Fotos. Auf Anforderung sind Fotos einzureichen. Dem Versicherungsnehmer ist dringend zu empfehlen, von Schmuckstücken, Teppichen und sonstigen Wertsachen Fotos anzufertigen und aufzubewahren. Bei Einzelwerten über 5.000 EUR, Sammlungen jeder Art sowie auf Anforderung müssen Fotos, eine Wertsachenaufstellung und/oder Expertisen eingereicht werden. Sie können der Polizei bei der Sachfahndung und der Wiederauffin- dung helfen. Expertisen und andere Unterlagen erleichtern dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall den Wertnachweis. Von Sammlungen sind Aufstellungen des Umfanges und der Einzelwerte zu erstellen. Die Fotos sollen wie folgt aufgenommen werden: – von Wertsachen/ Sammlungen sind Nahaufnahmen anzufertigen, die zur eindeutigen Identifizierung der Sachen geeignet sind – bei Bedarf sind Nahaufnahmen der Sicherungen von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen anzufertigen.
Fotos. Ich stimme zu, dass Fotos von mir/meinem Kind für Werbung und Information vom Studio Balu im Internet, auf Werbung, Flyern, Zeitungsartikeln etc. verwendet und veröffentlicht werden. ja nein ....................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift Studio Xxxx Xxx, Datum Unterschrift/Vertragspartner Studio Balu - Musik und Bewegung Torfstr. 13a ⏐00000 Xxxxxx Wedding xxx.xxxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxx.xx 🕾 030/885 30 290 🕻 0157-7396 90 60 Pers. Sprechzeiten: Di 15.00–18:00 h u. n. Vereinbarung Bitte Überweisung unter Angabe des Kindes, Kurses und Monats Xxxxxxxxx Xxxxxxx DAB Bank Kontonummer: 000 000 0000 Bankleitzahl: 701 204 00 XX00 000 000 00 0000 000 000
Fotos. Der Kunde willigt ein, dass entstandene Fotoaufnahmen zu verschiedensten Präsentationszwecken und kommerzieller Nutzung verwendet und veröffentlicht werden. Die sich darauf befindende Person, wird weitgehend unkenntlich gemacht. Ohne Einwilligung wird keine Fotoaufnahme veröffentlicht.
Fotos. Sie erlauben dem Campingplatz sowie jede vom Campingplatz beauftragte Person Fotos oder Videos von ihnen zu machen und die entsprechenden Bilder, Töne und Videos zu speichern und zu nutzen (vor allem auf den Internetseiten des Campingplatzes wie Facebook, Druck- und Werbeerzeugnissen und Reiseführern). Diese Erlaubnis gilt für sie wie auch alle anderen mit ihnen reisenden Personen. Das alleinige Ziel hierbei ist die Bewerbung des Campingplatzes und fügt Ihrem Ruf in keinerlei Hinsicht Schaden zu. Diese Erlaubnis wird unentgeltlich, länderübergreifend und ohne zeitliche Beschränkung erteilt.
Fotos. Ich/Wir erlaube/n die Aufnahme und Verwendung von Bildern des unter Punkt 1 genannten Kindes für den internen Gebrauch (v. a. Aushänge in der Kita, Elternbriefe, Lern- und Entwicklungsdokumentation).
Fotos. Das Studio macht gelegentlich nach mündlicher Zustimmung des Kunden Fotos von dem Ergebnis seiner Dienstleistung. Der Kunde willigt ein, sofern dies nicht ausdrücklich widersprochen wird, dass die Rechte der Fotos an das Nagelstudio übergehen und somit diese Fotos durch das Nagelstudio zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Nagelstudios sowie in sozialen Netzwerken verwendet werden dürfen.
Fotos. Auf der Beachanlage werden vom hansebeach Team oder von durch das hansebeach Team beauftragten / zugelassenen Fotografen Bilder gemacht, die auf der hansebeach Website oder in den von hansebeach genutzten Social Media Kanälen sowie ggf. in Printmedien veröffentlicht werden können. Mit Betreten der Beachsportanlage erklärt sich jeder Bucher, Mitspieler oder sonstiger Besucher der Beachsportanlage damit einverstanden, dass Fotos werbetechnisch von hansebeach genutzt werden dürfen (insbesondere auch auf der hansebeach Website und den sonstigen von hansebeach genutzten Social Media Kanälen (Facebook, Twitter etc.). Bei Widerspruch gegen die Foto-Einwilligung-Erklärung, die unter xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht ist, ist ein Betreten der hansebeach Anlage nicht gestattet! Das Fotografieren und Filmen durch Dritte von fremden Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung wird von hansebeach nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch hansebeach.
Fotos. Während seines Aufenthalts kann jeder voll- und minderjährige G.M® im Club-Resort möglicherweise fotografiert (diese ihn abbildenden Fotos können vom G.M® als Souvenir gekauft werden) oder zu Unterhaltungszwecken gefilmt werden. Die Vervielfältigung oder Verbreitung seines Fotos im Club-Resort erfolgt zeitweise. Alle Filme und Fotos, die so realisiert wurden, werden im Club-Resort mit Abreise des G.M® nicht mehr verbreitet oder vervielfältigt und vernichtet. Jeder G.M®, der zu diesen Bedingungen während seines Aufenthalts nicht gefilmt oder fotografiert werden möchte, muss dies Club Med® vorher schriftlich mitteilen.
Fotos. Wir sind berechtigt und der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu, dass wir von der beauftragten Veranstaltung, der Dekoration und Speisen Fotos machen, diese auf unseren Webseiten veröffentlichen und für Werbezwecke (Drucksorten, Internetportale, Printmedien, Soziale Medien, etc.) verwenden dürfen, sofern auf diesen Fotos keine Personen zu erkennen sind. Wird ein Foto mit Personen darauf veröffentlicht, so werden die Gesichter der Personen unkenntlich gemacht oder diese Personen um Erlaubnis für die Veröffentlich gefragt.
Fotos. Der Mieter räumt der Vermieterin mit seiner Buchung ein unwiderrufliches, einfaches und unbefristetes Nutzungsrecht ein, die vom Mieter gemachten Fotos für seine PR- Arbeit nutzen zu dürfen. Dies umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung. Werden Minderjährige abgebildet, so versichert der Xxxxxx, zuvor auch die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter eingeholt zu haben. Der Mieter stellt die Vermieterin von allfälligen Ansprüchen vollständig frei. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der durch die Vermieterin gemachten Fotos für Präsentationen in Ausstellungen, Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken und die Aufnahme in andere Publikationen wie auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen.