Überweisungsaufträge Musterklauseln

Überweisungsaufträge. (1) Kundenidentifikatoren, die vom Kunden für die Auslösung und für die Ausführung eines Zahlungsauftrags durch die Bank anzugeben sind, sind (i) bei Überweisungsaufträgen in EUR zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geführt wird, - die International Bank Account Number (IBAN), (ii) bei Überweisungsaufträgen in einer anderen Währung als EUR zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderen Staaten des EWR geführt wird, - die IBAN und der Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, oder - die Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, (iii) bei Überweisungen (in EUR oder in einer anderen Währung) zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR geführt wird, - die IBAN und der BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, oder - die Kontonummer des Empfängers und entweder Name. Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers. (2) Zusätzlich zu den Kundenidentifikatoren gemäß Absatz 1 hat der Kunde den Namen des Empfängers anzugeben; dieser ist jedoch kein Kundenidentifikator. (3) Die Bank führt einen Überweisungsauftrag anhand des/der Kundenidentifikators/en aus; alle sonstigen Angaben einschließlich Empfängername bleiben dabei unbeachtet. (4) Der im Überweisungsauftrag angegebene Verwendungszweck ist für die Bank in jedem Fall unbeachtlich. (5) Die Übernahme eines Überweisungsauftrags durch die Bank begründet allein noch keinerlei Rechte eines Dritten gegenüber der Bank. (6) Die Bank ist zur Durchführung eines Überweisungsauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, eingeräumter Rahmen, Überschreitungsmöglichkeit) vorhanden ist. (7) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrags an die Bank auch einen Zahlungsauslösedienst zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für ihn nicht online zugänglich. (8) Bei der Bank oder bei einem vom Kunden beauftragten Zahlungsauslösedienstleister eingegangene Überweisungsaufträge können vom Kunden nicht einseitig widerrufen werden. Ist zu einem Überweisungsauftrag ein späterer Durchführungstermin vereinbart, tritt die Unwiderruflichkeit erst mit Ablauf des dem Durchführungstermin vorangehenden Geschä...
Überweisungsaufträge. (1) Bei Überweisungsaufträgen in Euro zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geführt wird, hat der Kunde den Empfänger durch die Angabe von dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. Bei Überweisungsaufträgen in anderer Währung als in Euro zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb eines Staates des EWR geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen IBAN (oder Kontonummer) und dem Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers zu bezeichnen. (2) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen Namen zu bezeichnen sowie • mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder • mit Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers. (3) Die Angaben von IBAN und BIC bzw. Kontonummer und Name/Bankleitzahl/BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, die vom Kunden gemäß der Absätze 1 und 2 zu machen sind, stellen den Kundenidentifikator des Empfängers dar, anhand dessen der Überweisungsauftrag ausgeführt wird. Macht der Kunde über IBAN und BIC hinausgehende Angaben zum Empfänger, wie insbesondere den Namen des Empfängers, sind diese nicht Teil des Kundenidentifikators, dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei Ausführung der Überweisung seitens des Kreditinstitutes unbeachtet.
Überweisungsaufträge. (1) Bei Überweisungsaufträgen in Euro zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR) geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. (2) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen Namen zu bezeichnen sowie: - mit Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder - mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zah- lungsdienstleisters des Empfängers.
Überweisungsaufträge. Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.
Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Überweisungsaufträge. (1) Bei Überweisungsaufträgen in Euro zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des Europäischen Wirtschafts-raums (EWR) geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen.
Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten und –gebieten außerhalb des EWR (SEPA-Drittstaaten)34, beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden35.
Überweisungsaufträge. Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.
Überweisungsaufträge. Sofern das Kreditinstitut die Durchführung eines Überweisungsauftrages ablehnt, wird es den Kunden in der mit dem Kunden vereinbarten Form so rasch wie möglich, je- denfalls- aber innerhalb der in Z 39a Abs. (3) genannten Fris- ten, über die Ablehnung und darüber informieren, wie der Überweisungsauftrag berichtigt werden kann, um die Durch- führung künftig zu ermöglichen. Die Angabe eines Grundes für die Ablehnung wird nur erfolgen, sofern dies nicht einen Ver- stoß gegen österreichische oder gemeinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften bzw. eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung darstellen würde. Über- weisungsaufträge, die das Kreditinstitut berechtigterweise ab- lehnt, lösen die in Z 39a dieser- Bedingungen vereinbarten Ausführungsfristen nicht aus.
Überweisungsaufträge. (1) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Emp-fängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs, anderer Staa- ten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger durch die Angabe von dessen Internati- onal Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. (2) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfän-gers, dessen Kon- to bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR und der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu bezeichnen: • mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers oder • mit Namen und Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bank- leitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers.