Common use of Freizeitoption Clause in Contracts

Freizeitoption. Statt der Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 1 kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 4 Stunden 30 Minuten; Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil davon. Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. Präsenz-, Zivildienst, Wochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsanspruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts abzurechnen und zu bezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach einem Urlaub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß § 8 RKV angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die Gehälter der Arbeitnehmer sind mit 1.1.2022 zu erhöhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung ist bis 4.2.2022 im Betrieb bekannt zu geben (z.B. durch Aushang). Die Arbeitnehmer haben bis 18 .2.2022 die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Bis zum 18 .03.2022 kann in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Kommt es bis zum 18 .3.2021 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so sind die Gehälter der betroffenen Arbeitnehmer ab 1.4.2022 um jenen Eurobetrag zu reduzieren, der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1.1.2022 entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durchführen. Eine teilweise Umwandlung ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.3. (Umwandlungstermin) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor dem

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Freizeitoption. Statt der Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 1 2 kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 4 2 Stunden 30 10 Minuten; Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil davon. Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. Präsenz-, Zivildienst, Wochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Betriebsrats- Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes ungerecht-fertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsanspruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts abzurechnen und zu bezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach einem Urlaub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß § 8 RKV angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die Gehälter der Arbeitnehmer sind mit 1.1.2022 01.01.2021 zu erhöhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung ist bis 4.2.2022 05.02.2021 im Betrieb bekannt zu geben (z.B. durch Aushang). Die Arbeitnehmer haben bis 18 .2.2022 19.02.2021 die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Bis zum 18 .03.2022 19.02.2021 kann in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Kommt es bis zum 18 .3.2021 19.03.2021 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so sind die Gehälter der betroffenen Arbeitnehmer ab 1.4.2022 01.04.2021 um jenen Eurobetrag zu reduzieren, der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1.1.2022 01.01.2021 entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durchführen. Eine teilweise Umwandlung ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.3. und 30.9. (UmwandlungsterminUmwandlungstermine) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor demdem 31.3. (somit bis 31.1.) bzw. vor dem 30.9. (somit bis 31.7.) schriftlich bekanntzugeben. Eine verspätete Bekanntgabe ist unwirksam. • Zeitguthaben, welche bis zum Umwandlungstermin erworben wurden, dürfen anlässlich der Umwandlung nicht in Geld abgegolten werden. • Nach der Umwandlung wird das Monatsgehalt ab 1.4. bzw. ab 1.10. um jenen Prozentsatz erhöht, auf den anlässlich der Freizeitoption verzichtet wurde. Alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die nach der Umwandlung fällig werden, sind mit dem nach der Umwandlung erhöhten Monatsgehalt auszubezahlen. Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindestgehalt zum 01.01.2021 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhältnisses darf ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einem Arbeitnehmer nach Anwendung der Freizeitoption eine Änderung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: • Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeitszeit anzupassen. • Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitanspruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zuschlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts heranzuziehen. Diese Freizeitoption kann befristet für das Kalenderjahr 2021 vereinbart werden. Wien, 16.10.2020

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Freizeitoption. Statt der Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 1 kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. bzw in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit Möglich- keit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbarenvereinba- ren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls je- denfalls folgende Bestimmungen: Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch Frei- zeitanspruch von mindestens 4 Stunden 30 Minuten; Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil An- teil davon. Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. zB Präsenz-, Zivildienst, WochengeldbezugWochen- geldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte BetriebsratsBe- triebsrats-Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne EntgeltfortzahlungsanspruchEntgeltfort- zahlungsanspruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassenerfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. bzw dem Arbeitnehmer Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. bzw der Arbeitnehmer Ar- beitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Arbeit- geber stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig – 52 – zu konsumieren. Während der Freizeit ist jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts abzurechnen und zu bezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach einem UrlaubUr- laub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß § 8 RKV angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen be- trieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der Arbeitnehmerin bzw. bzw vom Arbeitnehmer Ar- beitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die Gehälter der Arbeitnehmer sind mit 1.1.2022 1. 1. 2022 zu erhöhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen Verein- barungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. bzw einer Betriebsvereinbarung ist bis 4.2.2022 4. 2. 2022 im Betrieb bekannt zu geben (z.B. zB durch Aushang). Die Arbeitnehmer haben bis 18 .2.2022 18. 2. 2022 die MöglichkeitMöglich- keit, gegenüber dem Arbeitgeber die Absicht zu bekundenbe- kunden, diese Option zu wählen. Bis zum 18 .03.2022 18. 3. 2022 kann in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Kommt es bis zum 18 .3.2021 18. 3. 2022 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerArbeitneh- mer, so sind die Gehälter der betroffenen Arbeitnehmer Arbeitneh- mer ab 1.4.2022 1. 4. 2022 um jenen Eurobetrag zu reduzierenreduzie- ren, der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1.1.2022 1. 1. 2022 entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durchführendurch- führen. Eine teilweise Umwandlung ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.331. 3. (UmwandlungsterminUmwand- lungstermin) möglich. Die Umwandlung ist der anderen an- deren Partei spätestens zwei Monate vor demdem 31. 3. (somit bis 31. 1.) schriftlich bekanntzugeben. Eine verspätete Bekanntgabe ist unwirksam. • Zeitguthaben, welche bis zum Umwandlungstermin erworben wurden, dürfen anlässlich der Umwand- lung nicht in Geld abgegolten werden. • Nach der Umwandlung wird das Monatsgehalt ab

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Freizeitoption. 5. Statt eines Teiles oder der gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 1 2 kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung Betriebs- vereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte be- zahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine ; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: mit den Kol- lektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch Frei- zeitanspruch von mindestens 4 Stunden 30 Minuten8 Stunden; Bei – bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil An- teil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. Präsenz-zB Präsenz‑, Zivildienst, WochengeldbezugWochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-Bezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Entfall Ent- fall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-BildungsfreistellungBil- dungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne EntgeltfortzahlungsanspruchEntgeltfortzahlungsan- spruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassenerfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. bzw dem Arbeitnehmer Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf , – auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. bzw der Arbeitnehmer Ar- beitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Unterneh- men stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts abzurechnen und gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu bezahlenzahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch Ver- brauch der Freizeit vor oder nach einem Urlaubdem nächsten Ur- laub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß § 8 RKV Ab- schnitt 5 angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen betrieb- lichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangenverlan- gen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem ei- nem von der Arbeitnehmerin bzw. bzw vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die Ist-Gehälter der Arbeitnehmer aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer sind mit 1.1.2022 1. 5. 2022 gemäß Punkt 2 zu erhöhener- höhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung Betriebsvereinba- rung ist bis 4.2.2022 30. 6. 2022 im Betrieb bekannt zu geben (z.B. zB durch Aushang). Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer haben bis 18 .2.2022 15. 9. 2022 die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber Un- ternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Bis zum 18 .03.2022 31. 8. 2022 kann eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Freizeitoption abge- schlossen werden. – Wird bis 31. 8. 2022 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- – Kommt bis 15. 11. 2022 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das Ist-Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 1. 2023 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in Betrieben mit ohne Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werdengilt dies sinngemäß. Kommt es bis zum 18 .3.2021 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, so sind deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt zum 1. 5. 2022 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhält- nisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Gehälter Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer nach Anwendung der betroffenen Arbeitnehmer ab 1.4.2022 um jenen Eurobetrag zu reduzieren, Freizeitoption eine Ände- rung des Ausmaßes der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1.1.2022 entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption Normalarbeitszeit vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit gilt: – Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassen. – Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in Geld einseitig durchführenvoller Höhe zu- schlagsfrei abzugelten. Eine teilweise Umwandlung Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.3. für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (UmwandlungsterminBerechnung der Sonderzahlung) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor demermittelten Monatswertes heran- zuziehen.

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Freizeitoption. Statt der Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 1 Anstelle eines Teiles oder des gesamten Gehaltes (per 01.11.2022) kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit von bis zu maximal 12 Stunden 31 Minuten 30 Sekunden pro Monat - dies entspricht 7,5 % des Gehaltes - zu vereinbaren. Wird eine ; in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: mit den Kollektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): − Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nutzung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 4 bis zu maximal 12 Stunden 31 Minuten 30 MinutenSekunden, dies entspricht 7,5 % des Gehaltes; Bei 167/Monat x 60 Minuten = 10.020 Minuten Davon 7,5 % => 751 Minuten und 30 Sekunden = 12 Std. 31 Min. 30 Sek. − bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil davon. Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. zB Präsenz-, Zivildienst, Wochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne EntgeltfortzahlungsanspruchEntgeltfortzahlungs-anspruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf ; − auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Unternehmen stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts abzurechnen und 0/000 xxx xxxxx §00 xxx §00 XXX (Xxxxxxxxxx der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu bezahlenzahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach einem dem nächsten Urlaub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß § 8 RKV angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die IST- und KV-Gehälter der aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit 1.1.2022 01.11.2022 gemäß Gehaltsvertrag vom 30.11.2022 zu erhöhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung ist bis 4.2.2022 31.1.2023 im Betrieb bekannt zu geben (z.B. durch Aushang). Die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben bis 18 .2.2022 15.5.2023 die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber Unternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Bis zum 18 .03.2022 15.4.2023 kann in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die diesbezügliche Betriebsvereinbarung Rahmenbedingungen der Freizeitoption abgeschlossen werden. Kommt es - Wird bis zum 18 .3.2021 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und 15.4.2023 eine solche Betriebsvereinbarung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, so die ihr Interesse bekundet haben, die Möglichkeit, bis 15.6.2023 einzelvertraglich die Anwendung der Freizeitoption zu vereinbaren. − Kommt bis 15.6.2023 eine derartige Einzelvereinbarung zustande, ist das tatsächliche Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw. des betroffenen Arbeitnehmers mit 01.8.2023 um bis zu 7,5 % zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Gehälter Freizeitgutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivvertragsparteien in Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der betroffenen Freizeitoption unter den Mindestgehalt zum 01.11.2022 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhältnisses darf eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ab 1.4.2022 um jenen Eurobetrag insgesamt bis zu reduzierenvier Mal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zwei Mal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer nach Anwendung der Freizeitoption eine Änderung des Ausmaßes der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1.1.2022 entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption Normalarbeitszeit vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit gilt: − Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeitszeit an- zupassen. − Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitanspruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in Geld einseitig durchführenvoller Höhe zuschlagsfrei abzugelten. Eine teilweise Umwandlung Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.3. für jede Stunde 0/000 xxx xxxxx §00 xxx §00 XXX (UmwandlungsterminXxxxxxxxxx der Sonderzahlung) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor demermittelten Monatswertes heranzuziehen.

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Freizeitoption. 5. Statt eines Teiles oder der gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 1 2 kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung Betriebs- vereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte be- zahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine ; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: mit den Kol- lektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch Frei- zeitanspruch von mindestens 4 3 Stunden 30 20 Minuten; Bei – bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil An- teil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. Präsenz-zB Präsenz‑, Zivildienst, WochengeldbezugWochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-Bezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Entfall Ent- fall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-BildungsfreistellungBil- dungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne EntgeltfortzahlungsanspruchEntgeltfortzahlungsan- spruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassenerfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. bzw dem Arbeitnehmer Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf , – auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. bzw der Arbeitnehmer Ar- beitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Unterneh- men stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde mit 1/167 des Monatsgehalts abzurechnen und gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu bezahlenzahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch Ver- brauch der Freizeit vor oder nach einem Urlaubdem nächsten Ur- laub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß § 8 RKV Ab- schnitt 5 angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen betrieb- lichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangenverlan- gen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem ei- nem von der Arbeitnehmerin bzw. bzw vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die Ist-Gehälter der Arbeitnehmer aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer sind mit 1.1.2022 1. 5. 2021 gemäß Punkt 2 zu erhöhener- höhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung Betriebsvereinba- rung ist bis 4.2.2022 30. 6. 2021 im Betrieb bekannt zu geben (z.B. zB durch Aushang). Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer haben bis 18 .2.2022 15. 9. 2021 die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber Un- ternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Bis zum 18 .03.2022 31. 8. 2021 kann eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Freizeitoption abge- schlossen werden. – Wird bis 31. 8. 2021 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- xxxxxx bzw Arbeitnehmer, die ihr Interesse bekundet haben, die Möglichkeit, bis 15. 11. 2021 einzelver- – 45 – Anhang 1: Erhöhungen – Kommt bis 15. 11. 2021 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das Ist-Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 1. 2022 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in Betrieben mit ohne Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werdengilt dies sinngemäß. Kommt es bis zum 18 .3.2021 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, so sind deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt zum 1. 5. 2021 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhält- nisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Gehälter Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer nach Anwendung der betroffenen Arbeitnehmer ab 1.4.2022 um jenen Eurobetrag zu reduzieren, Freizeitoption eine Ände- rung des Ausmaßes der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1.1.2022 entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption Normalarbeitszeit vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit gilt: – Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassen. – Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in Geld einseitig durchführenvoller Höhe zu- schlagsfrei abzugelten. Eine teilweise Umwandlung Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.3. für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (UmwandlungsterminBerechnung der Sonderzahlung) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor demermittelten Monatswertes heran- zuziehen.

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