Freiwilligkeit Musterklauseln

Freiwilligkeit. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Freiwilligkeit. 2 Siehe Verwalten der Lizenzen und Inhalte von Absolventen in Office 365 Education (11/2018) Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes als auch von MS 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von MS 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. Über die konkreten Konsequenzen einer (teilweisen) Nicht- Einwilligung informieren die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen. • Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von MS 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für MS 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit alternativer, freier Büro-Software arbeiten. • Die Nutzung von MS 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät auf Office 365 zuzugreifen. Für eine brauchbare und zuverlässige Leistung einer Mobilfunkverbindung in allen Gebäudeteilen übernimmt die Schule keine Verantwortung. • Wer die Nutzungsvereinbarung des pädagogischen Netzes nicht anerkennt, kann keine schulischen Computer und Mobilgeräte nutzen und kann auf Wunsch den Netzzugang über ein eigenes Gerät (BYOD) sicherstellen. Die Erlaubnis erteilt die Lehrkraft im Einzelfall. Ist dies nicht möglich, werden die Lehrkräfte gleichwertige Materialien für Arbeitsaufträge im Unterricht bereitstellen. • Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für das pädagogische Netz und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. • Die Nutzung von MS 365 setzt immer die Anerkennung der Nutzervereinbarung für MS 365 und die Einwilligung in die diesbezügliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Betroffenen voraus. Genauere Erläuterungen dieses Sachverhaltes sind bei den Klassen- und Stufenleitungen sowie der Schulleitung erhältlich.
Freiwilligkeit. Ich kann nicht gezwungen oder gedrängt werden, meine Einwilligung zu erklären oder aufrecht zu erhalten.
Freiwilligkeit. Der Dienst ist freiwillig und wird nicht vergütet. Das FSSJ baut auf die Eigenverantwortung der Teilnehmer/ innen und ist daher kein Pflichtpraktikum.
Freiwilligkeit. Unabhängig davon, ob die Krankenkasse zum Abschluss eines Selektivvertrags verpflichtet ist oder nicht, ist die Mitwirkung für die Leis- tungserbringer bzw. Teilnahme für die Versi- cherten freiwillig. Auch hierin liegt ein Un- terschied zur kollektivvertraglich organisier- ten Versorgung, an der der zugelassene oder ermächtigte Leistungserbringer teilnehmen muss.
Freiwilligkeit. (Geschäft muss ohne Zwang und Drohungen abgeschossen werden)
Freiwilligkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Anerkennung der Nutzervereinbarungen und eine Einwilligung in die Verarbeitung der zur Nutzung des pädagogischen Netzes wie auch von Office 365 erforderlichen personenbezogenen Daten ist freiwillig. • Die Nutzung des pädagogischen Netzes setzt keine Nutzung von Office 365 voraus. Wer die Nutzungsvereinbarung für Office 365 nicht anerkennen möchte, erfährt daraus keinen Nachteil und kann mit einer Offline Version von Microsoft Office arbeiten. • Die Nutzung von Office 365 setzt keine Nutzung des pädagogischen Netzes voraus. Alternativ ist es auch möglich, mit Einwilligung der Eltern über einen eigenen mobilen Zugang mit dem eigenen Gerät
Freiwilligkeit. Homeoffice und mobile Arbeit unterliegen dem Grundsatz der Freiwilligkeit und können nur von den Be- schäftigten beantragt, nicht aber von den Vorgesetzten angeordnet werden.
Freiwilligkeit. 4.1. Die Erteilung jeder Einwilligung gemäß dieser Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig.