so- wie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder so- weit ihm zwingendes Recht ent- gegensteht. 17.3 Der Verkäufer haftet jeweils nur für den direkten Schaden und nur, wenn der Käufer nachweist, dass dieser durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln des Verkäufers verursacht wurde. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich wegbedungen.
Weitere Haftung. 2.7.1 Wird bei der Serviceleistung ein Anlagenteil durch Verschulden von Lenze Bachofen beschädigt, so hat diese es nach ihrer Xxxx auf ihre Kosten wieder instand zu setzen oder neu zu liefern. 2.7.2 Lenze Bachofen haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weitere Personen- und Sachschäden, die dem Kunden nach- weisbar durch Verschulden von Lenze Bachofen entstehen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Weitere Haftung a. Die Haftung der imovo GmbH für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden oder Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. b. Die imovo GmbH übernimmt keine Gewähr für Informationen, welche sie von Dritten erhalten und für die Abwicklung dieses Maklervertrages verwendet hat, insbesondere nicht für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies umfasst auch die vom Makler auf Basis der erhaltenen Informationen weiterentwickelten Angaben zum potentiellen Vertragsgegenstand des Hauptvertrages. c. Die imovo GmbH haftet auch nicht für die Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen, die sie zur Ausführung des Maklervertrages eingeholt hat. d. Die imovo GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in einem etwa von der imovo GmbH erstellten Exposé oder für sonstige Angaben, welche die imvo GmbH im Rahmen eines Maklervertrages an Dritte weiterleitet. e. Soweit in vorstehenden Regelungen die Haftung der imovo GmbH ausgeschlossen oder beschränkt wurde, gilt dies nicht für von der imovo GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung der imovo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, wenn die imovo GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat oder die imovo GmbH nach zwingendem Recht haftet.

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  • Haftung 8.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Auftraggeber nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend. 8.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Gründen auch immer – nur a) bei Vorsatz b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für den Fall unserer Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflicht- Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns. 8.3 Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Stellt sich daher nach Vertragsabschluß heraus, daß der Liefergegenstand nicht hergestellt oder nur unter tatsächlich oder finanziell nicht zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann, sind die Rechte des Auftraggebers auf den Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß anderer und weiterer Ansprüche beschränkt. Der Vertragsschluß erfolgt zudem vorbehaltlich der eigenen Belieferung. Wir haben das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es im Beschaffungsbereich zu nicht zumutbaren Preiserhöhungen kommt, die Liefer- fähigkeit der Vorlieferanten nicht gegeben ist oder der Vorlieferant Insolvenzantrag stellt.