GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 5.1 Oracle gewährleistet, dass die Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote professionell und entsprechend den Branchenstandards erbracht werden. Sie müssen Oracle innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Erbringung der mangelhaften Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote über jegliche schadhaften Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote benachrichtigen.
5.2 SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SIND DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN EXKLUSIV UND ES WERDEN KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN GEWÄHRT, SO AUCH KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 4.1. Oracle gewährleistet, dass die Oracle Open Source Serviceangebote auf professionelle Art und Weise gemäss der anerkannten Industriestandards erbracht werden. Sie müssen Oracle innert 90 Tagen vom Zeitpunkt der Erbringung von mangelhaften Oracle Open Source Serviceangebote über einen festgestellten Oracle Open Source Serviceangebot-Sachmangel unterrichten.
4.2. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIESE GEWÄHRLEISTUNG AUSSCHLIESSLICH UND ES GIBT KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
4.3. ORACLE GARANTIERT NICHT, DASS PROGRAMME IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ORACLE OPEN SOURCE SERVICEANGEBOTEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE ORACLE LINUX, ORACLE VM ODER ORACLE VERRAZZANO PROGRAMME) FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN AUSGEFÜHRT WERDEN ODER DASS ORACLE ALLE PROGRAMMFEHLER KORRIGIERT. BEI JEDER VERLETZUNG DER OBEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN BESTEHT IHR AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON ORACLE IN DER WIEDERAUFNAHME DER MANGELHAFTEN ORACLE OPEN SOURCE SERVICEANGEBOTE ODER WENN ORACLE EINE VERLETZUNG IN WIRTSCHAFTLICH ANGEMESSENER ART UND WEISE NICHT BEHEBEN KANN, KÖNNEN SIE DIE RELEVANTEN ORACLE OPEN SOURCE SERVICEANGEBOTE(S) BEENDEN UND ERHALTEN DIE AN ORACLE GEZAHLTEN GEBÜHREN FÜR DIE MANGELHAFTEN ORACLE OPEN SOURCE SERVICEANGEBOTE ZURÜCK.
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 7.1 Oracle bietet eine eingeschränkte Gewährleistung („Oracle Hardware Warranty“) für (i) die Hardware,
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 7.1 Oracle gewährleistet für die Dauer von einem Jahr nach Lieferung (d. h. per Versand oder elektronischem Download), dass die an Sie lizenzierten Programme die in der jeweiligen Programmdokumentation vereinbarte Beschaffenheit haben. Sie müssen Oracle innerhalb eines Jahres nach der Lieferung alle Mängel von Programmen anzeigen, die Gegenstand der Gewährleistung sind. Oracle gewährleistet ebenfalls, dass die gemäss dieser Anhang P bestellten und erbrachten Technischen Unterstützungsleistungen und programmbezogenen Serviceangebote (wie in vorstehendem Abschnitt 6 bezeichnet) fachmännisch in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Industriestandards erbracht werden. Sie müssen Oracle innerhalb von 90 Tagen ab der Erbringung einer mangelhaften technischen Unterstützungsleistung oder Bereitstellung eines mangelhaften programmbezogenen Serviceangebotes zu den Mängeln von technischen Unterstützungsleistungen oder programmbezogenen Serviceangeboten in Kenntnis setzen, die Gegenstand der Gewährleistung sind.
7.2 Oracle übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen oder Oracle alle Programmfehler beheben wird.
7.3 Bei einem Verstoss gegen die oben genannten Gewährleistungen besteht Ihr ausschliesslicher Rechtsbehelf und die gesamte Haftung von Oracle in Folgendem: (a) der Beseitigung der Programmfehler, die den Verstoss gegen die Gewährleistungspflicht verursachen; andernfalls können Sie – falls Oracle die Fehler des entsprechenden lizenzierten Programms nicht wesentlich auf wirtschaftlich zumutbare Weise beseitigen kann – Ihre Programmlizenz kündigen, wobei Sie die Gebühren, die Sie an Oracle für die Programmlizenz entrichtet haben, sowie sämtliche ungenutzte, vorausbezahlte Gebühren für technische Unterstützung, die Sie für die Programmlizenz entrichtet haben, zurückerhalten, oder (b) in der Neuleistung der mangelhaften programmbezogenen Serviceangebote; andernfalls können Sie – falls Oracle den Mangel nicht wesentlich auf wirtschaftlich zumutbare Weise beseitigen kann – die mangelhaften programmbezogenen Serviceangebote kündigen, wobei Sie die Gebühren, die Sie an Oracle für die mangelhaften programmbezogenen Serviceangebote entrichtet haben, zurückerhalten.
7.4 Soweit gesetzlich nicht verboten, schliesst diese Gewährleistung weitere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungen oder Konditionen wie unter anderem die Gewährleistungen oder Konditionen für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Z...
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 6.1 Jede Partei erklärt, dass sie den Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und dass sie dazu befugt und bevollmächtigt ist. Wir gewährleisten, dass wir die Services während des Servicezeitraums mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis und in allen wesentlichen Punkten wie in der Servicebeschreibung beschrieben erbringen werden (die „Servicegewährleistung“). Falls die Services nicht wie zugesichert erbracht wurden, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich informieren und die Mängel der Services beschreiben (und gegebenenfalls die Nummer des Service Requests angeben, mit dem wir über die Service-Mängel in Kenntnis gesetzt wurden).
6.2 Wir gewährleisten weder die fehler- oder unterbrechungsfreie Durchführung der Services noch die Behebung aller Fehler der Services noch die Erfüllung ihrer Anforderungen oder Erwartungen durch die Services. Wir haften nicht für Probleme im Zusammenhang mit den Services, der Funktion oder Sicherheit der Services, die sich aus ihren Inhalten oder den Inhalten Dritter oder aus von Dritten durchgeführten Services ergeben.
6.3 Bei einer Verletzung der Servicegarantie besteht ihr ausschliesslicher Rechtsbehelf und unsere gesamte Haftung in der Behebung der Servicemängel, die zum Eintritt des Gewährleistungsfalls geführt haben, und wenn wir den Mangel in einer geschäftlich tragbaren Weise im Wesentlichen nicht beheben können, dürfen Sie die mangelhaften Services kündigen; in diesem Fall werden wir ihnen die vorausgezahlte Gebühren für die gekündigten Services für den Zeitraum nach der Wirksamkeit der Kündigung erstatten.
6.4 Soweit rechtlich zulässig, handelt es sich um ausschliessliche Gewährleistungen, und es bestehen keine sonstigen ausdrücklichen oder implizierten Gewährleistungen oder Bedingungen für Software, Hardware, Systeme, Netzwerke oder Umgebungen oder für die Markttauglichkeit, befriedigende Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 3.1 Oracle gewährleistet, dass die Services in professioneller Weise und in Übereinstimmung mit Branchenstandards erbracht werden. Sie müssen Oracle innerhalb von 90 Tagen nach der Erbringung mangelhafter Services über etwaige Mängelrügen informieren.
3.2 Bei einem Verstoss gegen die Gewährleistungspflichten besteht Ihr ausschliesslicher Rechtsbehelf und die gesamte Haftung von Oracle in der erneuten Durchführung der mängelbehafteten Services; falls Oracle den Mangel nicht in wirtschaftlich angemessener Weise beheben kann, haben Sie das Recht, die entsprechenden Services zu kündigen und alle Gebühren zurückzuverlangen, die Sie für die mängelbehafteten Services an Oracle bezahlt haben.
3.3 Soweit gesetzlich nicht verboten, schliesst diese Gewährleistung weitere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungen oder Konditionen wie unter anderem die Gewährleistungen oder Konditionen für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck aus.
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 4.1. Oracle gewährleistet, dass die Oracle Open Source Serviceangebote fachmännisch und entsprechend den Branchenstandards bereitgestellt werden. Sie müssen Oracle innerhalb von 90 Tagen ab der Bereitstellung der mangelhaften Oracle Open Source Serviceangebote die Mängel der Oracle Open Source Serviceangebote anzeigen, die Gegenstand der Gewährleistung sind.
4.2. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst diese Gewährleistung weitere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungen oder Konditionen, einschliesslich der Gewährleistungen oder Bedingungen für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck, aus.
4.3. Oracle gewährleistet nicht, dass alle zu den Oracle Open Source Serviceangeboten gehörigen Programme (insbesondere die Oracle Linux, Oracle VM oder Oracle Verrazzano Programme) ohne Fehler oder Unterbrechung ausgeführt werden können, oder dass Oracle sämtliche Programmfehler beheben wird. Für jeden Verstoss gegen die vorstehenden Gewährleistungen besteht Ihr ausschliesslicher Rechtsbehelf und die gesamte Haftung von Oracle in der Nacherfüllung der mangelhaften Oracle Open Source Serviceangebote oder, falls Oracle einen Verstoss nicht auf wirtschaftlich zumutbare Weise beheben kann, können Sie die betreffenden Oracle Open Source Serviceangebote beenden und sich die Gebühren erstatten lassen, die Sie Oracle für die mangelhaften Oracle Open Source Serviceangebote bezahlt haben.