FREISTELLUNG MIT ORACLE LINUX UND ORACLE VM. 3.1. Unter der Voraussetzung, dass Sie aktueller Abonnent der Oracle Linux Serviceangebote und/oder der Oracle VM Serviceangebote sind und Dritte Ansprüche gegen Sie dahingehend geltend machen, dass eines der von Oracle gelieferten enthaltenen Programme, das Sie für Ihren Geschäftsbetrieb nutzen, dessen Rechte am geistigen Eigentum verletzt, wehrt Oracle auf eigene Kosten und Aufwendungen diesen Anspruch gegen Sie ab und stellt Sie von Schäden, Haftungen, Kosten und Aufwendungen frei, die das Gericht dem Dritten zuerkennt, der eine Schutzrechtsverletzung geltend macht, oder die sich aus einem Vergleich ergeben, dem Oracle zustimmt, sofern Sie:
a. Oracle unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie die Benachrichtigung über den Anspruch erhalten (oder früher, sofern durch das geltende Recht vorgeschrieben), in schriftlicher Form in Kenntnis setzen;
b. Oracle die alleinige Rechtsverteidigung und alle Vergleichsverhandlungen überlassen; und
c. Oracle in der Form in Kenntnis setzen, bevollmächtigen und unterstützen, die Oracle benötigt, um den Anspruch abzuwehren oder vergleichsweise beizulegen.
3.2. Gelangt Oracle zu der Auffassung oder wird festgestellt, dass eines der enthaltenen Programme die Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt haben kann, kann Oracle die enthaltenen Programme entweder in einer solchen Form modifizieren, dass sie diese Schutzrechte nicht weiter verletzen (während gleichzeitig im Wesentlichen deren Zweck oder Funktionalität erhalten bleiben) oder kann eine Lizenz zur Weiterverwendung einholen oder, wenn diese Alternativen wirtschaftlich nicht zumutbar sind, kann Oracle mit einer Vorankündigung von 30 Tagen Ihnen gegenüber Ihr Recht auf Freistellung wegen Ihrer weiteren Nutzung der enthaltenden Programme beenden und Ihnen unverbrauchte, im Voraus bezahlte Servicegebühren erstatten, die Sie für die enthaltenen Programme bezahlt haben.
3.3. Ungeachtet des Vorstehenden stellt Sie Oracle nicht von Ansprüchen, Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen, Kosten oder sonstigen Aufwendungen frei, die sich aus Folgendem ergeben bzw. mit Folgendem in Zusammenhang stehen: (a) Ihrem Vertrieb der enthaltenen Programme; (b) Ihrer Änderung der enthaltenen Programme; (c) Ihrer Nutzung einer ersetzten Version der enthaltenen Programme, wenn der Anspruch aus Schutzrechtsverletzung durch die Nutzung der aktuellen Version der enthaltenen Programme hätte vermieden werden können; (d) Ihrem Einsatz der enthaltenen Programme ausserhalb d...