Common use of Fremdwährungskonto Clause in Contracts

Fremdwährungskonto. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden auslän- dischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann. (2) Die Inhaber von Guthaben in ausländischer Währung tragen anteilig bis zur Höhe ihres Guthabens alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die das im In- und Ausland unterhaltene Gesamtguthaben des Kreditinstituts in der entspre- chenden Währung durch von dem Kreditinstitut nicht zu vertretende Maßnahmen oder Ereignisse trifft.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungskonto. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden auslän- dischen ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann. (2) Die Inhaber von Guthaben in ausländischer Währung tragen anteilig bis zur Höhe ihres Guthabens alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die das im In- und Ausland unterhaltene Gesamtguthaben des Kreditinstituts in der entspre- chenden Währung durch von dem Kreditinstitut nicht zu vertretende Maßnahmen oder Ereignisse trifft.unterhaltene

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungskonto. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden auslän- dischen be- treffenden ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreibengutzu- schreiben, sofern nicht ein anders lautender Überweisungsauftrag Überweisungs- auftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt er- folgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer aus- ländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann. (2) Die Inhaber von Guthaben in ausländischer Währung tragen anteilig bis zur Höhe ihres Guthabens alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die das im In- und Ausland Aus- land unterhaltene Gesamtguthaben des Kreditinstituts in der entspre- chenden entsprechenden Währung durch von dem Kreditinstitut nicht zu vertretende Maßnahmen oder Ereignisse trifft.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdwährungskonto. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein FremdwährungskontoFremdwährungs- konto, so sind Überweisungen in der betreffenden auslän- dischen Währung ausländischen Wäh- rung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann. (2) Die Inhaber von Guthaben in ausländischer Währung tragen anteilig bis zur Höhe ihres Guthabens alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile rechtli- xxxx Xxxxxxxxx und Schäden, die das im In- und Ausland unterhaltene Gesamtguthaben des Kreditinstituts in der entspre- chenden entsprechenden Währung durch von dem vom Kreditinstitut nicht zu vertretende Maßnahmen oder Ereignisse Ereig- nisse trifft.

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Fremdwährungskonto. (1) Führt das Kreditinstitut für den Kunden ein Fremdwährungskonto, so sind Überweisungen in der betreffenden auslän- dischen ausländischen Währung diesem Konto gutzuschreiben, sofern nicht ein anders lautender Überweisungsauftrag vorliegt. Besteht kein Fremdwährungskonto, so darf das Kreditinstitut Geldbeträge in ausländischer Währung mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in inländischer Währung gutschreiben. Die Abrechnung erfolgt zum Kurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung des Kreditinstituts steht und von diesem verwertet werden kann. (2) Die Inhaber von Guthaben in ausländischer Währung tragen anteilig bis zur Höhe ihres Guthabens alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die das im In- und Ausland unterhaltene Gesamtguthaben des Kreditinstituts in der entspre- chenden entsprechenden Währung durch von dem Kreditinstitut nicht zu vertretende Maßnahmen oder Ereignisse trifft.

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