Fremdwährungsrisiko Musterklauseln

Fremdwährungsrisiko. Anleger in Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe in Fremdwährungen sind einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken können Auswirkungen sowohl auf den Wert der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe oder auf Zahlungen während der Laufzeit als auch auf Zahlungen an dem Laufzeitende haben.
Fremdwährungsrisiko. Es ist möglich, dass sich die Investmentgesellschaft auch an Ziel- fonds beteiligt, die nicht in Euro, sondern in einer Fremdwährung geführt werden (vgl. den Abschnitt „Anlageziel, Anlagestrategie und Anlagepolitik“, Unterabschnitt „Zielfonds als Vermögensge- genstände“). Zudem können die von den Zielfonds getätigten Investitionen in einer Fremdwährung abgewickelt werden. Auf- grund von Wechselkursschwankungen können die Einnahmen der Zielfonds, die Investitionen in einer Fremdwährung vorge- nommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüt- tungen an die Investmentgesellschaft und damit auch negativ auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Bei einem in einer Fremdwährung geführten Zielfonds kann der Euro-Gegenwert der Ausschüttungen dieser Zielfonds an die Investmentgesell- schaft aufgrund von Wechselkursschwankungen sinken. Zudem können für die Investmentgesellschaft weitere Kosten für den Umtausch der Fremdwährung in Euro entstehen.
Fremdwährungsrisiko. Zahlungen werden grundsätzlich in Schweizer Franken oder in Kryptowährungen vorgenommen. Die Basiswerte denominieren jedoch grundsätzlich in US-Dollar. Insofern besteht ein Fremdwährungsrisiko zwischen der Währung des Basiswerts und der Auszahlungswährung. Es kann sein, dass dieser Umstand dazu führt, dass der Auszahlungsbetrag hinter dem Einzahlungsbetrag zurückbleibt, obwohl der Basiswert an Wert gewonnen hat. Damit kann sich für einen Anleger ein Investment als negativ darstellen, obwohl der Basiswert eine positive Wertentwicklung genommen hat.
Fremdwährungsrisiko. Da die Gesellschaft die Portfoliobestände ihrer einzelnen Fonds entweder in US-Dollar, japanischen Yen oder Euro bewertet, können sich ungünstige Wechselkursänderungen bei diesen Währungen negativ auf den Wert der Bestände und der aus ihnen von jedem Fonds erzielten Rendite auswirken. Da die von einem Fonds gehaltenen Wertpapiere, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, auf Währungen lauten können, die sich von der Basiswährung unterscheiden, kann der Fonds durch die Devisenkontrollregelungen oder Wechselkursänderungen zwischen dieser Referenzwährung und anderen Währungen sowohl günstig als auch ungünstig beeinflusst werden. Wechselkursänderungen können sich auf den Wert der Anteile eines Fonds, der vom Fonds erwirtschafteten Dividenden und Zinsen sowie der vom besagten Fonds erzielten Gewinne und Verluste auswirken. Wenn die Währung, in der ein Wertpapier denominiert ist, gegenüber der Basiswährung aufgewertet wird, könnte der Kurs des Wertpapiers steigen. Umgekehrt würde ein Rückgang des Wechselkurses der Währung den Kurs des Wertpapiers beeinträchtigen. Insofern ein Fonds oder eine Anteilsklasse den Einsatz von Strategien oder Instrumenten plant, um sich gegen das Wechselkursrisiko abzusichern oder zu schützen, gibt es keine Garantie dafür, dass die Absicherung oder der Schutz erreicht wird. Soweit in der Anlagepolitik eines Fonds nichts anderes vorgesehen ist, besteht keine Verpflichtung, dass ein Fonds sich gegen ein Wechselkursrisiko in Verbindung mit einer Transaktion absichern oder schützen muss. Währungsmanagementstrategien können das Wechselkursrisiko des Fonds erheblich verändern und, sofern sich Wechselkurse nicht gemäß den Erwartungen des Anlageverwalters entwickeln, zu Verlusten für den Fonds führen. Darüber hinaus können Währungsmanagementstrategien, sofern sie das Engagement des Fonds gegenüber Währungsrisiken reduzieren, außerdem die Fähigkeit des Fonds reduzieren, von günstigen Wechselkursschwankungen zu profitieren. Es kann nicht zugesichert werden, dass der Einsatz von Währungsmanagementstrategien durch den Anlageverwalter für den Fonds vorteilhaft ist oder dass diese zu angemessenen Zeitpunkten eingesetzt werden oder eingesetzt werden können. Darüber hinaus besteht eventuell keine vollständige Korrelation zwischen dem Ausmaß des Engagements gegenüber einer bestimmten Währung und dem Volumen der auf diese Währung lautenden Wertpapiere im Portfolio. Die Anlage in Fremdwährungen zur Erzielung von Gewinnen aus den erwa...
Fremdwährungsrisiko. 2.3.2.1 Zusätzliches Verlustpotenzial bei Wertpapieren bzw. einem Basiswert in Fremdwährung
Fremdwährungsrisiko. Eine wesentliche Währungssensitivität des Greencells-Konzerns besteht an den betrachteten Stichtagen gegenüber dem USD. Wäre am 31.12.2023 der Euro gegenüber dem USD um 10% stärker gewesen, hätte dies einen negativen Effekt auf das Sonstige Ergebnis in Höhe von TEUR 761 gehabt. Wäre der EUR um 10% schwächer gewesen, hätte sich das Ergebnis um TEUR 930 erhöht. Neben der Währungssensitivität gegenüber dem USD, bestehen am Stichtag der Berichts- und Vergleichsperiode auch leichte Währungssensitivitäten gegenüber dem rumänischen Leu (RON). Die nachfolgende Tabelle fasst die Effekte der hypothetischen Änderung der Währungsparitäten auf das Konzernergebnis zusammen. Effekt auf Konzernergebnis Kurs + 10% Kurs - 10% Kurs + 10% Kurs - 10% USD/EUR 210 -257 -835 1.020 XXX/EUR 380 -464 -334 408 Der Effekt einer Wechselkursänderung auf das Sonstige Ergebnis ist in folgender Tabelle zusammengestellt: Effekt auf Sonstiges Ergebnis Kurs + 10% Kurs - 10% Kurs + 10% Kurs - 10% USD/EUR -761 930 823 -1.006 XXX/XXX -000 000 -000 000 Greencells unterliegt an den betrachteten Stichtagen keinem Risiko aus Zinsänderung, da sämtliche zinstragenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit einem festen Zinssatz über ihre Laufzeit ausgestattet sind.
Fremdwährungsrisiko. Es bestehen Währungsrisiken durch Investitionen der verschiedenen Zielfonds in auf verschiedene Währungen lautende Wertpapiere. Laufende Erträge TOP SELECT X bietet keine festen Erträge. Eventuelle Ausschüttungen von Ziel- fonds innerhalb des Portfolios von TOP SELECT X werden automatisch thesauriert. Zielrendite / Benchmark / Zielvolatilität TOP SELECT X strebt als Rendite 5% p.a. über rollierende 5-Jahres-Perioden (auf mtl. Basis) an. Die tatsächlich erreichte Rendite kann jedoch höher oder tiefer als die Zielrendite ausfallen. Die Zielrendite fungiert zugleich als Benchmark. Die Zielvolatilität (1 Jahr) von TOP SELECT X liegt in einem Korridor von 6-8%; die tatsächlich erreichte Volatilität kann jedoch höher oder tiefer ausfallen. Bei Erwerb Einrichtungsgebühr: 5% der Anlagesumme (zzgl. gesetzl. MwSt.) Im Bestand Verwaltungsvergütung p.a.: 1,35% (zzgl. gesetzl. MwSt.) Abrechnungsmodus: quartalsweise Erfolgsabhängige Vergütung: keine (auf der Ebene der Zielfonds können erfolgsabhängige Vergütungen anfallen) Bei Veräußerung / Kündigung keine Kosten Transaktionskosten auf Portfolioebene keine Kosten (TOP SELECT X erwirbt alle Zielfonds zum Nettoinventarwert; auf der Ebene der Zielfonds, die TOP SELECT X erwirbt, fallen beim Kauf und Verkauf von Wertpa- pieren Transaktionskosten an). 50 EUR p.a. keine Kosten 0251_FPV-Vertrag 1.1, AWPS, Stand: 06/2017 keine Kosten 1,19% auf den durchschnittlichen Bestand im Depot (mind. 28,50 EUR, max. 59,50 EUR) jeweils inkl. MwSt. Täglich Alle zugeflossenen Zins- und Dividendenerträge, sowie realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. (Hinweis: zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte ein Steuerberater konsultiert werden). GESPRÄCHSPROTOKOLL ZUR VORBEREITUNG EINER KONTO-/ DEPOTERÖFFNUNG GEMÄSS § 34(2A) WPHG Name Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnwort Ausbildung, Qualifikation Derzeitige berufliche Tätigleit Staatsangehörigkeit Name Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnwort Ausbildung, Qualifikation Derzeitige berufliche Tätigleit Staatsangehörigkeit
Fremdwährungsrisiko. Projektgesellschaften und / oder Energieanlagen können auch im Nicht­Euro­Raum ansässig sein. Sowohl Ausgaben (etwa für die Planung und Errichtung von Energieanlagen) als auch Einnahmen (z. B. aus dem Stromverkauf oder aus der Veräu­ ßerung von Projekten) und sonstige Verbindlichkeiten (etwa aufgrund einer Darlehensaufnahme) können in einer anderen Währung anfallen. Der Wert dieser anderen Währung kann sich gegenüber dem Euro für die Emittentin negativ entwi­ ckeln, was mit einer Verschlechterung der Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage der Emittentin einhergehen würde. Zudem können Forderungen und Verbindlichkeiten von Pro­ jektgesellschaften oder in Bezug auf Energieanlagen in unter­ schiedlichen Währungen anfallen bzw. eingegangen werden. Die Auswirkungen einer ungünstigen Entwicklung der Wäh­ rungskurse verstärken sich dann, woraus sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage der Emittentin ergeben können. Darüber hinaus kann es zu Beschränkungen der Transferier­ barkeit von Geldern ins Ausland oder aus dem Ausland kom­ men, sodass der Emittentin Liquidität nicht, nicht vollständig oder nur zeitversetzt zufließen könnte, was sich ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage der Emittentin auswirken kann.
Fremdwährungsrisiko. Als Fremdwährungsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass sich Wechselkursschwankungen negativ auf die Coupon- und/oder Rückzahlung auswirken. Die Emittentin kann Kreditforderungen in verschiedenen Währungen kaufen, deren Wechselkursentwicklungen volatil sein können. Dadurch und durch den beschriebenen Kreditausfallpooling Mechanismus kann ein Kreditausfall eines Kredits in einer Fremdwährung zu einer höheren Ausfallbelastung aufgrund des dannzumal anwendbaren Wechselkurses führen. Die Emittentin ist folglich einem Fremdwährungs- und Wechselkursrisiko ausgesetzt was dazu führen kann, dass die Emittentin ihrerseits ihren Verpflichtungen gemäss den Anleihebedingungen nicht mehr nachkommen kann.
Fremdwährungsrisiko. Das Vermögen eines Teilfonds kann ganz oder teilweise auf andere Währungen als die Basiswährung des Teilfonds lauten. Auch kann eine Anteilsklasse auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten. Schwankungen der Wechselkurse zwischen diesen Währungen und der Basiswährung sowie Veränderungen der Wechselkursabsicherungen können den Nettoinventarwert des Teilfonds negativ beeinflussen. Einem Teilfonds ist es freigestellt, diese Risiken durch Devisenterminkontrakte abzusichern, und die damit verbundenen Risiken werden im nachfolgenden Abschnitt über Derivate-/Kontrahentenrisiken erläutert. Wenn ein Teilfonds in Vermögenswerte investiert, die auf eingeschränkte Währungen lauten (d. h. wenn die Regierungen die handelbaren Währungsbeträge kontrollieren), kann dies aufgrund des geringeren Handelsvolumens und der Preisunsicherheit zu einer höheren Volatilität führen. Darüber hinaus kann die Fähigkeit zur Absicherung dieser Risiken eingeschränkt sein, da derivative Instrumente wie Terminkontrakte oder Futures unter Umständen eingeschränkt, überteuert oder nicht verfügbar sind. Ein Teilfonds darf liquide Mittel oder liquiden Mitteln gleichstehende Mittel (z. B. Geldmarktfonds oder Geldmarktinstrumente) halten. Wenn der Teilfonds diese Anlageklasse nicht in seine Vermögensallokation aufnimmt, kann er daher möglicherweise nicht in vollem Umfang an den Bewegungen der Märkte partizipieren, auf die er sich konzentriert.