Freizeitoption. Statt eines Teiles oder der gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 2 kann durch eine Betriebs- vereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, be- zahlte Freizeit zu vereinbaren; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche Vereinbarung mit den Kol- lektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Frei- zeitanspruch von mindestens 3 Stunden 20 Minuten; – bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote An- teil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (zB Präsenz‑, Zivildienst, Wochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-Bezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Ent- fall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bil- dungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsan- spruch). – Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw dem Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. – Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. – Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf, – auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw der Ar- beitnehmer nicht verzichten. – Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Unterneh- men stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu zahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Ver- brauch der Freizeit vor oder nach dem nächsten Ur- laub, Feiertag oder einer Freistellung gemäß Ab- schnitt 5 angetreten werden. Aus zwingenden betrieb- lichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlan- gen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in ei- nem von der Arbeitnehmerin bzw vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: – Die Ist-Gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer sind mit 1. 5. 2021 gemäß Punkt 2 zu er- höhen. – Der angestrebte Abschluss einer Betriebsvereinba- rung ist bis 30. 6. 2021 im Betrieb bekannt zu geben (zB durch Aushang). – Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer haben bis 15. 9. 2021 die Möglichkeit, gegenüber dem Un- ternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. – Bis 31. 8. 2021 kann eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Freizeitoption abge- schlossen werden. – Wird bis 31. 8. 2021 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- xxxxxx bzw Arbeitnehmer, die ihr Interesse bekundet haben, die Möglichkeit, bis 15. 11. 2021 einzelver- – 45 – Anhang 1: Erhöhungen – Kommt bis 15. 11. 2021 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das Ist-Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 1. 2022 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt zum 1. 5. 2021 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhält- nisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer nach Anwendung der Freizeitoption eine Ände- rung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: – Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassen. – Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zu- schlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes heran- zuziehen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Der Elektro Und Elektronikindustrie
Freizeitoption. Statt eines Teiles oder der gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 2 1 kann durch eine Betriebs- vereinbarung schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit Möglich- keit geschaffen werden, be- zahlte bezahlte Freizeit zu vereinbaren; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche vereinba- ren. Wird eine Vereinbarung mit den Kol- lektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – abgeschlossen, so gelten je- denfalls folgende Bestimmungen: • Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Frei- zeitanspruch von mindestens 3 4 Stunden 20 30 Minuten; – bei • Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote An- teil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – • Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (zB Präsenz‑Präsenz-, Zivildienst, Wochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-Bezuggeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Ent- fall Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte BetriebsratsBe- triebsrats-Bil- dungsfreistellungBildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsan- spruchEntgeltfort- zahlungsanspruch). – • Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw dem Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. – • Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. – • Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf, – auf . • Auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw der Ar- beitnehmer nicht verzichten. – • Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. • Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Unterneh- men Arbeit- geber stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig – 52 – zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde mit 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes Monatsgehalts abzurechnen und zu zahlenbezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Ver- brauch Verbrauch der Freizeit vor oder nach dem nächsten einem Ur- laub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß Ab- schnitt 5 § 8 RKV angetreten werden. Aus zwingenden betrieb- lichen be- trieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlan- genverlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in ei- nem einem von der Arbeitnehmerin bzw vom Arbeitnehmer Ar- beitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen aufgrund auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: – • Die Ist-Gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer der Arbeitnehmer sind mit 1. 51. 2021 gemäß Punkt 2 2022 zu er- höhenerhöhen. – • Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Verein- barungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw einer Betriebsvereinba- rung Betriebsvereinbarung ist bis 304. 62. 2021 2022 im Betrieb bekannt zu geben (zB durch Aushang). – • Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer haben bis 1518. 92. 2021 2022 die MöglichkeitMöglich- keit, gegenüber dem Un- ternehmen Arbeitgeber die Absicht zu bekundenbe- kunden, diese Option zu wählen. – Bis 31zum 18. 83. 2021 2022 kann eine in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Freizeitoption abge- schlossen abgeschlossen werden. – Wird • Kommt es bis 31zum 18. 83. 2021 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen2022 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer, besteht für jene Arbeitnehme- xxxxxx bzw Arbeitnehmer, so sind die ihr Interesse bekundet haben, die Möglichkeit, bis 15. 11. 2021 einzelver- – 45 – Anhang 1: Erhöhungen – Kommt bis 15. 11. 2021 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das Ist-Gehalt Gehälter der betroffenen Arbeitnehmerin bzw des betroffenen Arbeitnehmers Arbeitneh- mer ab 1. 4. 2022 um jenen Eurobetrag zu reduzie- ren, der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 1. 1. 2022 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 zu verringernentsprochen hat. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften vorzunehmenUmwandlung: • Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durch- führen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäßEine teilweise Umwandlung ist dabei nicht zulässig. Arbeitnehmerinnen bzw• Eine Umwandlung ist jeweils zum 31. Arbeitnehmer3. (Umwand- lungstermin) möglich. Die Umwandlung ist der an- deren Partei spätestens zwei Monate vor dem 31. 3. (somit bis 31. 1.) schriftlich bekanntzugeben. Eine verspätete Bekanntgabe ist unwirksam. • Zeitguthaben, deren Gehalt bei Anwendung welche bis zum Umwandlungstermin erworben wurden, dürfen anlässlich der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt zum 1. 5. 2021 sinken würde, können diese Umwand- lung nicht in Anspruch nehmenGeld abgegolten werden. Während eines Arbeitsverhält- nisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer nach Anwendung • Nach der Freizeitoption eine Ände- rung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: – Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassen. – Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zu- schlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes heran- zuziehen.Umwandlung wird das Monatsgehalt ab
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Samples: Kollektivvertrag
Freizeitoption. Statt eines Teiles oder der gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 2 kann durch eine Betriebs- vereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, be- zahlte Freizeit zu vereinbaren; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche Vereinbarung mit den Kol- lektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Frei- zeitanspruch von mindestens 3 Stunden 20 Minuten8 Stunden; – bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote An- teil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (zB Präsenz‑, Zivildienst, Wochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-Bezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Ent- fall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bil- dungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsan- spruch). – Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw dem Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. – Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. – Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf, – auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw der Ar- beitnehmer nicht verzichten. – Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Unterneh- men stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu zahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Ver- brauch der Freizeit vor oder nach dem nächsten Ur- laub, Feiertag oder einer Freistellung gemäß Ab- schnitt 5 angetreten werden. Aus zwingenden betrieb- lichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlan- gen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in ei- nem von der Arbeitnehmerin bzw vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: – Die Ist-Gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer sind mit 1. 5. 2021 2022 gemäß Punkt 2 zu er- höhen. – Der angestrebte Abschluss einer Betriebsvereinba- rung ist bis 30. 6. 2021 2022 im Betrieb bekannt zu geben (zB durch Aushang). – Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer haben bis 15. 9. 2021 2022 die Möglichkeit, gegenüber dem Un- ternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. – Bis 31. 8. 2021 2022 kann eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Freizeitoption abge- schlossen werden. – Wird bis 31. 8. 2021 2022 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- xxxxxx bzw Arbeitnehmer, die ihr Interesse bekundet haben, die Möglichkeit, bis 15. 11. 2021 einzelver- – 45 – Anhang 1: Erhöhungen – Kommt bis 15. 11. 2021 2022 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das Ist-Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 1. 2022 2023 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt zum 1. 5. 2021 2022 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhält- nisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer nach Anwendung der Freizeitoption eine Ände- rung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: – Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassen. – Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zu- schlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes heran- zuziehen.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Der Elektro Und Elektronikindustrie
Freizeitoption. Statt eines Teiles oder der gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 2 kann durch eine Betriebs- vereinbarung schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, be- zahlte bezahlte Freizeit zu vereinbaren; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche . Wird eine Vereinbarung mit den Kol- lektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: • Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Frei- zeitanspruch Freizeitanspruch von mindestens 3 2 Stunden 20 10 Minuten; – bei • Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote An- teil Anteil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – • Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (zB Präsenz‑z.B. Präsenz-, Zivildienst, Wochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-BezugWochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Ent- fall Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte BetriebsratsBetriebsrats- Bildungsfreistellung, ungerecht-Bil- dungsfreistellung, ungerechtfertigtes fertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsan- spruchEntgeltfortzahlungsanspruch). – • Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfas- senerfassen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw bzw. dem Ar- beitnehmer Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. – • Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. – • Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf, – auf . • Auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw bzw. der Ar- beitnehmer Arbeitnehmer nicht verzichten. – • Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. • Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeit- nehmerin bzw Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Unterneh- men Arbeitgeber stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde mit 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes Monatsgehalts abzurechnen und zu zahlenbezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Ver- brauch Verbrauch der Freizeit vor oder nach dem nächsten Ur- laubeinem Urlaub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß Ab- schnitt 5 § 8 RKV angetreten werden. Aus zwingenden betrieb- lichen betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlan- genverlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in ei- nem einem von der Arbeitnehmerin bzw bzw. vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen aufgrund auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: – • Die Ist-Gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer der Arbeitnehmer sind mit 101.01.2021 zu erhöhen. 5. 2021 gemäß Punkt 2 zu er- höhen. – • Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinba- rung Betriebsvereinbarung ist bis 30. 6. 2021 05.02.2021 im Betrieb bekannt zu geben (zB z.B. durch Aushang). – • Die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer haben bis 15. 9. 2021 19.02.2021 die Möglichkeit, gegenüber dem Un- ternehmen Arbeitgeber die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. – Bis 31zum 19.02.2021 kann in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. 8• Kommt es bis zum 19.03.2021 zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so sind die Gehälter der betroffenen Arbeitnehmer ab 01.04.2021 um jenen Eurobetrag zu reduzieren, der der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung mit 01.01.2021 entsprochen hat. 2021 kann Umwandlung: • Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durchführen. Eine teilweise Umwandlung ist dabei nicht zulässig. • Eine Umwandlung ist jeweils zum 31.3. und 30.9. (Umwandlungstermine) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor dem 31.3. (somit bis 31.1.) bzw. vor dem 30.9. (somit bis 31.7.) schriftlich bekanntzugeben. Eine verspätete Bekanntgabe ist unwirksam. • Zeitguthaben, welche bis zum Umwandlungstermin erworben wurden, dürfen anlässlich der Umwandlung nicht in Geld abgegolten werden. • Nach der Umwandlung wird das Monatsgehalt ab 1.4. bzw. ab 1.10. um jenen Prozentsatz erhöht, auf den anlässlich der Freizeitoption abge- schlossen werdenverzichtet wurde. – Wird bis 31. 8. 2021 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- xxxxxx bzw ArbeitnehmerAlle Ansprüche des Arbeitnehmers, die ihr Interesse bekundet habennach der Umwandlung fällig werden, die Möglichkeit, bis 15. 11. 2021 einzelver- – 45 – Anhang 1: Erhöhungen – Kommt bis 15. 11. 2021 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das Ist-Gehalt sind mit dem nach der betroffenen Arbeitnehmerin bzw des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 1. 2022 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzwUmwandlung erhöhten Monatsgehalt auszubezahlen. Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt Mindestgehalt zum 1. 5. 2021 01.01.2021 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhält- nisses Arbeitsverhältnisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer Arbeitnehmer nach Anwendung der Freizeitoption eine Ände- rung Änderung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: – • Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit Arbeitszeit anzupassen. – • Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch Freizeitanspruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes Ausmaßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses Arbeitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zu- schlagsfrei zuschlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde mit 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes heran- zuziehen.Monatsgehalts heranzuziehen. Diese Freizeitoption kann befristet für das Kalenderjahr 2021 vereinbart werden. Wien, 16.10.2020
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Samples: Kollektivvertrag
Freizeitoption. Statt Anstelle eines Teiles oder der des gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter gemäß Punkt 2 Gehaltes (per 01.11.2022) kann durch eine Betriebs- vereinbarung Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, be- zahlte bezahlte Freizeit von bis zu maximal 12 Stunden 31 Minuten 30 Sekunden pro Monat - dies entspricht 7,5 % des Gehaltes - zu vereinbaren; in Betrieben ohne Be- triebsrat Betriebsrat durch schriftliche Vereinbarung mit den Kol- lektivvertragsparteien Kollektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – − Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung Nutzung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Frei- zeitanspruch Freizeitanspruch von mindestens 3 bis zu maximal 12 Stunden 20 Minuten31 Minuten 30 Sekunden, dies entspricht 7,5 % des Gehaltes; – 167/Monat x 60 Minuten = 10.020 Minuten Davon 7,5 % => 751 Minuten und 30 Sekunden = 12 Std. 31 Min. 30 Sek. − bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote An- teil Anteil davon. – Besondere Berufsgruppen (Abschnitt 4 Punkt 36) er- halten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. – − Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (zB Präsenz‑Präsenz-, Zivildienst, Wochen- geld- oder Rehabilitationsgeld-BezugWochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Familienzeit, Freistellung gegen Ent- fall Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bil- dungsfreistellungBildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsan- spruchEntgeltfortzahlungs-anspruch). – − Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfas- senerfassen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw bzw. dem Ar- beitnehmer Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. – − Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. – − Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf, – ; − auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw bzw. der Ar- beitnehmer Arbeitnehmer nicht verzichten. – − Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeit- nehmerin bzw Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Unterneh- men Unternehmen stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 0/000 xxx xxxxx §00 xxx §00 XXX (Berechnung Xxxxxxxxxx der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu zahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Ver- brauch Verbrauch der Freizeit vor oder nach dem nächsten Ur- laubUrlaub, Feiertag oder einer Freistellung gemäß Ab- schnitt 5 angetreten werden. Aus zwingenden betrieb- lichen betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlan- genverlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in ei- nem einem von der Arbeitnehmerin bzw bzw. vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen aufgrund auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: – − Die IstIST- und KV-Gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer Arbeitnehmer sind mit 101.11.2022 gemäß Gehaltsvertrag vom 30.11.2022 zu erhöhen. 5. 2021 gemäß Punkt 2 zu er- höhen. – − Der angestrebte Abschluss einer Betriebsvereinba- rung Betriebsvereinbarung ist bis 30. 6. 2021 31.1.2023 im Betrieb bekannt zu geben (zB z.B. durch Aushang). – − Die Arbeitnehmerinnen bzw bzw. Arbeitnehmer haben bis 15. 9. 2021 15.5.2023 die Möglichkeit, gegenüber dem Un- ternehmen Unternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. – − Bis 31. 8. 2021 15.4.2023 kann eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Freizeitoption abge- schlossen abgeschlossen werden. – - Wird bis 31. 8. 2021 15.4.2023 eine solche Betriebsvereinba- rung Betriebsvereinbarung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- xxxxxx bzw Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die ihr Interesse bekundet haben, die Möglichkeit, bis 1515.6.2023 einzelvertraglich die Anwendung der Freizeitoption zu vereinbaren. 11. 2021 einzelver- – 45 – Anhang 1: Erhöhungen – − Kommt bis 15. 11. 2021 15.6.2023 eine derartige Einzelverein- barung Einzelvereinbarung zustande, ist das Ist-tatsächliche Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw bzw. des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 1. 2022 01.8.2023 um die Erhöhung gemäß Punkt 2 bis zu 7,5 % zu verringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeit- gutschriften Freizeitgutschriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien Kollektivvertragsparteien in Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter das Mindest- gehalt den Mindestgehalt zum 1. 5. 2021 01.11.2022 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsverhält- nisses Arbeitsverhältnisses darf eine Arbeitnehmerin bzw bzw. ein Arbeitnehmer insgesamt bis zu viermal vier Mal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zweimalzwei Mal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw bzw. einem Arbeitneh- mer Arbeitnehmer nach Anwendung der Freizeitoption eine Ände- rung Änderung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: – − Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassenArbeitszeit an- zupassen. – − Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch Freizeitanspruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes Ausmaßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses Arbeitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zu- schlagsfrei zuschlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt 9 Punkt 2 0/000 xxx xxxxx §00 xxx §00 XXX (Berechnung Xxxxxxxxxx der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes heran- zuziehenheranzuziehen.
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Samples: Kollektivvertrag