Common use of Fremdwährungskonto Clause in Contracts

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.schoellerbank.at, www.schoellerbank.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremd- währungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: docs.savity.com, www.easybank.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.nl.bk.mufg.jp, www.denizbank.at

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) 37. Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwäh- rungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen auslän- dischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.easybank.at, www.bawag.at

Fremdwährungskonto. Z 37 35. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen auslän- dischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.addiko.at

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.fonds-super-markt.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwäh- rungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen auslän- dischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag Geld- betrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.Kreditinsti-

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Samples: www.bawag.at

Fremdwährungskonto. Z 37 36. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.bankwinter.com

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwährungs- konto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.oberbank.at

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.westernunion.com

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwährungs- konto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung Wäh- rung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: Ertrag

Fremdwährungskonto. Z 37 (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.spaengler.at

Fremdwährungskonto. Z 37 36. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger gegenteili­ ger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts Kredit­ institutes steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.sparkassenverband.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwäh- rungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen auslän- dischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge Geldbe- träge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger gegen- teiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreibengutschrei- ben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts Kredit- instituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.kommunalkredit.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden be- treffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreibengutzu- schreiben, sofern nicht ein anderslautender Überweisungsauftrag anders lautender Überweisungs- auftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt er- folgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer aus- ländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.

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Samples: www.kafinanz.at

Fremdwährungskonto. Z 37 37. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwäh- rungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden ausländischen ausländi- schen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anderslautender an- ders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung Wei- sung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann.Die

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Samples: www.hypovbg.at