FREMDWÄHRUNGSKREDITE Musterklauseln

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Wäh- rung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinsti- tut ist auch berechtigt, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn • sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kurs- entwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausrei- chende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Wäh- rung nicht mehr möglich ist oder • der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mah- nung nicht zurückgeführt wird.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt, in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Zahlung mit, dass sie sofort zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen wird.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Fremdwährungskredite dürfen nicht aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Rat.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie die Bank gegeben hat. Die Bank ist auch berechtigt, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird. Dies gilt in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen darüber hinaus, wenn - sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und die Bank innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder - aufgrund gesetzlicher oder anderer von der Bank nicht zu vertretender Umstände einer Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden unverzüglich nach deren Eingang mit, dass sie sogleich zur Tilgung der Kre- ditverbindlichkeiten herangezogen werden. Risikohinweis: Sollte der Kunde über keine Einkünfte in der Fremdwährung des Sollsaldos verfügen, trifft ihn ein betraglich unbegrenztes Wechselkursrisiko: Sinkt der Kurs des Euros gegenüber der Währung des Sollsaldos ab, so erhöht sich der EuroGegenwert der Aushaftung. Für Zins- zahlungen und Tilgung des Sollsaldos sind diesfalls hö- here Euro-Beträge aufzuwenden. Langfristige Entwicklun- gen von Wechselkursverhältnissen lassen sich zudem nur schwer einschätzen.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 70 Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75 Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt, in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach der Zahlung mit, dass sie sofort zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, • wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung des einem Unternehmer gewährten Kredits nicht mehr möglich ist oder • wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder • wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt.
FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen.