GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE Musterklauseln

GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 5.1 Oracle gewährleistet, dass die Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote professionell und entsprechend den Branchenstandards erbracht werden. Sie müssen Oracle innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Erbringung der mangelhaften Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote über jegliche schadhaften Oracle Linux/Oracle VM Serviceangebote benachrichtigen.
GEWÄHRLEISTUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE. 4.1. Oracle gewährleistet, dass die Oracle Open Source Serviceangebote auf professionelle Art und Weise gemäss der anerkannten Industriestandards erbracht werden. Sie müssen Oracle innert 90 Tagen vom Zeitpunkt der Erbringung von mangelhaften Oracle Open Source Serviceangebote über einen festgestellten Oracle Open Source Serviceangebot-Sachmangel unterrichten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.