Common use of FREMDWÄHRUNGSKREDITE Clause in Contracts

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt.

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Samples: www.sparda.at, www.apobank.at

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt. Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich wird. Dies gilt in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen darüber hinaus, wenn - sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. erlangt oder - wenn sich auf Grund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt.nicht mehr möglich ist. V.

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Samples: www.bks.at

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung Wäh- Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, rung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen Zah- Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Auf- forderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Um- tauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere be- treffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im " Amtsblatt der Wiener Zeitung" erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländi- schen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichti- gen versuchen. Dem Kunden werden hierbei Informationen nur wei- tergeleitet und es besteht keine Verpflichtung, Information für den Kunden aufzubereiten oder zu übersetzen. Das Kreditinstitut wird - soweit keine andere Vereinbarung besteht - allfällige Maßnahmen ausschließlich über rechtzeitige ausdrückliche Kundenweisung setzen. lungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten Kreditver- bindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigtbe- rechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko er- höht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der frem- den Währung nicht mehr möglich ist oder • der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt.trotz

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Samples: www.ubs.com

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tungSicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt, - wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist, oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist oder IVund trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird wird. Dies gilt in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmer darüber hinaus, wenn - sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder - aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist.sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt, - wenn aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist, oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt.wird..

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Samples: www.eurambank.com

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Z.73 Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tungSicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV• der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Z.73 Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder • der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langtwird.

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Samples: www.ubs.com

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tungSicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • der Kunde kein Verbraucher ist und sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV• der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten gelten als Sicherheitsleistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • der Kunde kein Verbraucher ist und sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder • der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langtwird.

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Samples: btv.at

FREMDWÄHRUNGSKREDITE. Z 75. Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleis- tungSicherheits- leistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden mit, dass sie zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinsti- tut Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder IV• der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird. FREMDWÄHRUNGSKREDITE Z 75. (1) Fremdwährungskredite sind effektiv, das heißt in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das Kreditinstitut gegeben hat. Für Unternehmer gilt: Zahlungen in anderer Währung gel- ten gelten als SicherheitsleistungSicherheits- leistung, außer das Kreditinstitut teilt dem Kunden unverzüglich nach deren Eingang mit, dass sie sogleich zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten herangezogen werden. Risikohinweis: Sollte der Kunde über keine Einkünfte in der Fremdwährung des Sollsaldos verfügen, trifft ihn ein betraglich unbegrenztes Wechselkursrisiko: Sinkt der Kurs des Euros gegenüber der Währung des Sollsaldos ab, so erhöht sich der Euro-Gegenwert der Aushaftung. Für Zins- zahlungen und Tilgung des Sollsaldos sind diesfalls höhere Euro-Beträge aufzuwenden. Langfristige Entwicklungen von Wechselkursverhältnissen lassen sich zudem nur schwer einschätzen. (2) Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Wäh- rung Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, - wenn • sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt oder • in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern aufgrund gesetzlicher oder anderer vom Kreditinstitut nicht zu vertretender Umstände eine Refinanzierung in der fremden Währung nicht mehr möglich ist oder • der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn der Kredit zur Gänze zur Rückzahlung fällig ist und trotz Mahnung nicht zurückgeführt wird oder - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langt. - wenn sich in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb ange- messener Frist keine ausreichende Sicherstellung er- langtwird.

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Samples: www.easybank.at