Frauenförderung, Gleichstellungsfragen Musterklauseln

Frauenförderung, Gleichstellungsfragen. Ist-Zustand
Frauenförderung, Gleichstellungsfragen. Auch im Rahmen einer um Diversity Management erweiterten Gleichstel- lungspolitik bleibt die Frauenförderung zentrales Kernanliegen der FAU. Die Analyse des Iststandes zeigt, dass die Frauenanteile auf den Qualifikati- onsstufen Promotion (Ausnahmen: Philosophische und Medizinische Fakul- tät), Habilitation und bei den Professuren zum Teil deutlich unter denen der Männer liegen (siehe Tabelle). Aus diesem Grunde strebt die FAU als Ziel auf Universitätsebene eine Erhö- hung des Frauenanteils an den Professuren auf 19%, bei den Habilitationen auf 27% und bei den Promotionen auf 43% an. Die entsprechenden Zielzahlen für die Fakultäten sind der Tabelle zu entnehmen. Zur Zielerreichung setzt die FAU bereits seit 2005 Zielvereinbarungen zwi- schen der Universitätsleitung und den Fakultäten als Steuerungs- und Anreiz- instrument ein. Am 20. Xxxx 2013 wurden die neuen Zielvereinbarungen 2013-17 basierend auf den Gleichstellungsstandards der DFG, den fakultäts- bzw. departmentspezifischen Kennzahlen und dem Kaskadenmodell verab- schiedet. Als Maßnahmen sind hier verankert unter anderem Mentoring- und Stipendien-Programme, die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses in den MINT-Fächern, Promotionspreise und Stellen im Bereich Genderforschung. Als entscheidende Rahmenbedingung für die Erhöhung des Frauenanteils betrachtet die FAU die Vereinbarkeit von Familie und Wissen- schaft, vor allem über die Schaffung arbeitsortnaher, altersübergreifender Kin- derbetreuungseinrichtungen an allen Standorten sowie die Fortführung des ‚audit familiengerechte hochschule‘ und des Familienservice. Fakultät Promotionen von Frauen Prüfungsjahr 2009-2011 Habilitationen von Frauen 2009-2011 Professorinnen 01.12.2012 PHIL 51 % 51 % 39 % 42 % 28 % 38 % RW 34 % 40 % 31 % 38 % 18 % 21 % MED 57 % 57 % 22 % 25 % 7 % 12 % NAT 43 % 46 % 17 % 20 % 15 % 17 % TECH 15 % 20 % 5 % 8 % 8 % 10 %
Frauenförderung, Gleichstellungsfragen. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre gab es an der TUM weitreichende Maßnah- men im Bereich Frauenförderung: es wurden spezielle Coachingprogramme für Wis- senschaftlerinnen geschaffen, neue Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt oder Einrichtungen wie das Xxxxxx-Xxxxxxxx-Symposium gegrün- det, um nur einige davon zu nennen. Binnen eines Jahrzehnts gelang es der TUM, den Frauenanteil innerhalb der Profes- sorenschaft von gerade einmal 7% (2002) auf über 16% (2012) zu steigern. Beim wissenschaftlichen Personal gelang sogar eine Erhöhung von 25% auf 34%. Die hervorragende Arbeit im Bereich Frauenförderung verdeutlicht auch die Position der TUM im diesjährigen CEWS-Gleichstellungsranking an, bei dem sich die TUM auf einem der vordersten Ränge platzieren konnte. Um weiterhin die Vorteile und Möglichkeiten einer diversen Professorenschaft aus- zuschöpfen, strebt die TUM eine weitere Steigerung des Anteils von Professorinnen bis zum Ende der Laufzeit der Zielvereinbarung auf 17% an. Eine besondere Herausforderung stellt sich in der Fakultät Medizin: Der Frauenanteil sinkt in diesem Bereich von 63% bei den Studierenden und 54% bei den abge- schlossenen Promotionen auf lediglich 16% bei den abgeschlossenen Habilitationen und den Professorinnen. Dabei handelt es sich um ein bundesweites Phänomen. Die TUM sieht hier dringenden Handlungsbedarf und möchte auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen. Der Türöffner für eine erfolgreiche Karriere in der medizinischen Forschung ist bis auf Weiteres die Habilitation. Daher hat sich die TUM vorgenommen, die Zahl der Habilitationen von Wissenschaftlerin- nen in der Humanmedizin während der Laufzeit der Zielvereinbarung auf durch- schnittlich 8 pro Jahr zu steigern. Im Vergleichszeitraum 2007-2012 lag der Jahres- durchschnitt an abgeschlossenen Habilitationen bei 6,5. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Bayerische Ministerrat 2012 ein Konzept zur „Inklusiven Hochschule“ für alle bayerischen Hochschulen beschlos- sen. Der dabei vorgeschlagene Maßnahmenkatalog wird an der TUM bereits größ- tenteils umgesetzt. So werden seit mehr als zehn Jahren alle baulichen Veränderun- gen unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen in Planung und Realisie- rung bewusst an die Bedürfnisse behinderter Menschen angepasst. Die TUM lebt den Paradigmenwechsel von „Teilhabe“ statt „Fürsorge“ mit dem Ziel einer umfassenden Inklusion von behinderten und chronischen kranken Stud...
Frauenförderung, Gleichstellungsfragen. Der Anteil der Professorinnen an der Hochschule liegt bei 20%, derjenige der wis- senschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen bzw. weiblichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben bei 42,9%. In der Verwaltung beträgt der Anteil der weiblichen Beschäftigten 52%. Der Anteil der weiblichen Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden liegt bei 50,75%. Ziel ist es, den prozentualen Anteil weiblicher Beschäftigter zu halten, im Bereich der Professorinnen auf 30% zu erhöhen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter verbessert werden. Die Hochschule versteht sich als inklusive Hochschule. Die bauliche Barrierefreiheit in ihren Gebäuden ist gewährleistet. Die Hochschule bietet behinderten Studierenden eine gezielte, auf etwaige besondere Belange ausgerichtete Studienberatung. Flexib- ler Nachteilsausgleich, z.B. durch individuelle Anpassung von Studienverlaufsplänen und andere Maßnahmen, wird gewährt.
Frauenförderung, Gleichstellungsfragen. Während der Laufzeit der ersten Zielvereinbarung konnte der Frauenanteil, insbe- sondere im Bereich der Professuren, noch nicht deutlich gesteigert werden. Dieser beträgt aktuell (Stand: 1. Oktober 2013) 23 % (7 weibliche Professorinnen bei insg. 30 besetzten Professuren). Der Frauenanteil im Bereich des hauptberuflichen wis- senschaftlichen und künstlerischen Personals beträgt rund 35 % (18 weibliche Be- schäftigte bei insg. 51 Beschäftigten). Allerdings ist der Frauenanteil mit 21% bei den Vollzeitbeschäftigten des künstlerischen Personals (Studienwerkstätten) geringer als bei den Professuren. Die Akademie wird künftig vermehrt Anstrengungen unternehmen, den Anteil der Frauen in allen Funktionseinheiten der Akademie, insbesondere im Bereich der Professorenämter, zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird die Hochschulleitung eng mit den jeweiligen Frauenbeauftragten zusammenarbeiten und insbesondere Leitlinien für einen geschlechtersensiblen Ablauf der Berufungsverfahren erarbeiten. Ziel ist es, den Frauenanteil innerhalb der Professorenschaft auf 30 % bis zum Ende der Laufzeit der Zielvereinbarung auf der Basis der voraussichtlich anstehenden 10 Neuberufungen zu steigern. Im Bereich der Studienwerkstätten strebt die Akademie an, mindestens eine von den zwei regulär anstehenden Neubesetzungen bis zum Ende der Laufzeit der Zielvereinbarung mit einer Frau zu besetzen.

Related to Frauenförderung, Gleichstellungsfragen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.