Common use of Fremdwährungskonto Clause in Contracts

Fremdwährungskonto. Z 37. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie das Kreditinstitut in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist das Kreditinstitut auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie das Kreditinstitut vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und des Kreditinstituts, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.cashpresso.com, www.alpenprivatbank.com, www.alpenprivatbank.com

Fremdwährungskonto. Z 37. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie das Kreditinstitut in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist das Kreditinstitut auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens Fremdwährungs- guthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie das Kreditinstitut vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und des Kreditinstituts, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.dolomitenbank.at, www.dolomitenbank.at, www.volksbank-vorarlberg.at

Fremdwährungskonto. Z 37. (3) Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens oder o- der zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie das Kreditinstitut in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt ein- geschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist das Kreditinstitut auch nicht zu zur einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtetverpflich- tet. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen dage- gen nicht ausgesetzt, wenn sie das Kreditinstitut vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und des Kreditinstituts, fällige gegenseitige Forderungen in der selben derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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Samples: www.kommunalkredit.at

Fremdwährungskonto. Z 37. (3) Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens oder o- der zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie das Kreditinstitut in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt ein- geschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist das Kreditinstitut auch nicht zu zur einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtetverpflich- tet. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen dage- gen nicht ausgesetzt, wenn sie das Kreditinstitut vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und des Kreditinstituts, fällige gegenseitige Forderungen in derselben der selben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden vorste- henden Regelungen unberührt.

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Samples: www.kommunalkredit.at

Fremdwährungskonto. Z 37. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie das Kreditinstitut in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist das Kreditinstitut auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung des Kreditinstituts zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie das Kreditinstitut vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und des Kreditinstituts, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

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