Freie Tage. 1. Es besteht Anspruch auf jährlich 112 freie Tage. Dieser berechnet sich auf der Basis von 52 Sonntagen, 52 Samstagen und 8 Feiertagen (9 ordentliche Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt).
Freie Tage. Die ausschließlich mit der Viehpflege, Melkung und regelmäßigen Verrichtungen im Haushalt beschäftigten Dienstnehmer (z. X. XxxxxxXx, WirtschafterIn) haben diese Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen zu leisten, wobei jedoch ein Sonn- oder gesetzlicher Feiertag im Monat arbeitsfrei zu sein hat. Für jeden Sonn- und gesetzlichen Feiertag, an dem sie diese Arbeiten verrichtet haben, gebührt ein freier Werktag.
Freie Tage. 20.1 Dem Arbeitnehmer werden ohne Anrechnung an die Ferien und ohne Lohnabzug die nachfolgenden freien Tage gewährt:
Freie Tage. Freie Tage sind im Schichtplan oder Rahmendienstplan festzulegen und entsprechend dieser Fest- legung zu gewähren. Ein freier Tag ist gegeben, wenn eine dienstfreie Zeit von 35 Stunden ge- währt ist und einen vollen Kalendertag umfasst. Abweichend hiervon ist ein freier Tag in begründe- ten Ausnahmefällen auch dann gegeben, wenn ein Dienst im Zusammenhang mit einer Produktion spätestens um 01.00 Uhr endet und sich daran eine dienstfreie Zeit von 35 Stunden anschließt. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Diensteinteilung im Schichtdienst gemäß Ziffer 4.5.1 a).15 13 Absatz geändert durch den am 01.01.2005 in Kraft getretenen ÄTV. 14 Absatz geändert durch den am 01.01.2005 in Kraft getretenen ÄTV. 15 Sätze 3 und 4 eingefügt durch den am 01.08.2002 in Kraft getret enen ÄTV. Werden zusammenhängend mehrere dienstfreie Tage gegeben, so ist der zweite und jeder weitere Tag als dienstfreier Tag zu werten, wenn die dienstfreie Zeit hierfür mindestens 24 Stunden betra- gen. In der Regel sollen je zwei Tage zusammenhängend gewährt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch ausreichende Personalreserve oder andere Maßnahmen da- für zu sorgen, dass freie Tage genommen werden können.
Freie Tage. In der Gleitzeitvereinbarung kann geregelt werden, ob und in welchem Umfange im Rahmen des Gleitzeitsaldos auch freie Tage genommen werden können. Zur Durchführung laufender Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie zur Durchführung von tages- und zeitgebundenen Produktionen, einschließlich der dazu notwendigen allgemeinen Dienste, kann nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schichtdienst und unregelmäßiger Dienst angeordnet werden. Die Einbeziehung von Samstagen und Sonntagen ist nur insoweit zulässig, als dies not- wendig ist.
Freie Tage. Artikel Kommentar
Freie Tage. D Lohn, Zuschläge, Kompensation
Freie Tage. In der Gleitzeitvereinbarung kann geregelt werden, ob und in welchem Umfange im Rahmen des Gleitzeitsaldos auch freie Tage genommen werden können.
Freie Tage. Die Studierenden haben am Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen frei.
Freie Tage. Den Angestellten werden, soweit die nachstehenden Ereignisse auf effektive Arbeitstage im Betrieb fallen, ohne Anrechnung auf die Ferien und ohne Salärabzug zusätzlich folgende freie Tage gewährt: ▪ Eigene Hochzeit 2 Tage ▪ Hochzeit in der Familie oder näheren Verwandtschaft 1 Tag ▪ Niederkunft der Ehefrau 1 Tag ▪ Tod von Ehefrau / Ehemann oder Kindern im eigenen Haushalt 3 Tage ▪ Tod von anderen Familienangehörigen nach Notwendigkeit 1 – 3 Tage ▪ Tod von anderen Verwandten oder nahen Teilnahme an Bekannten Bestattung ▪ Militärische Rekrutierung oder Inspektion 1 Tag ▪ Umzug des eigenen Haushalts, je nach Bedürfnis 1 – 2 Tage ▪ Berufs- oder höhere Fachprüfungen, öffentliche oder staatlich subventionierte Schulexamen bis 6 Tage ▪ Für Stellensuche nach erfolgter Kündigung aufgrund vorheriger Verständigung mit dem Arbeitgeber nötige Zeit ▪ Pflege kranker Familienangehöriger im gleichen Haushalt, wenn nachweisbar keine Pflegeperson zur Verfügung steht bis 3 Tage ▪ Für Angehörige religiöser Minderheiten an hohen Nötige Freizeit kirchlichen Feiertagen zum Besuch des Gottesdienstes ▪ Unbezahlter Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit bis 1 Woche